lösen kann, wenn sie vom Hause aus unterstützt wird. Die Schule wird zu gemeinsamem Handeln gerne die Hand bieten. Besonders werden die Eltern und Elternstellvertreter dringend ersucht, die Schüler vor verderblicher Lectüre und unpassender Gesellschaft zu bewahren und sie vom Hause nicht früher zur Schule gehen zu lassen als eine Viertelstunde vor dem Beginne des Unterrichtes, beziehungs- weise des Gottesdienstes; die Schüler stehen oder schlendern sonst, wenn schon nichts Schlimmeres geschieht, müſbig in den Gassen oder vor dem Stiftsgebäude umher, während sie doch mit der Zeit haus- hälterisch umgehen müssen, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügen sollen.
In Verbindung mit dem Gymnasium unterhält das Stift auch eine Erziehungsanstalt(Convict), geleitet von einem geistlichen Director und mehreren geistlichen Präfecten. Außer dem öffent-
lichen Gymnasialunterrichte in den obligaten und freien Lehr- gegenständen erhalten die Zöglinge auch Musik- und Schwimm- Unterricht. Aufgenommen werden Schüler aller acht Classen und der Vorbereitungsclasse. Aufber den zur Aufnahme ins Gymnasium erforderlichen Documenten ist auch ein ärztliches Gesundheits- zeugnis beizubringen. Die Aufnahme geschieht unmittelbar nach Schluss des Schuljahres. Die Pension beträgt 300 fl. ö. W. Nähere Auskunft ertheilt die Convictsdirection.
Auch im Markte Melk, der unmittelbar an das Stift und Gymnasium angienzt, erhalten die Schüler Unterkunft in Privat- Wohnungen, die unter der Aufsicht der Direction und des Lehr- körpers stehen. Diesbezügliche Rathschläge gibt bereitwilligst die Gymnasialdirection. Die Eltern der Studierenden werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, die Wahl des Kostortes erst nach vorausgegangener Anfrage bei der Direction vor- zunehmen. Diese wird darauf bedacht sein, die Schüler zunächst dorthin zu empfehlen, wo durch bisheriges einheitliches Zusammen- gehen der Kosteltern und der Lehranstalt die Erreichung der Ziele des Unterrichtes und der religiös-sittlichen Erziehung am ehesten zu erhoffen ist, wo die Anforderungen nicht zu hoch gestellt, da- gegen Zucht und Ordnung am nachdrücklichsten gehandhabt werden.
Melk, am 15. Juli 1896. P. Hermann Ulbrich,
Director.


