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3 (1896) Anhang
Entstehung
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der Krieg einen geiſtlichen Zweck hatte, aber es mangelte ihr die phyſiſche Macht dazu.(I. 302 303.) Hätte ſie

die Armeen angeworben und geleitet, ſo würde auch ganz gewiß ein geiſtlicher Staat entſtanden ſein. Man erforſcht und ſammelt die Gewohnheiten der verſchie denen Völker(I. 307), um danach zu richten. Ganz richtig.

durch Übungen und Verträge unter einander ſelbſt auf

legen, der König gab keine dergleichen, überall wo dies ge⸗

ſchieht, iſt es ein Zeichen von Despotismus. Man zieht die Patriarchen, Fürſten und Baronen(Adel und Geiſtlich keit) bisweilen zu Rath(I. 307) der Liebe und des frey⸗ willigen Gehorſams wegen, wie dies in allen ſolchen Reichen geſchieht.

Die verſchiedenen Klaſſen der Einwohner haben eigenen Gerichtsſtand, eigene Gewohnheiten(I. 312), d. h. niemand trat etwas ab, jeder blieb bey dem Seinigen. Der Haupt⸗ unterſchied, welcher etwas ſchärfer ins Auge gefaßt werden könnte, wird doch zwiſchen den Siegern und den Beſiegten geweſen ſeyn. Der König war oberſter Richter(I. 312) nicht durch ein poſitives Geſetz, ſondern durch die Natur, weil er als der Mächtigſte jedermann zum Recht verhelfen konnte. Land eigentlicher Gebieter, die Vaſallen waären ihm nur

Ländern die nämlichen Rechte(IJ. 314. 321). alles ganz natürlich und privatrechtlicz Die Krone war erblich, weil Macht und Güter, auf denen ſie beruht, auch erblich ſind(ibid.). Was verſpricht der König bei ſeinem Eid?(I. 316 320). Nichts als moraliſche Pflichten,

mit ſeiner Macht zu nützen, andere in dem Ihrigen zu

ſchützen und zu ſchirmen. Die Pflichten der Gerechtig⸗ keit war er ohnehin ſchuldig. Die übrigen verſprechen ihm in jenem zu helfen. Wie einfach und ſchön! Die Krö⸗ nungsfeyerlichkeit(I. 317) iſt keine Üübertragung der Gewalt, ſondern bloß ein Verſprechen zum Schutz der Kirche.

Verhältniſſe zwiſchen dem König und den Vaſallen(I. 322 sed.)? Es ſetzt auch in Erſtaunen, daß Ew. Hochwohlgeboren bey Darſtellung dieſer ſtaatsrechtlichen Verhältniſſe, ohne aus denſelben ein Hauptſtudium zu machen, dennoch die Wahrheit ſo richtig getroffen und nicht einmal etwas von dem falſchen politiſchen Sprachgebrauch unſerer Schulen angenommen haben, der auf erdichteten Vorausſetzungen beruht und dann ſo unſchicklich und gezwungen auf ganz andere wirkliche Verhältniſſe angewendet wird. Allein die Wahrheit erſcheint unterwegen, ſie begegnet freywillig denen, die ſie lieben, wie Sirach ſo ſchön ſagt.

enden ſich wechſelſeitig. Civilgeſetze ſind diejenigen, welche die Privatperſonen ſich Grübelei, elende Sophiſtik ohne die Probe, die Beſtätigung

Theuerſter Herr Profeſſor! wir haben zwar ver⸗ ſchiedene Gegenſtände unſerer Studien, Sie mehr die hiſtoriſchen ich zwar auch, aber doch mehr zum Beleg der wahrhaft philoſophiſchen und politiſchen. Allein alle Wiſſenſchaften haben einander nöthig, begründen und voll⸗ Die Geſchichte iſt trocken, geiſt und herzlos ohne wahre Philoſophie, die Philoſophie leere

der Geſchichte, welche allein beweiſt, daß ſie Wahrheit und nicht eine Dichtung der Menſchen iſt. Jene iſt Gottes Geſetz, dieſe das Experiment das Sinnliche überall der Spiegel des Geiſtigen. Sie mit Ihren großen Kenntniſſen in den morgenländiſchen, ſo wenig von der Natur ab⸗ weichenden Sprachen und Geſchichten, können mir unendlich viel nützen, und ich werde Ihnen meiner Zeit ſchon Fragen vorlegen, die Sie mir beantworten müſſen, ich hingegen bin

vielleicht im Stande Sie bisweilen auf einzelne Principien,

Gedanken und Gegenſtände aufmerkſam zu machen, die

Ihren hiſtoriſchen Forſchungen mehreren Reiz geben, den

allgemeinen Grund von gewiſſen Erſcheinungen zu zeigen, hier und da eine verborgene Perle herauszuziehen und da⸗

durch ebenfalls zum Intereſſe Ihres Werks beyzutragen.

Er war nur in dem kleinen ihm vorbehaltenen

ſo mein ganzes Gemüth auszuſchütten.

Laſſen Sie uns daher einen Bund der Freundſchaft ſchließen, um das Reich der Wahrheit zu fördern. Ver⸗

nach dem Lehnsvertrag verbunden und hatten in ihren zeihen Sie in dieſer Hoffnung meinen weitläufigen, offen⸗

Abermal herzigen Brief.

Gegen Männer, mit denen ich ſympathiſire, pflege ich Laſſen Sie mich Ihre Achtung, Ihr Wohlwollen hoffen, gleichwie Sie von

meiner innigen Verehrung überzeugt ſeyn können.

Kann man überhaupt etwas Freyeres leſen als die ſo verſchrieenen

von Haller, Profeſſor der Staatswiſſenſchaft und Mitglied des kleinen Raths der Stadt Bern.

III. [(S. S. 46, Sp. 2.)] Naſſau, den 15. May 1820. Wohlgebohrner

Hochzuehrender Herr Profeßor und Ober⸗Bibliothekar! Die mir von E. Wohlgebohren gegebene Verſicherung, an der litterariſchen Leitung der Herausgabe des Corporis ſcriptorum Rerum Germ. gemeinſchaftlich mit H. v. Savigny Theil zu nehmen, iſt für alle, denen dieſes Unternehmen werth iſt, höchſt erfreulich und veranlaßt mich zu der dringenden Bitte, daß Sie und H. Geheime Juſt. R. von Savigny ihre Muße anwenden, um einen vollſtändigeren und befriedigenderen Plan der Ausgabe zu entwerfen, als den ſo ao. 1818 erſchien. Das Gutachten der Berl. Aka⸗