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Andeutungen über das Verhältnis des Religionsunterrichtes zur Kirche und Schule, und über die Behandlung desselben auf Gymnasien / Bresina
Entstehung
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sondern auch des Geistes, denn er soll die Natur bewusst sich diensthar machen. Aber der Geist ist nicht Mittel des Leibes, sondern sein Zweck. Der Leib ist da für den Geist. Der Geist hat den Beruf, den Leib zu beherrschen und seinen Trieben und Bedürfnissen eine wahrhaft menschliche Form zu verleihen. Indem der Geist diesen Beruf erfüllt, folgt er nur seinen eigenen Trieben. Das Leben des Geistes besteht darin, dass er diesen ihm immanen- ten Trieben nachgeht. Der Geist will erkennen, Gott, die Welt und sich selbst; er strebt, nach Wahrheit. Der Geist will sich offenbaren, handeln auf sich selbst und Andere nach der Norm des ihm immanenten Sittengesetzes; er strebt nach Sittlichkeit. Der Geist fühlt den Trieb, sein Leben in Beziehung zu Gott zu setzen. Aus der lebendigen Beziehung zu ihm will er diejenige Gesinnung gewinnen, welche die Kraft giebt, dem Sittengesetze Genüge zu leisten.*

Die Bedürfnisse des Leibes und Geistes kann der einzelne Mensch nicht ohne die Ge- meinschaft mit andern befriedigen. Ohne sie kann er die Natur nicht bewältigen und zu sei- nen Zwecken benutzen; die Triebe des Geistes kann er nur stillen, wenn sein Geist sich an andern Geistern entzündet. Zur Erreichung seiner Bestimmung ist der Mensch daher ange- wiesen auf sittliche Gemeinschaft mit seinen Brüdern. Indem eine solche Gemeinschaft orga- nisch sich ordnet, entsteht der Staat. In ihm ist ein Jeder ein wesentliches Glied des Gan- zen; ein Jeder trägt seine Gaben und Kräfte bei zur Realisirung der menschlichen Bestim- mung in Allen; ein Jeder bedarf aber zugleich auch der Andern, damit die Idee des mensch- lichen Daseins in ihm zur Verwirklichung komme. Je nachdem nun die Individuen sich be- rufen fühlen, entweder für die Bedürfnisse des Leibes und die Mittel der leiblichen Existenz Sorge zu tragen und von Andern die Bedürfnisse des Geistes stillen zu lassen, oder diese zu befriedigen uud jene Mittel sich darreichen zu lassen, theilt der Staatskörper sich in zwei grosse Massen oder Stände, der eine mit der Tendenz auf das Reale, der andere mit der auf das Ideale. Da das Ideale das Reale beherrschen und diesem die menschliche Form geben soll, so können die Stände in den niedern und in den höhern getheilt werden. Der niedere Stand hat die Bedürfnisse des Leibes der Natur abzugewinnen, für die Bearbeitung und Ver- breitung derselben zu sorgen und theilt sich desshalb in mehrere Berufsarten. Der höhere Stand hat dem Leben des Staates die ideale Form zu geben, also den Bedürfnissen des Gei- stes nachzugehen und ihm seine Herrschaft über den Leib zu sichern. Auch er zerfällt in mehrere Berufsarten.

Da der Staat in seinen Gliedern dem allgemeinen Naturgesetze des Entstehens und Vergehens unterliegt, so muss er die junge Generation für seine Dienste mündig machen, sie zu selbstständigen Gliedern des höhern oder niedern Standes erziehen. Der Staat bedarf für diesen Zweck bestimmter, organisirter Anstalten. Es sind die Schulen. Da der Staat im Allgemeinen die physische und geistige Bestimmung des Menschen realisiren will,