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Andeutungen über das Verhältnis des Religionsunterrichtes zur Kirche und Schule, und über die Behandlung desselben auf Gymnasien / Bresina
Entstehung
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die ihr die nächsten sind, an den Kindern. Da der religiöse Glaube eine Sache des Lebens, die innerlichste That des Geistes ist, zu deren Vollziehung der Einzelne nur allmählich ge- langen kann, so kann sie ihren Zweck nur durch Erziehung erreichen. Diese zerfällt auch für die Kirche, wie überall, in die beiden Seiten der Bildung und des Unterrichtes. Jene hat in diesem, welcher mittelst des Wortes und der Sprache, worin sich das Innere am Reichhaltigsten und Energischsten offenbart, das Individuum in Anspruch nimmt, ihre nothwendige Ergänzung. Das Kind ist seiner physischen und geistigen Beschaffenheit gemäss ganz allein an die Familie gebunden. Unmittelbar kann die Gemeinde, die Kirche auf dasselbe nicht einwirken, sie bedarf dazu der Eltern. Was diese für die Erweckung des christlichen Glaubens an ihren Kindern thun, das thun sie als Glieder der Kirche. Ver- pflichtet werden sie zur religiösen Erzichung der Kinder durch das Sacrament der Taufe. Die- ser kirchliche Act, an dem Kinde vollzogen, ist der Antheil, den die Gemeinde an der Er- ziehung des Kindes zum religiösen Glauben hat*). Dagegen sollen nun die Eltern als Glieder der Gemeinde das Kind durch Zucht, Vorbild und Beispiel gewöhnen und das Gemüth mit religiösem Lebenshauche erfüllen. Von selbst wird sich der Unterricht auch einstellen. Das Kind erhält freilich nur sporadisch einige Kenntnisse von Gott; einzelne Gründe und Motive werden ihm mitgetheilt für seine Handlungen; auf die Folgen solcher Handlungen, die den Keim der Sünde in sich tragen, wird hingewiesen; das Bewusstsein von der Nothwendigkeit religiöser Beziehung wird vorbereitet.

Die Kirche kann mit dieser atomistischen Mittheilung ihrer religiösen Wahrheit an das Kind nicht zufrieden sein. Ihr kommt es darauf an, dass das Kind zu einem bewussten Gliede der Gemeinde herangebildet werde. Ihr Ziel an dem Kinde ist die Taufe des Geistes. Das her- anwachsende und der Mannigfaltigkeit der weltlichen Dinge sich allmählich bewusst werdende Kind soll mit eigener freier Lebensthat sein ganzes Leben auf Gott beziehen und in Gott den Einheitspunkt aller seiner Beziehungen finden lernen; die Selbstbetrachtung soll eine solche Tiefe und einen solchen Umfang gewinnen, dass der Glaube heisses Bedürfniss; der Glaube soll mit der Lebendigkeit in seinem Gemüthe erwachen, dass die Verbindung mit dem Erlöser un- ablässiges Verlangen und der Wandel im Gehorsam kraft der aus dem Glauben hervorgehen- den das Gesetz erfüllenden Liebe ein nie zu stillender Trieb wird; im Glauben soll es sich

*) Es zeigt sich keine schnödere Gewissenlosigkeit in der Erfüllung irgend einer übernommenen Pflicht, als wir sie in der Erfüllung der von Eltern bei der Taufe der Kinder zu übernehmenden Pflichten be- merken. Die mit der Taufe wesentlieh verbundene Verheissung hat dadurch für das Kind erst eine sacra- mentliche Bedeutung, dass sie vermittelt werden soll an dem Kinde dureh den Glauben, das Leben der El- tern und ihre religiöse Einwirkung auf den Getauften. Möchte doch die ganz unchristliche Gewohnheit überall abgeschafft werden, dass namentlich Väter häufig bei der Taufe ihrer Kinder nicht zugegen sind!