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Zur Feier des 18. Octobers wurden die Lehrstunden Nachmittags ausgesetzt, und von Lehrern und Schülern wurde ein gemeinsamer Spaziergang in die Umgegend unternommen, wie dies von einzelnen Classen unter Begleitung ihrer Ordinarien während des Sommers schon öfter geschehen war.
Durch allerhöchste Entschliessung(Ministerialbeschluss vom 12. October 1849) wurde dem Candi- daten der Philologie, August Rossbach aus Schmalkalden, die Erlaubniss zur practischen Ausbildung am hiesigen Gymnasium bewilligt. Derselbe begann am 19. November seine Thätigkeit an unserer An- stalt.
Durch Mimisterialbeschluss vom 29. October 1849 wurden auf den Antrag der Ober-Schulcommis. sion mehrfache Veränderungen im Gymnasial-Unterricht verfügt, welche jedoch grösstentheils erst auf Ostern 1830 in Wirksamkeit treten sollen. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Beschlusses sind etwa folgende:
1) Die Dauer des vollständigen Gymnasialunterrichts ist auf 9 Jahre zu bemessen, und diese sind über 6 Classen so zu vertheilen, dass auf jede der 5 unteren ein Jahr, auf jede der 3 oberen zwei Jahre kommen. An denjenigen Gymnasien, welche nicht auf einen vollständigen sechsclassigen Cursus berechnet sind, ist die Zeitdauer ihrer einzelnen Classen mit dem vorstehenden Maasstabe in Ucbereinstimmung zu hringen.
2) Es sind künftighin von allen Gymnasien jäbrige Curse einzuhalten, wonach die Aufnahme neuer Schüler und die Versetzung in höhere Ordnungen und Classen nur einmal jährlich, zu Ostern, und nur ausnahmsweise ausser dieser Zeit Statt zu finden hat.
5) Wer in die Gte Classe eines Gymnasiums eintreten will, muss in der Regel das 9le Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Vorkenntnisse, welche für diese Classe verlangt werden, sind: a) Fertig- keit im deutlichen und nach Verhältniss dieser Altersstufe ausdrucksvollen Lesen und im Schrei- ben deutscher und lateinischer Schrift; b) Fähigkeit, eine kurze Geschichte sechriftlich und münd- lich ohne allzugrobe Fehler nachzuerzählen; e) Fertigkeit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen; d) Renntniss biblischer Geschichten.*)
4) Als Lehrziel des deutschen, lateinischen, griechischen und mathematischen Unterrichts gilt ins- künflige: a) im Deutschen, dass der Schüler die Geschichte der deutschen Literatur und die wieh- tigsten Momente in der Entwickelung der deutschen Sprache kenne und mit den bedeutendsten Er- scheinungen der mittel- und neuhochdeutschen Literatur durch Lectüre bekannt sei; dass er im Stande sei, über einen Gegenstand aus dem Rreise der Schulwissenschaften einen wohlgeordneten, sprachlich richtigen und in der Darstellung angemessenen Aufsatz abzufassen, sowie sich mündlich über ceinen ihm bekannten Gegenstand klar und fliessend im Zusammenhang auszudrücken.— b) Der lateinischen Sprache soll er so weit mächtig werden. dass er einen Prosaiker der guten Zeit mit Ausschluss schwieriger Stellen ohne Vorbereitung, einen Dichter dieser Zeit mit Vorbereitung richtig ins Deutsche und ein dem lateinischen Ausdrucke nicht widerstrebendes Dictat grammatisch richtig in das Lateinische übertragen könne. Zugleich soll er über die grammatischen Erschei- nungen der lateinischen Sprache Rechenschaft geben können.— c) In der griechischen Sprache soll er dahin geführt werden, dass er die Musterwerke der griechischen Literatur versteht, also wenigstens die homerischen Gedichte und einen leichten griechischen Prosaiker ohne Vorbereitung
richtig übersetzen kann. Auch soll er im Stande sein, über die wichligsten grammatischen Er-
*) Da das hiesige Gymnasium jetzt nur fünf Classen hat, so müssen in Gemässheit von Nr. 1 dieses Ministerialbeschlus- ses hier an die in die unterste Classe eintretenden Schüler höhere Forderungen gemacht werden. 19


