B. 1. Unter dem 11ten Februar 1830 fordert ein Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium auf, jedem ohne Pruͤfung vom Gymnaſium abgehenden Schuler die beſtehende Vorſchrift einzuſchärfen, welcher zufolge diejenigen Schüler, die von einem Gymnaſium abgehen, ohne ſich der vorgeſchriebenen Entlaſſungs⸗Prüfung zu unterziehen, erſt nach Verlauf eines Jahres von ihrem Abgange an gerechnet, bei den Königlichen wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Commiſſionen zum Tentamen und Examen angenommen, vor Ablauf dieſer Friſt aber ohne Weiteres abgewieſen werden ſollen. 3 2. Unter dem 9ten Mäarz d. J. findet es ein hohes Miniſterium angemeſſen, in allen denjenigen Gymnaſien, bei welchen für die philoſophiſche Propädeutik bereits Lectionen angeordnet ſind, auch bei der Prüfung der Abiturienten auf dieſen Lehrgegenſtand Ruͤckſicht zu nehmen. 3. Unter dem 25ſten März d. J. theilt das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium die An⸗ ordnung eines hohen Miniſteriums mit, daß bei Anſtellung und Beförderung junger Philologen derjenige den Vorzug haben ſolle, welcher die anderen an Mathematiſchen Kenntniſſen übertrifft. 4. Ein hohes Miniſterium hat unter dem 28ten Juni folgende Verfügung erlaſſen: Die große Ueberzahl ſolcher jungen Männer, welche ſich zum höheren Schulamte vorbe⸗ reitet haben, macht es vor der Hand überflüſſig, ſelbſt ſchädlich, dergleichen Studien durch Verleihung von Stipendien noch zu unterſtützen. Das Miniſterium wird der⸗ gleichen Geſuche bis auf Weiteres in der Regel nicht berückſichtigen und ermächtigt das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium, dies durch die Directoren der Gymnaſien bekannt machen zu laſſen. Zugleich aber erinnert das Miniſterium daran, daß junge Leute zu warnen ſind, nicht auf Hoffnung einer in Berlin aus öffentlichen Fond's zu erhaltenden Unterſtuͤtzung die Reiſe dorthin zu unternehmen. §. 2. Chronik des Gymnaſium. Das Schuljahr nahm am 11ten October mit feierlichem Gottesdienſte in der Univer⸗ ſitätskirche ſeinen Anfang. An den beiden erſten Wochentagen war die Prüfung der aus⸗ wärtigen, neu eintretenden Schüler. Am Mittwochen wurde der Unterricht eröffnet und dauerte unausgeſetzt bis zur Mitte der Charwoche. Vom Oſterſamſtage bis zum erſten Sonntage nach Oſtern waren Ferien. Von hier an bis zum 29ten Auguſt dauerte das Sommerhalbjahr.. Am erſten December wurde das jährliche Gedächtnißfeſt an den Stifter der Lehranſtalt, Fürſt⸗Biſchof Theodor, mit kirchlicher Feier begangen.. Der Lehrer Focke, im vorigen Jahre Ordinarius der Sexta, dem von einem hohen Miniſterium die Wohlthat eines Stipendiums bewilligt war, ging zu Anfang dieſes Schul⸗ jahres zu ſeiner weiteren wiſſenſchaftlichen Ausbildung nach Berlin.