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prüfung, sei es an derselben oder an einer andern Lehranstalt, ist unzulässig. Wer in die erste Classe des Gymnusiums eintreten will, muss das 10. Lebensjahr vollendet haben oder doch mit dem 31. December 1896 erreichen. Bei der Aufnahmsprüfung wird gefordert: jenes Maß von Wissen in der Religion, welches in der vierten Classe der Volksschule erworben wird; Fertigkeit im Lesen und Schreiben der Unterrichtssprache und der lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre der Unterrichtssprache, Fertigkeit im Analysieren einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie beim Dictandoschreiben, UÜbung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen und im Kopfrechnen.— Die mündliche Prüfung aus der Unterrichtssprache und dem Rechnen wird jedem Schüler erlassen, welcher seine Reife in diesen Gegen- ständen bei der schriftlichen Prüfung durch mindestens befriedi- gende Leistungen und im Volksschulzeugnisse mindestens durch die Note„gut“ dargethan hat. Die Prüfung aus der Religionslehre entfällt dann, wenn der Schüler aus diesem Gegenstande in der Volksschule die Note„gut“ oder„sehr gut“ erhalten hat. Sind in einem Prüfungsgegeustande die Zeugnisnote und die Censur aus der schriftlichen Prüfung entschieden ungünstig, so wird der Schüler zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen, sondern als unreif zurückgewiesen.— An die Stelle der für die Meldung der Schüler beim Übertritte aus der Volksschule in die Mittelschule früher vorgeschriebenen„Frequentationszeugnisse“ treten die neuen Formularien der an den Volksschulen üblichen„Schulnachrichten“.
Am 17. und 18. September werden die Aufnahmsprüfungen in höhere Classen, die Wiederholungs- und Nachtrags- prüfungen vorgenommen werden.
Am 18. September wird um 8 Uhr früh in der Stiftskirche ein feierlicher Gottesdienst abgehalten, welchem alle katholischen Schüler der Anstalt beizuwohnen haben. Hierauf werden den Stu- dierenden durch die Herren Classenvorstände in den Classenzimmern die Disciplinarvorschriften bekannt gegeben.
Samstag am 19. September beginnt der regelmäbiige Unterricht.
Im Interesse der sittlichen Bildung und der gedeihlichen Entwicklung der Schüler richtet die Direc- tion an die Eltern und verantwortlichen Aufseher der Studierenden das dringende Ersuchen, den Lehrkörper in seiner dem Wohle der Jugend gewidmeten Thätigkeit thatkräftig zu unterstützen, weil die Schule ihre schwere Aufgabe nur dann mit dem rechten Erfolge


