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Andeutungen über das Verhältnis des Religionsunterrichtes zur Kirche und Schule, und über die Behandlung desselben auf Gymnasien / Bresina
Entstehung
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wird. Diese Bildung des Geistes wird in der Schule vollzogen. Die Kirche bedarf ihrer. Würden keine Schulen vorhanden sein, so würde sie selbst solche schaffen, wie dies auch früher der Fall war, und sich in ihnen vorzugsweise, um ihre religiösen Zwecke zu errei- chen, mit der Bildung der Functionen des Geistes beschäftigen. Sind aber Schulen vor- handen, so hat die Kirche die Geistesbildung, die darin erreicht wird, dankbar für ihre Zwecke zu benutzen. Für den Religionsunterricht hätte sie aber alle Kinder ohne Unter- schied in besonderen Stunden in Anspruch zu nehmen und diesen Unterricht, ohne in Ver- bindung mit der Schule zu treten, geschickten, mit christlicher Erkenntniss bereicherten, von Liebe zur Lehrmittheilung beseelten Gemeindegliedern zu übertragen. Die Kirche wird aber auch der Schule den Religionsunterricht unter gewissen Bedingungen aus pädagogi- schen Rücksichten gerne überlassen. Der Religionsunterricht, da er den Glauben mittheilen will, muss nicht bloss anknüpfen an das Allen Gleiche, sondern auch an das Individuelle der Einzelnen: so erst öffnet er dem Zöglinge die Augen des Geistes. Dies vermag der- jenige am Besten zu thun, der den Zögling fortwährend beobachtet und leitet, der inn am Genauesten nach seinen Fähigkeiten und seinem Charakter kennt, der Erzieher. Da ferner der christliche Glaube das Leben, vor Allem das sittliche beherrschen soll, so muss der Zögling geübt werden, ihn anzuwenden auf die verschiedenen Momente und Situationen des Daseins. Diese Anwendung muss die Kirche der Schule überlassen; es kann ihr daher nur wünschenswerth sein, wenn derjenige, der den Glauben im Unterrichte mittheilt und der, welcher für seine Anwendung Sorge trägt, ein und derselbe ist. Das Kind lässt sich noch nicht aus Interesse zur Sache, sondern aus Liebe zum Lehrer bilden; so lange es auf die- sem Standpunkte steht, ist es rathsam, ihm für alle Unterrichtsobjeete nur einen Lehrer zu geben, wie dies auch in den Elementarschulen geschieht, damit es nicht seine grössere oder geringere Zuneigung zu einem von mehreren Lehrern auch auf das Object übertrage. Das Kind hat endlich noch nicht die geistige Mobilität, verschiedenen Methoden zu folgen und kann, wenn mehrere zugleich bildend auf dasselbe einwirken, leicht in seinem ruhigen Entwickelungsgange gestört werden. Findet nun die Kirche, dass die Schule unter die zu ihrer Sphäre gehörenden Unterrichtsmittel die christliche Religionslehre aufnimmt, und über- zeugt sie sich durch eine geordnete Beaufsichtigung, dass der Religionsunterricht in ihrem Geiste ertheilt wird, so kann sie denselben der Schule allein überlassen, ja sie wird, weil sie es vorziehen muss, den Religionsunterricht um der angedeuteten Gründe willen mit der Schule in Verbindung gebracht zu wissen, den Staat, welchem die Organisation der Schule obliegt, ersuchen, zunächst den Schulen, in denen das Kind bis zu seiner Confirmation ge- bildet und unterrichtet zu werden pflegt, nur solche Lehrer zu geben, welche auch den christlichen Glauben besitzen, eine hinreichende Erkenntniss desselben, um ihn erklären, umschreiben und dem Bewusstsein zugänglich machen zu können, und Eifer und Begeiste-