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Beitrag zur Behandlung der dramatischen Lektüre : 2. Teil / von Hermann Unbescheid
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Nachdem in der vorliegenden Arbeit der Versuch gemacht worden ist, an Schillers Dramen zu zeigen, auf welchem Wege die Lektüre klassischer Stücke fruchtbar gemacht werden kann, nämlich durch die ästhetische Behandlung derselben, mag die Meinung des Verfassers über diesen Gegenstand hier noch in folgenden allgemeinen Sätzen zusammengefasst werden:

1. Mittelpunkt des deutschen Unterrichts in den oberen Klassen bildet die Lektüre, ¹*² besonders die der klassischen Dramen.

2. Es genügt nicht, das eine oder andere Stück dieses oder jenes Dichters zu lesen. Mit dem geistigen Gehalt und der künstlerischen Form mindestens jener Dramen, die auf dem Höhenpunkte dichterischen Schaffens entstanden sind, müssen die Schüler vollständig vertraut werden.

3. Gegenüber dieser umfangreichen Forderung ist zu betonen, dass dagegen der Unterricht in der Litteraturgeschichte durchaus einzuschränken ist. 133 Es sind nur die Höhenzüge ¹³* zu geben, und nur der Platz ist zu charakterisieren, der den Meisterwerken innerhalb gewisser Perioden gebührt. Zu diesem Zwecke genügt es, monatlich ein- oder zweimal in der Schule auf die Geschichte der Dichtkunst zurückzukommen. Die gedächtnismässige Einprägung des Inhalts litterarischer Kompendien ist für den Lernenden nicht nur nutzlos, sondern schädlich. Aber auch die Würde des deutschen Unterrichts wird hierdurch schwer ge- schädigt gegenüber den klares Denken und richtiges Erfassen des Gegenstandes in ausgezeichneter Weise fördernden Disziplinen(z. B. den naturwissenschaftlichen und mathematischen), deren Übergewicht dann nicht nur hervorgerufen, sondern auch gerechtfertigt erscheinen würde, sobald eine angemessene, d. h. Gemüt und Verstand gleichzeitig ausbildende Methode des deutschen Unterrichts nicht beobachtet wird.

4. Um die Bekanntschaft mit einer ganzen Reihe von Dramen zu ermöglichen, ist die philologische Erläuterung ¹³⁵ von selbst ausgeschlossen; aber ebenso wenig darf die dem deutschen Unterricht zugemessene Zeit zum blossen Lesen verschwendet werden. Vielmehr ist die häusliche Thätigkeit der Schüler in diesem Punkte in Anspruch zu nehmen.

132) Des wohlthätigen Einflusses einer guten Lektüre auf den deutschen Aufsatz konnte in dieser Abhand- lung nicht gedacht werden. Selbstverständlich wird die deutsche Arbeit stets als das beste Zeugnis der geistigen Reife des Schülers angesehen werden müssen, d. h. am besten den Beweis liefern, inwieweit durch die Gesamt- heit der Disziplinen die Ausbildung der geistigen Kräfte in harmonischer Weise gefördert würde, und zwar so- wohl hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse als der Porm. Denn der Schüler, welcher durch das Studium der übrigen Wissenschaften wirklich geistiges Eigentum erlangt hat, wird schwerlich an Gedankenarmut leiden, und wenn er auf anderen Gebieten seine Denkfähigkeit geschärft hat, wird er auch die Gesetze der Muttersprache nicht mehr gröblich verletzen immer vorausgesetzt, dass keine einseitige Betonung anderer Fächer stattfindet; denn diese wirkt allerdings dann mit sehr unangenehmer Depression auf die Leistungen in der Muttersprache.

133) H. v. Treitschke in den Preuss. Jahrbüchern 51, 2. p. 185(einige Bemerkungen über unser Gymnasial- wesen) verlangt von der Schule, dass sie den Sehüler anhalten solle, den Goethe oder Schiller selber fleissig zu lesen u. s. w.

134) Nach des Verfassers Meinung brauchten nur folgende Werke, diese aber nach ihrem ganzen geistigen Gehalte, in den drei oberen Klassen behandelt zu werden, alles andere könnte mit Stillschweigen übergangen und als Ballast über Bord geworfen werden: Walthariilied, Rolandslied, Nibelungenlied*(die mit* versehenen Werke sind ganz oder in grösseren Partien zu lesen); Gudrun, Reineke Fuchs; Hartmann von Aue: der arme Heinrich; Wolfram von Eschenbach: Parzival; Gottfried von Strassburg: Tristan und Isolde; Walther von der Vogelweide: einige Lieder?*; Luther: Sendschreiben an den christlichen Adel deutscher Nation*; Hans Sachs: einige Fastnachtsspiele; Sebastian Brandt: das Narrenschiff; die Schildbürger; das Faustbuch; Chr. v. Grimmelshausen: Simplicissimus; Klopstock: Messias*, einige Oden*; Wieland: Oberon*; Herder: Cid*; Klinger: Sturm und Drang, die Zwillinge; Leisewitz: Julius von Tarent; Lessing: Emilia Galotti*, Nathan*, Minna von Barnhelm*, Dramaturgie*; Laokoon*; Goethe: Hermann und Dorothea*, Werther, Wilhelm Meister, lyrische Dichtungen und Balladen*, Götz*, Clavigo, Iphigenie*, Egmont*, Tasso*; Schiller: die Dramen*(die ersten drei Stücke wird man in der Schule nicht lesen), einige lyrische und epische Dichtungen*; Kleist: der zerbrochene Krug, Käthchen von Heilbronn, Prinz von Homburgs.

135) Vgl.§ 10 der Lehrordnung für Gymnasien(Schlusssatz) und§ 9 für Realgymnasien des Königreichs Sachsen.