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2 (1879)
Entstehung
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Siebter Abſchnitt.

Die Schickſale der morgenländiſchen Kirche bis zur neuern Zeit. §. 21.

Die Zerrüttung der orientaliſchen Kirche durch den Streit über die Naturen Chriſti, durch den Islam und durch den Bilderſtreit(428. 713842). 1) Nachdem der arianiſche Streit unter tiefen Erſchütterungen des kirchlichen Lebens endlich geſchlichtet war(Vgl.§. 15), kam doch die morgenländiſche Kirche in keiner Weiſe zur Ruhe. Vor allem wurde ſie durch theologiſche Streitigkeiten über die zwei Naturen Chriſti tief zerrüttet. Der Grund, weßhalb dieſe theologiſchen Fragen eine ſo große Bedeutung betamen, lag theils in dem Umſtand, daß durch den herrſchenden Cäſarismus ſchon längſt alles bürgerliche(politiſche) Leben erdrückt und die ganze Aufmerkſautkeit des Volkes auf kirchliche Fragen beſchränkt war, theils in der geiſtigen Eigentümlichkeit der Griechen, welche überſehen ließ, daß die Hauptſache im Chriſten⸗ thum das praktiſche Verhalten des Menſchen gegen Gott und den Nächſten iſt, und dagegen ein übertriebenes Gewicht auf die Erkenntniß der chriſtlichen Lehre und auf deren folgerichtige Weiter⸗ bildung legte. Die unvermeidliche, aber häufig verkehrte Partheinahme des Hofes und der rohe

Fanatismus der Mönche machte dann die Dinge nur noch ſchlimmer.

a) Der neſtorianiſche Streit(428 433). Im Gegenſatz gegen Neſtorius von Konſtantinopel, welcher die beiden Naturen Chriſti ſorgfältig auseinander hielt(428) und die Verehrung Marias als Gottesmutter für ein neues Heidenthum erklärte(Vgl.§. 18, 5), wurde auf der allgemeinen Synode zu Epheſus 431 die vollkommene Ver⸗ einigung der beiden Naturen feſtgeſetzt und der Ausdruck Gottesmutter beſtätigt.

b) Der eutychianiſche Streit(448 451). Im Gegenſatz gegen den Archimandriten Eutyches zu Kon⸗ ſtantinopel, welcher die Vereinigung des Menſchlichen und Göttlichen in Chriſto zu einer Natur behauptete, wurde nach den Anträgen des Papſtes Leos des Gr.(Epistola Leonis ad Flavianum) und durch Mithülfe der Kaiſerin Pulcheria auf der allgemeinen Synode zu Chalcoden 451 gelehrt: Chriſtus iſt Eine Perſon in zwei Naturen, unvermiſchbar, unzertrennlich.

c) Der monophyſitiſche Streit(451 565). Im Gegenſatz gegen die Anhänger der Einen Natur in Chriſto, die Monophyſiten, welche die Lehre von Chalcedon bekämpften, wurde die Einheit der Perſon Chriſti in zwei Naturen unter wechſelnden Siegen und Niederlagen ſchließlich von der Kirche nach den Beſchlüſſen von Chalcedon feſtgehalten. Doch trennten ſich die Anhänger der Einen Natur im Orient von der Kirche, die Kopten in Aegypten, die Jacobiten in Syrien, die Armenier in Kleinaſien.

d) Der monotheletiſche Streit(622 713). Im Gegeuſatz gegen die Lehre, daß trotz zweier Naturen nur Ein Wille in Chriſto ſei, durch welche ſeit 622 Kaiſer Heraklius die Monophyſiten zu gewinnen ſuchte, wurde auf der allgemeinen Synode zu Konſtantinopel 680 beſtimmt, daß zwei Naturen und zwei Willen in der Einen Perſon enthalten ſeien, und wurde zugleich der Papſt Honorius verdammt, welcher im Jahre 638 die Lehre der Anhänger des Einen Willens(Monotheleten) gebilligt hatle. Seit 713 verſchwanden die Monotheleten bis auf die Maroniten am Libanon aus der Geſchichte.

2) Entſetzlich waren die Folgen dieſer Streitigkeiten für die orientaliſche Kirche. Das eigentlich chriſtliche Leben in Glauben und Liebe lag danieder; Haß und Verfolguugsſucht ent⸗ zweite die Familien, die Gemeinden, die Provinzen, die ganze Kirche. Zugleich machte die innere Zerrüttung, in welche das ganze römiſche Reich durch dieſe leidenſchaftlichen, von Volksaufſtänden und Blutvergießen begleiteten Streitigkeiten gerieth, daſſelbe unfähig, dem ſeit 630 hereinbrechenden Sturmangriff der Muhamedaner feſten Widerſtand zu leiſten. Beſonders Aegypten wurde durch die Verwerfung der Monophyſiten dem Reiche entfremdet und machte dem Islam die Eroberung leicht. Ein großer Theil des Volkes war auch durch die theologiſchen Kämpfe ſo ſehr abgehetzt und ermüdet, daß er die einfache, dem natürlichen Menſchen zuſagende Religion Muhameds dem Chriſtenthum vorzog und zu derſelben übertrat, ſobald er unter arabiſcher Herrſchaft ſtand.

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