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so kann man als Zweck der Schulen hinstellen, die Jugend also zu leiten, dass sie ihre physische und geistige Bestimmung zu realisiren vermag. Da aber das Glied des Staates in die Standesunterschiede eingehen und durch Uebernahme eines bestimmten Berufes arbei- ten soll an der Realisirung der Bestimmung des menschlichen Daseins in Allen, so lässt sich der Zweck der Schule auch so erweitern, die Jugend fähig zu machen, dass sie in einem bestimmten Berufe sowohl die Allen gemeinsame Bestimmung an sich realisire, als auch beitrage zur Realisirung der Bestimmung des menschlichen Daseins in allen Gliedern des Staates. Die Schule wird daher zunächst in eine Menge von Berufsschulen zerfallen, welche, wenn sie dem niedern Stande dienen, eine praktische, wenn sie für den höhern Stand bilden, eine ideale oder theoretische Tendenz haben. Die verschiedenen Zwecke, welche die Berufsarten verfolgen, sind nur Momente in dem Zwecke, welchen der Stand realisirt. Bevor daher die Idee des Berufes lebendig gemacht und an ihrer Verwirklichung durch die Leitung der Schule gearbeitet werden kann, muss die Idee des Standes in der Jugend erweckt und die allgemeine Standesbildung zu Stande gebracht werden. Für den niederen Stand dient die Realschule, für den höheren Stand das Gymnasium. Bevor aber die Bestimmung des menschlichen Daseins in ihrer Besonderung und Einzelheit zur An- schauung gebracht wird, muss die Jugend mit der Idee und Bestimmung des menschlichen Daseins überhaupt vertraut und diese in ihr lebendig gemacht werden. Dazu dient die Elementarschule. Die Elementarschule erreicht daher ihren Zweck, wenn sie ihre Zög- linge mit der physischen Bestimmung des Menschen bekannt macht und die Triebe des Geistes, die ihm wesentlich sind, weckt, d. h. wenn sie den Trieb nach Erkenntniss, nach Sittlichkeit und nach Religion entwickelt oder für die intellectuelle, moralische und reli- giöse Bildung Sorge trägt. Diese Bildung vollzieht sie theils durch Unterricht, theils durch die Disciplin, theils durch religiöse Uebungen. Die religiösen Uebungen bringen das Leben der Jugend mit Gott in Verbindung. Die Disciplin nach ihrer äussern Seite dient der Bil- dung überhaupt: der intellectuellen, indem sie z. B. die Aufmerksamkeit befördert; der moralischen, indem sie auf Beobachtung der Sitte sieht; der religiösen, indem sie den reli- giösen Anstand aufrecht erhält. Die Disciplin nach ihrer innern Seite dient hauptsächlich der moralischen Bildung, indem sie an Gehorsam gewöhnt. Die eigentliche Thätigkeit der Schule ist aber der Unterricht. Durch ihn allein kann die formale Bildung des Geistes voll- zogen werden, denn durch das Wort, welches das Mittel des Unterrichtes ist, wird dem Zög- linge überhaupt erst Alles verständlich; kraft des an ihn ergehenden Wortes kommt er zum Be- griffe, zu Urtheilen, Schlüssen und zum Bewusstsein von sich selbst. Um dieses Bewusstseins wil. len bedarf auch die moralische und religiöse Bildung in der Elementarschule des Unterrichtes. Er zeigt dem Kinde die Berechtigung der Forderungen des Gesetzes, er weiset das Kind auf Gott und den Erlöser hin, um die Liebe zu erzeugen, welche dem Gesetze aus eigenem Antriebe


