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ſucht im Verein mit unkindlicher Geſinnung, ja unmenſchliche Grauſamkeit zu erkennen geglaubt haben, gehen dieſe Gemüthszuſtände keineswegs hervor. Die Motive, welche Elektra zum Auftreten gegen die Mutter treiben, ſind mehr durch die Nothwehr, als durch berechnete Rachſucht eingegeben. Man kann kaum ſagen, daß Rachſucht die Tochter geleitet hätte, den Mord an der Mutter zu be⸗ treiben. Das Pathos der Jungfrau entſpringt lediglich aus hoher Pietät gegen den Vater und die Gottheit, ſo wie aus ihrer eigenen tiefen Erniedriegung durch die Mörder ihres Vaters. Hierdurch wird ſie, wie durch eine religiöſe Pflicht, unwiderſtehlich angetrieben für den ſchnöden Mord Sühne und dadurch die Wiederherſtellung der ſo ſchmachvoll zerrütteten Familienverhältniſſe nebſt der Wiederaufrichtung des ſo lieblos niedergetretenen Naturrechts ins Werk zu ſetzen. Oder hätte bei ſo frevelhafter Verletzung der Familienrechte der Frevel einfach auf ſich beruhen, und die nächſten Anverwandten ihn ſo ruhig hinnehmen ſollen? Nach der religiöſen Vorſtellung der Griechen war das nicht möglich; die Weltordnung, über deren Aufrechthaltung die Gottheit ja ein ſo wachſames Auge hatte, mußte nach eingetretener Verletzung nothwendig wieder hergeſtellt und der Frevler an ihr, wie bereits erwähnt, unfehlbar von der Gottheit geſtraft werden. Aber weder trat die Gottheit in eigener Perſon als Rächer für Blutſchuld auf, was nur ausnahmsweiſe vorkam, noch übernahm ſchon der Staat das Rächeramt für die Familie. Dieſe mußte die Verfolgung des Mörders noch ſelbſt betreiben. Es mußte alſo nothwendig jemand vorhanden ſein, welcher der Gottheit als Werkzeug diente und dieſer war der nächſte männliche oder, in deſſen Ermangelung, auch ein anderer dem Gemordeten nahe ſtehen⸗ der Verwandter, welchem die entſetzliche Pflicht oblag, den Verwandtenmord durch des Mörders Blut zu ſühnen; ihm fiel die Blutrache als Erbtheil zu. Wenn nun auch mit ſteigender Cultur die alte rohe, natürliche Satzung zu einem ideelleren ſittlichen Verhältniſſe geworden war, ſo war damit doch das alte Gewohnheitsrecht nicht förmlich abgeſchafft, wohl aber mit der vorgeſchrittenen humanen Bildung jener Zeit in Gegenſatz getreten. Sophokles als Anhänger des alten Glaubens tritt für die herkömmlichen Rechte der Götter in die Schranken und läßt daher die göttlichen Mächte ſelbſt thätigen Antheil an der Vollſtreckung jener Rache nehmen, wie verſchiedene Stellen der Elektra direct und indirect bezeugen.(Vergl. z. B. V. 35. 70. 500. 1065 ff. 1376 ff. 1384 ff.
Sollten nun dieſe alten Satzungen der ſittlichen Ordnung nach der Dichters Anſicht ihre Gel⸗ tung behalten, ſo erlitten ſie auch wegen der Ermordung Agamemnons bei Klytämneſtra und Aegiſth keine Ausnahme. Der Frevel dieſer Gräuelthat wurde noch dadurch geſteigert, daß er an dem von Zeus geweiheten Könige, dem herrlichen Helden und Heerführer der Griechen gegen Troja, welcher zugleich das Haupt der königlichen Familie, mithin eines von Gott geordneten ſittlichen Verhältniſſes war, ohne irgend einen genügenden Grund zur Rache, verübt worden iſt.
Dies war der Stand der Dinge nach der Ermordung des Königs. Sehen wir nun zu, wie es mit der Vergeltung des Frevels ausſah. Verſetzen wir uns unmittelbar nach der That lebhaft in Gedanken nach Mykenä und vergegenwärtigen uns die dortigen Verhältniſſe nach griechiſcher An⸗ ſchauung, ſo beſchleicht uns ein unheimliches Grauen bei der entſetzlichen Umwandlung aller Ver⸗ hältniſſe, in welche damals die Familie im Atriden⸗Palaſte verſetzt worden war. Die Kinder hatten ja ſchon längſt vor der Rückkehr ihres Vaters das Mißverhältniß zwiſchen ihrer Mutter und Aegiſth eine Reihe von Jahren mitangeſehen. Gewiß hatten ſie mit der Rückkehr des Vaters auch auf die Wiederherſtellung der früheren Verhältniſſe gehofft. Doch durch die unerwartete Ermordung des⸗
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