Zugleich mit Heyne, dieser Koryphäe der Wissenschaft, zeichnete sich der
121 Universitäts-Stallmeister Joh. Heinr. Ayrer ein. Zu Koburg 1732 geboren, hatte er sich
Seit dem 14. Lebensjahre der Reitkunst gewidmet. Nachdem er von 1749 an den Marställen mehrerer österreichischer und ungarischer Grafen vorgestanden hatte, wurde er 1760 von Wien nach Göttingen als Lehrer der Reitkunst berufen„mit dem Range eines professoris ordinarii und dem Vortritt vor den professoribus extra-ordinariis“. Wir erinnern daran, dals schon bei der Gründung der Universität ein Hauptaugenmerk darauf gerichtet wurde, den Studierenden eine möglichst weltmännische Bildung zu geben, und daher den Instituten, die diesem Zwecke dienten, besondere Beachtung zugewandt wurde. Auch suchte man die hohe Stellung des Stallmeisters damit zu rechtfertigen, dals man erklärte, wie von der medizinischen Fakultät zugleich die ganze Naturkunde und die gemeinnützigsten Wissenschaften: Chemie, Mineralogie und Botanik, und Physiologie tierischer und mensch- licher Körper und Seelen gelehrt werden, so stehe auch mit jener nicht unschicklich d.e Vieharzneiwissenschaft in Verbindung, und Ayrer lehrte„nach eigenen Sät?en“„Physiologie, Pathologie und Therapie des Pferdes, mit dazu nötiger Materia Medica“.— Seine Ein- schrift lautet: Sey, was Du jedermann im Leben werden mußt Gott, jedem Bürger hier, und dan auch Deiner Lußt. Zu geneigten Andencken des Herrn Beſitzers empfiehlet Sich ganz ergebenſt, der die Ehre hat mit vollkommener Ergebenheit zu ſeyn I H Ayrer K Stallmeiſter Göttingen d 28. Septembr. 1774. Am nächsten Fage, Donnerstag, den 29. September, schrieb sich der groſse
117 Staatsrechtslehrer Pütter(1725— 1807) ein, mit dessen Wirksamkeit ältere Publizisten
eine neue Epoche in der Geschichte des deutschen Staatsrechts ansetzen und dessen Ver- qienste um seine Wissenschaft Goethe in Wahrheit und Dichtung, VII. Buch, in die Formel gefalst hat, dals er durch die Klarheit seines Vortrags auch Klarheit in seinen Gegenstand und den Stil gebracht habe. Aus einer Kaufmannsfamilie zu Iserlohn stammend, bezog er, noch nicht 13 Jahre alt, die Universität Marburg, studierte einige Zeit in Halle, wo er auch den Vater seines jetzigen Kollegen, des oben genannten Professors Böhmer, hörte, und begann, nach Marburg zurückgekehrt, mit 19 Jahren öffentliche Vorlesungen über ver- schiedene Teile der Rechtsgelehrsamkeit zu halten. Michaelis 1747 trat er, nachdem er noch während eines Jahres eine gelehrte Reise durch Deutschland gemacht hatte, um namentlich in Wetzlar das Reichskammergericht, in Regensburg den Reichstag und in Wien den Reichshofrat aus eigener Anschauung kennen zu lernen, seine Stellung als aulserordentlicher Professor der Rechte in Göttingen an, wozu er schon vorher ernannt worden war. Im Jahre 1753 ward er zum ord. Professor der Rechte und 1757 zum Professor des Staatsrechts ernannt. Wie er 1745, noch von Marburg aus, der Wahl und Krönung des Kaisers Franz I. zu Frankfurt beigewohnt hatte, so war er auch 1764 als beigeordneter juristischer Berater der kurfürstlich-hannoverschen Wahlbotschaft bei der Römischen Königswahl Josephs II. zugegen gewesen, eine Fhre, die ihm später im Jahre 1790 bei der Kaiserwahl Leopolds II. noch einmal zu teil ward. Als akademischer Lehrer übte er in den 70er und 80er Jahren seine grölste Wirksamkeit aus, und gerade in den Jahren


