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Die Wallenstein-Frage. Vortrag
Entstehung
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handlungen mit den Feinden nicht Ernst war. Viel natürlicher ist die Annahme, daß es ihm im letzten Moment an dem notwendigen Mute gebrach, sich, wie auch die Feinde verlangten, offen gegen den Kaiser zu erklären, zumal er auch, wie es scheint, der Armee noch nicht sicher war. Uberhaupt macht sich in seinem Auftreten, seitdem er mit antikaiserlichen Plänen umgeht, ein starkes Schwanken bemerkbar; das gewagte Unternehmen scheint seine Kräfte zu übersteigen. Daher vielleicht auch die oben erwähnten Widersprüche in seinen Friedensverhandlungen mit den verschiedenen Feinden. Es kann aber noch auf einen Umstand hingewiesen werden, der bis jetzt noch zu wenig von der For- schung berücksichtigt worden ist, der indes, wie zahlreiche Belege beweisen, seine Entschlüsse stark beeinflußt hat auf seinen astrologischen Aberglauben. Allein abgesehen von all dem haben wir einen vollgültigen Beweis dafür, daß es ihm bei seinen Verbindungen mit den Feinden Ernst war, in seiner Krieg- führung seit der Wiederübernahme des Generalats.

Wallenstein übernahm das zweite Generalat provisorisch am 15. Dezem- ber 1631, definitiv Mitte April 1632. Die Bedingungen, unter denen dies ge- schah ob schriftlich oder nur mündlich, wissen wir nicht, waren, wie sich mit einiger Sicherheit feststellen läßt, folgende:

1. Wallenstein wird unumschränkter Feldherr, in absolutissima forma, So daß er allein über die Ernennung von Offizieren, die Generäle ausgenommen, über die Stärke und Führung der Armee entscheidet. Der Kaiser kann nur mit seiner Zustimmung Befehle an die Armee erteilen. Die ligistischen und spanischen Streitkräfte sind dem Herzog nicht untergeordnet.

2. Wird ihm gewährt der Nachlaß der auf den gekauften Konfiskations- gütern haftenden Schulden von 400.000 fl. und der pfandweise Besitz des Fürstentums Glogau bis zur Wiedereroberung von Mecklenburg oder eines anderen gleichwertigen Fürstentums im Reiche.

3. Bekommt er das Recht der Kriegskontributionen und Konfiskationen im Reiche und in den Erbländern. Dieplenipotentia belli et pacis, das Recht zu Friedensverhandlungen bekam er nicht. Deshalb lehnt er die Frie- densverhandlungen mit Gustav Adolf bei Nürnberg mit der Begründung ab. er habe dazu keine kaiserliche Ermächtigung. Die Vollmacht, mit Sachsen zu verhandeln erhielt er, wie wir schon wissen, zwar schon vor der provi- sorischen UÜbernahme des Generalats, aber vorbehaltlich der kaiserlichen Ratifikation.

Die Bedingungen des zweiten Generalats Wallensteins waren somit keineswegs so ungeheuer, um darin, wie es manchmal geschieht, die Haupt- ursache des späteren Konflikts zwischen dem Kaiser und seinem General und damit auch des Unterganges des letzteren erblicken zu müssen. Wirklich schwer war nur die Bedingung des unumschränkten Oberbefehles, allein diese hatte der General de facto auch schon während seines ersten Generalats ge- nabt und sie wurde ihm bewilligt, offenbar nur im Vertrauen auf seine Treue.

Zur Charakterisierung der Kriegführung Wallensteins während seines zweiten Generalats, heben wir nur die Hauptmomente hervor.

Seine erste Aufgabe war die Vertreibung der Sachsen aus Böhmen. Als Privatmann noch hatte er geraten, Prag anzugreifen, als kaiserlicher Ge- neralissimus verbietet er zunächst einen Angriff auf die Hauptstadt Böhmens, dann befiehlt er einen solchen, aber nurwenn es ganz quittiert sein sollte (eigenhändig). Aber vielleicht wollte er die Sachsen wegen der angebahnten Friedensverhandlungen schonen. Dann hätte er es doch nach Wien berichten