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angegeben worden, dass sie den wissenschaftlichen Sinn erwecken sollen. Darin stimmen fast Alle überein, welche über Gymnasien in der neuesten Zeit geschrieben haben. So Lehmann*), Köh- ler*), Schröder***) u. A. Am Schärfsten und Klarsten hat aber Deinhardt den Zweck der Gym- nasien ausgesprochen. Wie kann nun der Religionsunterricht dem angegebenen Zwecke des Gym- nasiums dienen? Um den wissenschaftlichen Sinn zu wecken, dazu ist nicht bloss nöthig, die wis- senschaftliche Methode und die allgemeinen Kategorieen an dem dazu passenden historischen Materiale bewusst zu machen, sondern es muss auch der Einfluss der wissenschaftlichen Be- mühung auf die Erkenntniss des Wesens aller Dinge gezeigt werden. Da nämlich die Zöglinge der Gymnasien einst das Wesen der Dinge wissenschaftlich erkennen sollen, so müssen sie mit den Dingen nicht bloss bekannt gemacht, sondern auch zu einer wissenschaftlichen Erkennt- niss vorgeübt werden. Eine Erkenntniss der Dinge ist aber nicht möglich ohne die Idee Gottes, sie zieht sich durch alle Dinge hindurch, sie giebt ihnen ihren Zweckbegriff, ver- bindet sie auch untereinander. Daher ist das Denken der Zöglinge besonders auf die Er- fassung der Gottesidee zu richten. Der Religionsunterricht giebt diese Erkenntniss der Got- tesidee und dient dadurch zugleich der Erkenntniss der Dinge. Da nun die Gottesidee nur im Christenthume wahrhaft enthüllt ist, so versteht es sich von selbst, dass abgesehen da- von, dass die Gymnasien eines christlichen Staates christliche Bildungsanstalten sind, also Alles, was sich auf Gott und die religiöse Bedeutung des Menschen und der Natur bezieht, aus dem Christenthume schöpfen müssen, der Religionsunterricht auch um des Zweckes der Gymnasien willen seinen Inhalt nur aus dem Christenthume entnehmen darf. Indem nun im Religionsunterrichte eine Erkenntniss der Gottesidee erstrebt wird, so wird zugleich der vorhandene Glaube gegen die Abwege gesichert, auf welche ohne besondere Leitung das Streben nach Erkenntniss dem Glauben gegenüber gerathen könnte, auch die Dignität des Religiösen gesichert. Der Religionsunterricht in den obern Klassen der Gymnasien behält mithin den allgemeinen Zweck der Befestigung, von welcher Seite man ihn auch betrach. ten möge. Die Schule nimmt der Kirche die Seelsorge ab.
Für die Berufsschulen des niedern Standes ist der Religionsunterricht nicht mehr nöthig. Die Zöglinge derselben haben in der Realschule die Bedeutung der Religion für ihren Stand, also auch implicite für ihren Beruf schon kennen gelernt. Für die Berufsschulen des höhern Stan- des gilt das Gleiche. Der wissenschaftliche Sinn soll da sein, wenn sie von den Zöglingen be-
*) Das Evangelium in Gymnasien. Leipzig 1835.
**) Aphorismen u. s. w. LEeipzig 1837.
***) Schulschriften 4 Heft. Parchim 1835 pg. 18.— Marheineke hat den Zweck der Gymnasialbildung nur im Allgemeinen angedeutet in seinem Lehrbuche des christlichen Glaubens. Schmieder setzt den Zweck der Gelehrtenschulen mehr als bekannt voraus: Die christliche Religionslehre. Leipzig 1833. Ebenso Schröder: Ueber die Bedeutung des Gefühls u. s. w. Brandenburg 1838.


