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Andeutungen über das Verhältnis des Religionsunterrichtes zur Kirche und Schule, und über die Behandlung desselben auf Gymnasien / Bresina
Entstehung
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19 1 treten, also auch nieht die religiöse und die im engern Sinne moralische. Die Richtung des Geistes auf die Bildung des Standes verleitet aber den Zögling, diese Verbindung aus den Augen zu lassen. Da nämlich die Realschulen eine praktische Tendenz haben, so kommt der Trieb nach Sittlichkeit in Gefahr, sich nur auf das Handeln zu werfen, seine Innerlichkeit und damit seine Beziehung auf Gott zu verlieren. Da ferner die Gymnasien eine überwiegend theoretische Tendenz verfolgen, so kann der Glaube entweder mit der Erkenntniss in Zwie- spalt gerathen, oder auch ein blosses Erkennen werden ohne Einfluss auf das Handeln. Auf den Realschulen muss mithin der Glaube in seiner Dignität, in seiner das Leben bestimmenden Kraft, auf den Gymnasien dem Zweifel gegenüber in seiner Berechtigung, dem blossen Er- kennen gegenüber in seiner Innerlichkeit bewahrt, d. h. befestigt werden. Zur Erreichung dieses Zweckes dient der Religionsunterricht: er gleicht die religiöse und sittliche Bildung des Zöglinges mit seiner Standesbildung aus und nimmt der Kirche die Seelsorge ab. Durch diese Bedeutung, welche der Religionsunterricht auf dieser Stufe der Bildung hat, dient er aber dem Zwecke, welchen die Standesschule als solche verfolgt, nur indirect. Im Religionsun- terrichte soll der Zögling den Muth und die Begeisterung gewinnen, sich in den Process der Standesschule hineinziehen zu lassen, er soll in ihm alles Misstrauen überwinden lernen, als ob die Standesbildung seinen Glauben ihm nähme. Es dient aber der Religionsunter- richt dem Zwecke der Standesschule auch direct. Die Realschule ist für den niedern Stand. Ihre Tendenz geht auf die Bewältigung der Natur für die leiblichen Bedürfnisse Aller. Die praktische Fertigkeit und Tüchtigkeit, welche für die Bewältigung der Natur nöthig ist, giebt aber erst die Berufsschule, wesshalb es die Realschule auf diejenige geistige Bildung absieht, die dazu gehört, um die Natur in die Dienste des Geistes zu bringen. Ihre Zöglinge sollen die Natur beherrschen lernen mit Nachdenken, mit Verstand und Einsicht. Damit nun der Zögling für alle Zukunft den Impuls erhalte, sich über die Natur zu stellen mit Geist und mit Einsicht, dazu dient nicht bloss die Naturkunde, welche die idealen Gesetze der Natur kennen lehrt, sondern vor Allem der Religionsunterricht, welcher mit der Natur auch Gott in Verbindung bringt, in ihr die Offenbarung des Höchsten zeigt und dem Zöglinge Veranlas- sung giebt, in der Natur nie unterzugehen. Daher hat der Religionsunterricht in dieser Schule auch an die Natur besonders anzukniüpfen. Dadurch dass der Zögling auch in der Natur Gott wiederfindet, wird aber der Glaube befestigt. Die Befestigung des Glaubens kann mithin als Zweck des Religionsunterrichtes in den obern Klassen der Realschule ange- sehen werden.

Da das Gymnasium die Standesschule für den höhern Stand ist, dessen Bildung in wis- senschaftlicher Intelligenz besteht, die wissenschaftliche Erkenntniss des höhern Standes aber erst auf den Berufsschulen zu Stande kommt, so ist mit Recht als Zweck der Gymnasien

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