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gegen die Ansprüche des Verstandes in ihm befestigt. Wer den Zweck des Religionsunter- richtes in den Standesschulen in sich realisirt hat, der ist des Religionsunterrichtes nicht mehr bedürftig. Denn der Religionsunterricht geht überall nur so weit, als das Subjeet noch zu befestigen ist in der Erkenntniss des Glaubens. Hemmungen des Glaubens, welche nicht herrühren aus dem Triebe nach Erkenntniss, sondern aus Neigungen und Gewohnheiten, kann der Unterricht nicht beseitigen. Solche Hemmungen stellen sich allerdings auch späterhin trotz der Erkenntniss ein. Dann muss die Privatseelsorge helfen. Desshalb hört der Religionsun- terricht der Kirche für das Subject auf dem Stadium seiner Entwickelung auf, auf welchem es überhaupt als gebildet und erzogen, also auch zur Erkenntniss des Glaubens erzogen zu be- trachten ist. Die Besorgung und Behandlung, welche das Subjeet von da ab von der Kirche erfährt, kann wohl, wenn das Bedürfniss vorhanden ist, die Form der Belehrung annehmen, aber sie ist kein geordneter Unterricht mehr.
Aus diesen Gründen hätte die Kirche den Zöglingen der Berufsschulen keinen Reli- gionsunterricht mehr zu ertheilen. Auch diejenigen Berufsschulen, welche der Kirche die- nen, die Schulen der Theologie oder der christlichen Religionswissenschaft haben es mit dem Religionsunterrichte nicht mehr zu thun. Dieser bleibt erziehender Natur auf allen seinen Stadien und verliert das Subject nie aus den Augen*). Die Theologie aber wird nicht unterrichtet, sondern abgesehen von der Beschaffenheit des Subjectes um ihrer selbst willen gelehrt, denn sie ist eine Wissenschaft, wissenschaftliche Vermittelung. Die Kirche, indem sie ein wissenschaftliches Bewusstsein von sich selbst hat, hat Theologie. Theolo- gische Bildung verlangt sie von ihren Lehrern, weil nur mittelst ihrer ein Gemeindeleben richtig verstanden und geleitet werden kann. Darum schafft die Kirche theologische Lehr- anstalten. Diese, weil sie es mit der Religionswissenschaft zu thun haben, setzen den Glau- ben, Frömmigkeit und den Religionsunterricht, durch welchen jene mitgetheilt und befestigt werden, schon voraus**). Würde auf ihnen noch Religionsunterricht ertheilt werden, so folgt von selbst, dass er eine kirchliche Thätigkeit wäre, freilich nicht ausgeübt von der ein- zelnen Gemeinde und ihrem kirchlichen Beamten, sondern von Männern, welche das Kirchen- regiment besonders bestellt hat; aber als Unterricht läge auch er noch auf dem Gebiete der Seelsorge, wäre nur ein Nachholen dessen, was schon da sein sollte, und gehörte eigentlich nicht in die Sphäre der Academie. Es müssen freilich auch die einzelnen theologischen Dis- ciplinen diesen Zweck der Seelsorge in der Gegenwart im Interesse der Kirche oftmals mit sich verbinden, denn auch die, welche der Theologie sich ergeben, kommen nur zu oft arm
*) Vergl. hierüber auch Deinhardt: Der Gymnasialunterricht. Hamburg 1837. pag. 249. **) Vergl. Rothe's Denkschrift der Eröffnung des Predigerseminariums zu Heidelberg. Heidelb. 1838. pag. 7 u. f.


