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das Rächeramt übernommen. Nicht ſie eigentlich, ſondern Dike ſei die Rächerin, die ſich ihrer nur als Werkzeug zur Vollziehung der Strafe bedient habe. Man fühlt aus dieſer Rede leicht heraus, daß ſie ſich ſchuldig weiß, aber keinen ſchlagenden Rechtfertigungsgrund für ſich hat. Gleich einem Schuldbewußten, der vor ſich ſelbſt flieht und ſein Gewiſſen beſchwichtigen will, greift ſie nach ſophiſtiſchen Gründen. Sie geht ſodann gar ſo weit, der Elektra vorzuwerfen, daß ſie der Dike bei ihrem Rachewerke nicht Hülfe geleiſtet, alſo beim Morde des Vaters nicht beigeſtanden habe, wie es doch ihre Pflicht geweſen wäre, wenn ſie verſtändig hätte handeln wollen. Dike alſo, die wir oben als Stellvertreterin des höchſten Gottes kennen gelernt haben, die Vollſtreckerin der Beſtrafung der Frevler an der ewigen Weltordnung, ſoll der Verbrecherin bei ihrem fluch⸗ würdigen Vergehen beigeſtanden oder gar unter deren Geſtalt die Ermordung zur Vergeltung der Opferung der Tochter ausgeführt haben! In dem Augenblick, wo bereits eine Mahnung aus der Unterwelt, die ſie wohl verſtanden hatte, an ſie ergangen war, die Rache bereits furchtbar in der Verborgenheit lauernd gegen ſie hervorzubrechen drohte, wagt ſie es, in ihrer Verblendung ſich die Rolle der Dike zuzuſchreiben, welche im Begriffe ſteht, die Vergeltung gegen ſie ins Werk zu ſetzen.
Solche Vermeſſenheit und eine derartige Zumutung wie die Mutter ſie ſo eben ausge⸗ ſprochen hat, kann natürlich weiter nichts bewirken, als die Erbitterung und den Haß gegen ſie im Herze der Elektra zu ſteigern und die gehäſſige Stimmung der Tochter nur als um ſo berech⸗ tigter erſcheinen zu laſſen. Auf die Rede der Mutter entgegnet Elektra in aller Ruhe, ſie werde über ihren Vater einiges vorbringen, das Billigung verdiene, wenn ihr nur zu reden geſtattet wäre. Durch ihre Ruhe bewogen, giebt die Mutter ihr nach, worauf ſie die Lage auseinanderſetzt, in welche der Vater durch den Zorn der Artemis verſetzt ſei, daß er unter den obwaltenden Um⸗ ſtänden nicht anders habe handeln können, da die Göttin ſeine, nicht des Bruders, Tochter zum Opfer verlangt habe. Dieſe habe er nicht vorenthalten können, wenn das geſammte Griechenheer hätte gerettet werden ſollen. Woher habe ſie denn das Recht gehabt, für die geopferte Tochter am Vater und Gatten die Blutrache auszuüben? Und wenn man dies als Geſetz aufſtellte, daß der Mörder jedesmal wieder den Tod erleide, dann wäre ſie(Klytämneſtra) die erſte, welche dieſe Strafe träfe. Geſetzt auch, daß ſie in dieſem Falle im Recht ſei, ob denn auch das als Wieder⸗ vergeltung für die geopferte Tochter zu betrachten ſei, daß ſie mit ihrem Mordgenoſſen Ägiſth in einem widerrechtlichen Ehebund lebe, die Tochter zur Sclavin und zu einem jammervollen Leben herabgewürdigt, den Sohn aus dem Hauſe verſtoßen habe? Klytämneſtra vermag auf ſolche Vor⸗ würfe nichts zu erwiedern. Unter argen Schmähreden weiß ſie nur zu drohen, daß Elektra, ſobald Ägiſth vom Lande zurückgekehrt ſein werde, zur Ruhe gebracht und in ein unterirdiſche Verlies eingeſchloſſen werden ſolle, wo ſie Sonne und Mond nimmermehr wiederſehen würde. Jede weitere Unterredung ſchneidet ſie dann damit ab, daß ſie Schweigen gebietet, da jetzt das Opfer wegen des beängſtigenden Traumes dargebracht werden ſolle und durch keine unheilige Äußerung geſtört wer⸗ den dürfe. Nachdem ihrer Aufforderung bereitwillig Folge gegeben iſt, wendet ſich nun Klytäm⸗ neſtra mit beklommenem Herzen in dem Bewußtſein, daß der Traum ihr Unheil verkünde, an den


