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welcher der in seine Momente zerlegte Zweckbegriff der Schule ist, Religionsunterricht er- theilt wird, so ist zu fragen, in welchem Verhältnisse dieser zur Kirche stehe. Es ist dies Verhältniss noch wenig beachtet worden. Denn man hat wenig gefragt, was für einen An- theil die Kirche an diesem Unterrichte eigentlich habe. Marheineke betrachtet den Religions- unterricht in den obern Klassen der Standesschulen als eine Thätigkeit der Kirche, indem er ihn mit dem Confirmanden-Unterrichte unter die Thätigkeit der Bildung subsumirt, wo- durch die Kirche die Jugend zu Gliedern der Gemeinde bildet*). Aber zu Gliedern der Gemeinde ist sie schon durch den Confirmanden-Unterricht gebildet. Der Glaube, wodurch man ein Glied der Gemeinde wird, soll in und nach der Confirmation schon da sein. Es giebt freilich auch noch eine andere Bildung des Glaubens, wenn er selbst in seiner Unmit- telbarkeit schon da ist. Er kann in dem nach Erkenntniss strebenden Gemeindegliede zum Wissen erhoben werden kraft des Gedankenzusammenhanges, der in ihn gebracht wird, und die Entwickelung des Glaubens bis dahin, wenn sie geleitet wird, kann auch Bildung ge- nannt werden, aber nicht Bildung zur Gemeinde und zur Aufnahme in die Gemeinde. Es ist daher der Religionsunterricht in den obern Klassen der Standesschulen durchaus nicht in demselben Sinne zur bildenden Thätigkeit der Kirche zu rechnen, als der in den untern. Hier ist sie halieutischer Natur, der Glaube soll erst lebendig werden, dort soll der Glaube schon da sein, er soll aber den Ansprüchen des Verstandes gegenüber gesichert und be- festigt werden. Richtiger hat Marheineke in der Einleitung zu seinem Lehrbuche des christ- lichen Glaubens und Lebens 2te Aufl. Berl. 1836 pag. VI das Verhältniss des Religions- unterrichtes in den obern Klassen zur Kirche angedeutet, obgleich nicht ausgesprochen. Die Zöglinge dieser Klassen werden bekannt gemacht mit dem mannigfaltigsten Wissen, werden geführt zu tieferer Einsicht und Durchdringung der Objecte, werden geübt zu einer wissenschaftlichen Erkenntniss der Natur und des Geistes. Dies Wissen, diese Stufe geisti- ger Bildung bringt über den Glauben in seiner Unmittelbarkeit, über die religiösen Vor- stellungen Gefahr. Darum muss der Glaube gesichert und befestigt werden, indem auch an ihm der Trieb nach Erkenntniss gestillt wird. Da nun die Kirche nicht bloss für die Mittheilung des Glaubens, sondern auch für die Befestigung desselben durch ihre Seelsorge Sorge trägt, so kann sie die Gefahr, die dem Glauben ihrer Confirmirten von dem Ver- stande her droht, nicht unberücksichtigt lassen. Die Kirche umfasst mit ihrer Seelsorge alle Glieder der Gemeinde, sie umfasst einen Jeden bei seinem speciellen Verhältnisse zum Glauben und will durch specielle Einwirkung allen Stockungen des Gemeindelebens, sofern sie von den Einzelnen ausgehen, zuvorkommen, oder wenn sie vorhanden sind, wieder entfernen. Wie könnte die Kirche nun diejenigen von ihrer seelsorgerischen Behandlung
*) Entwurf der practischen Theologie. Berlin, 1837 pag. 219.


