Druckschrift 
Andeutungen über das Verhältnis des Religionsunterrichtes zur Kirche und Schule, und über die Behandlung desselben auf Gymnasien / Bresina
Entstehung
Einzelbild herunterladen

5

eins wissen mit der Gemeinde und von ihr getragen soll es sein Leben durch den heiligen Geist umgestalten lassen bis zum Mannesalter Christi. Das Herz soll schlagen für's Christen- thum, seine Gnadengüter sollen gefühlt, erlebt und zum Theuersten von Allem werden, was der Mensch nur zu besitzen vermag. Um diese Geistestaufe dem Kinde mitzutheilen, muss die Kirche das Kind unterrichten. Durch blosse Belehrung als solche kann freilich diese

Taufe an dem Kinde nicht vollzogen werden, weil die Lehre, der Unterricht es zunächst mit dem Kennen-Lernen, dem Wissen zu thun hat und zwischen der Erkenntniss und dem Willen eine natürliche Kluft ist, welche der Vermittlung von anders woher bedarf. Es muss das christliche Leben in der Familie und in dem Kreise, in welchem sich das Kind bis zu seiner Geistestaufe bewegt, seine bildende Einwirkung nie aufgeben, nie unterlassen, es muss durch seine Selbstdarstellung, durch den in ihm vorhandenen religiösen Geist den religiösen Trieb des Kindes bis zu einem christlichen erheben, und desshalb scheint ein besonderer Unterricht, eine Belehrung über den Glauben von Seiten der Kirche nicht nöthig zu sein, Dennoch ist sie für die Geistestaufe nothwendig. Denn das unmittelbare Gefühl, in welchem der Glaube unächst ist, hat auch Vorstellungen bei sich, welche die erwachende Thätigkeit des Denkens zu ordnen strebt. Diesen Trieb, der nicht schwächer, sondern stärker wird, darf die Kirche nicht unberücksichtigt lassen, weil der Verstand die religiösen Vorstellungen zu Urtheilen und Schlüssen verbinden könnte, deren Inhalt dem Glaubensgefühle gerade zu widerspräche, so dass im Geiste die gefährliche Opposition des Kopfes gegen das Herz entstände. Aber auch abgesehen von diesem Bedürfnisse des Subjects, welches die Kirche stillen muss, um sich Gemeindeglieder zu bilden: würde das Kind nicht ein objectives Bewusstsein gewinnen gon dem Inhalte des Gemeindeglaubens, so würde es nie religiös selbstständig werden, es würde der Einsicht in sein gutes Recht, in seine Nothwendigkeit entbehren und nur zu bald qurch den Einfluss der Welt die unverstandenen religiösen Eindrücke wieder verlieren, denn auch die sündigen Plemente würde es arglos auf sich wirken lassen. Zur selbstständigen Wirksamkeit in der Gemeinde und auf sie gehört Kenntniss von ihrem Entstehen, von ihrem Bestehen, Kenntniss von ihrem Glauben. Diese giebt der Unterricht. Er ist daher eine nothwendige Thätigkeit der Kirche. Es würde aber den Zweck, welchen die Kirche vor Augen hat, der Mittheilung des Glaubens, nicht realisiren, wäre die blosse Erkenntniss selbst schon Zweck. Die Erkenntniss, welche das Mittel des Unterrichts giebt, soll vielmehr nur ein Mittel sein. Die Ordnung, der Zusammenhang, die Klarheit und Deutlichkeit des Unterrichtes soll nicht bloss dazu dienen, dass die Erkenntniss desto sicherer hafte, sondern es soll dadurch das Gefühl von der Wahrheit des Glaubens, von seinem Rechte belebt und so der Glaube selbst befestigt werden. Auf den Glauben, auf das Innewerden des Göttli- chen sieht es die Kirche auch in ihrem Unterrichte ab, damit die Geistestaufe vollzogen werden könne. Was das Kind aus dem Glaubensleben der Kirche empfängt, bringt die