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Zuſammenſchmelzung heraus; die abſtxracte Einheit des natürlichen, göttlichen Rechts löſte ſich auf in die bewußte klar vorſtellende Handhabung deſſelben durch die menſchliche Einſicht und Erfahrung, wo die Themis zur Dike wurde. Eben aus dieſem Grunde erſcheint die Blutrache nirgend mehr bei ihm in der erſten, ſtarren Geſtalt des helleniſchen Alterthums; ſie iſt gemildert, der urſprüng⸗ lichen Härte entnommen, in das Bewußtſein ihres Vollſtreckers getreten und eben dadurch ſchon ihrer Auflöſung nahe. Ohne einen ſolchen Standpunkt der Auffaſſung konnte der darauf weſent⸗ lich beruhende Oreſtes⸗Mythus gar nicht dramatiſch behandelt werden.“
Daß Sophokles die Blutrache nicht mehr als bloßes Wiedervergeltungsrecht anſah, vermittelſt deſſen dem Thäter rückſichtslos mit gleicher Münze bezahlt wurde, ohne Berückſichtigung ander⸗ weiter Verhältniſſe, nur um Blut durch Blut zu rächen, ſondern von einer tieferen ſittlichen Auf⸗ faſſung ausging, geht aus den verſchiedenen Zügen unſeres Dramas augenſcheinlich hervor. Ja, das Drama ſtellt ſogar noch mehr als die ſittliche Berechtigung der Blutrache dar; es hat noch eine andere beeinträchtigte ſittliche Ordnung u. deren Wiederherſtellung zum Gegenſtande, die Zerrüttung des königlichen Hauſes, Verdrängung des berechtigten Thronerben und die Zurückführung der ur⸗ ſprünglichen Ordnung. Beiſpiels halber führe ich die Worte V. 67 ff. an:
„O Vatererd' und meiner Heimat Götter ihr,
Empfanget ſegenbringend mich auf dieſem Pfad,
Und meiner Ahnen Schwelle Du; dich komm ich ja
Zu rächen, dich zu ſühnen, durch den Gott erweckt:
Stoßt nicht, bedeckt mit Schande, mich aus dieſem Land,
Nein, laß des Vaters Macht und Haus mich neu erbaun! und die Worte des Chors am Schluß des Stückes V. 1470 ff:;
O Atreus Stamm, wie drangſt Du ſo ſchwer
Durch zahllos Leid zu der Freiheit durch,
Die nun dies Werk Dir errungen! dies Werk d. i. Wiederherſtellung des Throns durch Oreſt und der früheren Familienverhältniſſe.
Hinſichtlich der Blutrache vom ſophokleiſchen Standpunkte aus ſoll alſo der Perſon des Sün⸗ ders nicht mehr ſchlechtweg eine Strafe wieder zu Theil werden, nicht der äſchyleiſche Spruch„für blutigen Mord gib blutigen Mord“ ſeine Erfüllung erhalten; dem begangenen Frevel ſollte viel⸗ mehr eine Vergeltung, dem Verbrechen eine Sühne zu Theil werden, wodurch die am Morde Be⸗ theiligten ſowohl wie deren Angehörige und der Ort der Unthat von der Blutſchuld gereinigt würden. In dieſem Sinne ſagt Oreſt in den eben angeführten Worten, daß er auf Antrieb der Götter in gerechter Weiſe als Sühner des vüterlichen Hauſes erſchienen ſei.*)
Bei weiterer Betrachtung, wie Elektra zu der ethiſchen Auffaſſung des Dichers ſich verhält,
erfahren wir, daß ſie nach der Gräuelſcene im väterlichen Palaſt unter den ſchmachvollſten Fami⸗ lienverhältniſſen allen Feindſeligkeiten, welche ſie bedrohen, mit dem unerſchrockenſten Muthe ent⸗ gegentritt. Aus ihrem ganzen Auftreten und aus ihren Aeußerungen, worin Manche bloße Rach⸗
**) Vergleicht man hiermit die verſchiedenen Stellen in Aeſchylus, Agamemnon und den Choephoren, worin von Blutſchuld die Rede iſt, ſo lauten ſie alle nur auf ſtarre blutige Wiedervergeltung bis auf den letzten Sproß der Familie. Bgl. z. B. Choeph. V. 58 Agamemnon V. 1492— 97, 1533— 37 und 306 ff. ed. Hermann.


