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hat sich in seiner Unterrichtslehre nur im Allgemeinen über den Religionsunterricht ausge- sprochen. Thierbach hat in seinem sonst ausführlichen Handbuche der Katechetik*) keine Rücksicht auf den Gymnasialunterricht genommen. Marheineke hat in seiner practischen Theologie den Religionsunterricht an den Gymnasien nur als eine Form des Religionsunter- richtes bezeichnet, ohne auf die methodische Behandlung desselben näher einzugehen. Die Werke der practischen Theologie vor ihm haben theils den Religionsunterricht auf Gym- nasien ganz übergangen, wie die von Kaiser, Hüffell, Danz, Harms, Haas, theils nur bei- läufig seiner gedacht, wie Gräffe**) und Köster***). Dagegen hat Marheineke in der Vor- rede zu seinem Lehrbuche des christlichen Glaubens und Lebens zuerst ausführlicher den katechetischen Unterricht von der wissenschaftlichen Religionslehre unterscbieden+), den Unterricht in der Religion für die höhern Klassen der] Gymnasien in die Mitte gestellt und ihn nach seinem Gegenstande, nach seinem Inhalte, nach seiner nothwendigen und zweckmäs- sigen Form beleuchtet. An seine Andeutungen hat sich Deinhardt angeschlossen, doch ist der Letztere schärfer und genauer mit der Sache umgegangen, da er das Gymhasialprincip klarer gefasst hat. Andere, auch die neuesten Lehrbücher der christlichen Religionslehre für Gymnasien stimmen im Ganzen mit Marheineke darin überein, dass der Zweck des Religionsunterrichtes Ausgleichung des Forschungstriebes und des Glaubensbedürfnisses sei. Sie schlagen aber in der Ausführung ihre eigenen Wege ein. So Karsten, obgleich er in der Einleitung pag. VIII. mehr auf den Zweck des katechetischen Unterrichtes zurück- lenkt, Osiander †. †), Petri, Hamberger, Thomasius
Das Bedürfniss der eigentlichen Gymnasialklassen an dem Gegenstande der Religion wird dadurch befriedigt, dass der christliche Glaubensinhalt, von dem das Herz erfüllt sein soll, in seinem innern Zusammenhange, nach seiner Genesis, seinem Wesen, seinem Verhält- nisse zum Geiste, nach seinem Einfluss se auf's Leben dargestellt wird. Dieser Zweck wird freilich am Zöglinge nicht anders erreicht werden können, als wenn sein Herz auch im Glau- ben steht, und desshalb muss das Gefühl immer von Neuem erregt und erfüllt werden. Diese Bedeutung behält das Gefühl. Darauf hat Dr. Schröder in Brandenburg, s. o., mit Recht aufmerksam gemacht. Die Ver rsöhnung wird der Zögling nie verstehen, wenn er nicht seine Sünde gefühlt und anerkannt hat. Aber die Prregung des Gefühls, das Erleben des Glaubens, bleibt auf dieser Stufe immer nur Mittel, nicht Aufgabe, wie Karsten behauptet.
Sr 4 5 *) Sondersbausen 1837. **) Pastoraltheologie. Ir Thl. 1803. pag. 112. **) Lehrbuch der Pastoral- Wissenschaft. Kiel 1827. †) Vergl. Nitzsch: System u. S. w.§ 2. + †) Vergl. auch Tübinger Zeitschrift 1838. 4tes Heft. Damit Vergl. Dr. Asmussens Abhandlung in der Central-Bibliothek von Brzoska. Juli-Heft 1839.
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