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1 (1875)
Entstehung
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teten und ihre Aufrechthaltung ſtreng beobachteten, darüber wachte zunächſt ebenfalls Zeus und nach der Anſicht der Tragiker, beſonders des Sophokles, auch Apollo als Stellvertreter deſſelben; dann auch wohl andere Gottheiten, ſofern ſie zu einer Lebensordnung oder einer dramatiſchen Perſon in irgend eine Beziehung traten.

Wie nun in jenem Zeitalter der Kindheit der griechiſche Volksgeiſt Gott und die natürliche Weltordnung in ungeſchiedener Einheit anſchaute, ſo dachte er ſich auch die ſittlichen Lebensordnungen zugleich mit der Natur urſprünglich von der Gottheit geordnet und auf unabänderliche Geſetze ge⸗ gründet. Daher galten ſie als ein Theil der göttlichen Weltordnung und durften von den Menſchen nicht willkürlich aufgehoben oder verletzt werden, wenn nicht eine ſchwere Ahndung von der beleidigten Gottheit verhängt werden ſollte. In der urſprünglichen Sprache der Naturanſchauung heißt dies nichts Anderes als: Wer gegen ein Naturgeſetz verſtößt, der ſtraft ſich an ſich ſelbſt, fügt ſich ſelbſt einen Schaden zu; denn die Verletzung der phyſiſchen und ethiſchen Naturordnung pflegt ſich an dem Thäter zu rächen. Sehen wir nicht noch heut' zu Tage, welche unheilvollen Folgen oft die Verletzung irgend eines geheiligten Familienrechtes für den Thäter nach ſich zieht, auch ohne daß eine ſtrafende Gerechtigkeit dieſen verfolgt? exempla sunt odiosa. Die griechiſchen Götter waren übrigens ſelbſt auf einer Naturbaſis entſtanden und ihr Lebensgrund war die phyſiſche Welt⸗ ordnung. Daher tragen auch die Götter, nachdem ſie im Laufe der Zeit den Charakter idealerer Mächte angenommen haben, den füheren Naturcharakter an ſich, wenn ſie auch nicht mehr reine Naturmächte ſind.

Auf dieſe Weiſe waren die verſchiedenen Aeußerungen der ſittlichen Weltordnung, weil ſie einem Naturgeſetze gleich von Zeus ihre unwandelbare Ordnung empfangen hatten, in der Religion ge⸗ gründet und durch traditionelle Beachtung als ein Gewohnheitsrecht in die hiſtoriſche Zeit überge⸗ gangen. Auf dieſer ſittlichen Weltordnung beruhte urſprünglich die ganze Beachtung des Rechts, bevor poſitive Rechtsbeſtimmungen an ihre Stelle traten. Das Wortethiſch bezeichnet demnach das, was durch die Sitte als Gewohnheitsrecht anerkannt war und, weil unter dem Schutze einer Gottheit ſtehend, für heilig und unverletzlich galt. Nachdem ſo auf phyſiſcher Grundlage erwachſen die ſittliche Ordnung zu einer ideellen ſich geſtaltet hatte, erſcheint ſie auch als diejenige Eigenſchaft an dem Menſchen, wonach er mit jenem durch die Sitte geheiligtem Rechte ſowohl, als auch mit der Gottheit in Uebereinſtimmung denkt und handelt.

Wenn bereits in den homeriſchen Gedichten die Götter losgetrennt von der natürlichen Grund⸗ lage, in der urſprünglich ihre Macht und ihr Walten ſich offenbarten, als vergeiſtigte Weſen er⸗ ſcheinen, ſo haben doch die unter ihrer Aufſicht und Obhut ſtehenden ethiſchen Lebensmächte, obgleich auch ſie ſich im heroiſchen Zeitalter ideell zu geſtalten begannen, ihre natürliche Schranke noch nicht durchbrochen, und ihr Anſehen erhielt ſich, wenn auch nicht ohne Wandelung, bis zu den Zeiten der Perſerkriege herab. Mit dieſem weltgeſchichtlichen Ereigniß, das einen tiefen religiöſen Eindruck hinterließ, tritt bei den Griechen, vornehmlich aber bei den Athenern, ein Bruch mit den Anſchau⸗ ungen der Vergangenheit und ein Umſchwung auf dem geſammten Gebiete der Geiſtescultur ein. Wie um dieſe Zeit das Denken allmählich von der Erforſchung der äußeren Dinge ſich abwandte und in das Innere des menſchlichen Geiſtes ſich vertiefte, erfolgte auch in den religiöſen Vorſtellungen ein Fortſchritt zu einer geiſtigeren und philoſophiſcheren Betrachtung der menſchlichen Geſchicke. Das