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Die dem Avesta entsprechende Verbindung von reinen Verbalsubstantiven mit einem Accusativ, ein quid me tibi est tactio... ist vorher berührt worden.
Auch das Lateinische kennt die den verwandten Sprachen geläufigen IVendungen einen schweren Kampf kämpfen, Weg gehen.
Ebenso entspricht die Anwendung des doppelten Accusativ bei poscere, docere, celare, durch- aus der des Avesta.... und geht bei Wendungen wie exercitum flumen traicere, trans- ducere sogar über das in den meisten indogermanischen Sprachen Übliche hinaus, wird freilich durch gewisse Verbindungen des Avesta in Schatten gestellt.
Auch der doppelte Accusativ bei zu etwas machen, irgendwie nennen ist den verwandten Sprachen grossenteils ebenso geläufig wie dem Lateinischen. Dagegen erinnert ein Priamus inutile ferrum cingitur oder gar Juno antiquum nondum saturata dolorem lebhaft an die kühnen Constructionen des Avesta; wie es dort hiess jemanden mit einer Waffe(Accus.) bedrohen, durch eine schwere Wunde(Accus.) schlagen, verletzen, so wird hier jemand mit einem Schwert(Accus.) gegürtet, schwertgegürtet... Zugleich führt diese Anwendung deutlich über zum vorher behan- delten Accusativ, welcher, gleichviel ob in verbaler oder nominaler Verbindung, unbestimmt, gewisser- massen adverbiell, angiebt, in welcher Beziehung sich eine Thätigkeit, Eigenschaft äussert; eine auch der Prosa geläufige Richtung. Hierher gehören Fälle wie adversum femur tragula graviter ictus= am Schenkel, capita Phrygio velamur amictu= den Kopf gehüllt in; noch freier bei Cicero voluisti magnum agri modum censeri, gewissermassen auf Grossgrundbesitz geschätzt werden. Eine der freiesten Wendungen solcher Art zeigt das Horazische pueri laevo suspensiloculos tabulamque lacerto, welche das obenerwähnte inutile feorrum cingitur insofern weit hinter sich zurücklässt, als das dem cingitur entsprechende suspensi erst durch eine kühne Uber- tragung die Person zum leidenden Teile macht und ihm das loculos erläuternd beigiebt, welches eigentlich allein das Object des suspendere daxrstellt.
Adiectivische oder participiale Verbindungen wie os humerosque deo similis, nigrantes terga iuvenci oder das feminae Germanorum nudae brachia et lacertos des Tacitus bieten nichts Auffallendes, da die beiden Begriffe in der gewöhnlichen unbestimmten Form des Accusativ vermittelt werden; in einem qui genus dagegen kann von einer ähnlichen Abhängigkeit des genus von dem unsubstantiellen qui eigentlich nicht die Rede sein; das erstere macht einen weit selb- ständigeren Eindruck.
So wird ein adiectivischer Accusativ in Verbalverbindung, wie im Avesta und anderwärts, endlich zum reinen Adverb, und zwar nicht nur so allgemeine, an sich schon dem Adverbialen zu- neigende Formen wie multum, magis, wo wir uns der Accusativnatur kaum noch bewusst sind, sondern auch ganz individuelle; so falsum renidens vultu, wo man die Substantivgeltung des neutralen Adiectiv noch wohl herausfühlt, oder dulce ridere, torvum clamare.
Sonst ist der Gebrauch des Accusativ als reines, selbständiges Adverb wenig entwickelt, hier- her gehören formelhafte Wendungen wie magnam partem, id actatis, id genus alia; letzteres erinnert an das obenerwähnte qui genus.
Schliesslich sei hier der bezeichnenden Ausdehnungsfähigkeit des Accusativ der Demonstra- tiva, Relativa... gedacht, welcher halb als Object— halb als Abverbialcasus zu den verschiedensten, an sich jedenfalls nicht transitiven Verben oder verbalen Ausdrücken tritt; bisweilen gemahnt der- selbe energisch an die lebendige Kraft dieses Casus im Avesta, Griechischen, Germanischen, z. B. in id operam do, quid tibi sim auctor?
Der Accusativ zur Bezeichnung der Ausdehnung in Raum und Zeit erscheint uns so selbst- verständlich und ist den indogermanischen Sprachen so geläufig, dass wir uns gar nicht gegenwärtig halten, wie auch er genau genommen lediglich adverbialartiger Casus der Beziehung in der unbe- stimmtesten, allgemeinsten Form ist. Nebenbei handelt es sich gar nicht immer um den Begriff der


