Noch waren nämlich die ſchwebenden Unterſuchungen gegen die Burſchenſchaft nicht abgeſchloſſen, als Wilkens Rektorat ſich ſeinem Ende nahte. Schultz, der ſich ſeines Beiſtandes ungern beraubt ſah, bat daher in einem Bericht vom 28. Juli 1822 den Miniſter, die Verlängerung des Rektorates um ein weiteres Jahr für Wilken zu er⸗ wirken, worauf Altenſtein in der That am 29. Juli den akademiſchen Senat anwies, die Vorbereitungen zur Neu⸗ wahl einſtweilen zu unterlaſſen. Nachdem Wilken ſelbſt anfangs, wenn auch mit offener Darlegung ſeiner Bedenken, mündlich ſich bereit erklärt hatte, dem etwaigen allerhöchſten Befehle zur Fortführung des Rektorats ſich zu fügen, ſo reichte er doch bald eine ſchriftliche offene und ſehr drin⸗ gende Vorſtellung ein, in der er auf das Mißliche einer ſolchen Abweichung von den Statuten der Univerſität hinwies und zu bedenken gab, welche Kränkung durch eine ſolche Maßregel den anderen Profeſſoren unzweifelhaft zu⸗ gefügt werde, die, wie er beſcheiden hinzufügte, großenteils an Talent und Geſchicklichkeit ihm überlegen ſeien und von denen ein jeder etwa Erwählte die Regierung nach allen Kräften und nachdrücklicher, als er ſelbſt vermöge, unter⸗ ſtützen werde. Er wußte dadurch den Miniſter doch zu beſtimmen, daß er den ſchon am 29. Juli von Süvern entworfenen Immediatbericht, in dem Altenſtein zwar auch ſchon angedeutet hatte, eine ſolche Maßregel habe doch auch ihre bedenkliche Seite, aber doch die Entſcheidung dem Könige anheimſtellte, am 31. Juli durch einen anderen erſetzte, in welchem er unter Aneignung von Wilkens und Hinzufügung von neuen Gründen ſich gegen den Schultz⸗ ſchen Antrag erklärte. Der König, von dem man einen gegenteiligen Entſchluß befürchtete ¹), entſchied denn auch wirklich am 15. Auguſt in Teplitz, daß es bei der ſtatuten⸗ mäßigen Neuwahl verbleiben ſolle, welche am 22. Auguſt vorgenommen ward und auf Friedrich von Raumer fiel.
Inzwiſchen hatte Wilken als Rektor ſchon am 2. Auguſt mit dem Senat dem Miniſter die Bitte unterbreitet, ihnen den Genuß des verfaſſungsmäßigen Rechtes der Univerſität erhalten zu helfen, eine Vorſtellung, die der durch ſie geärgerte Schultz dem Miniſter mit der Randbemerkung einreichte, daß der Senat dieſen Bericht wohl ſo lange hätte ausſetzen ſollen, bis er über die Gründe der Maßregel belehrt worden wäre; das Schriftſtück wurde denn auch vorläufig ad acta gelegt. Nachdem jedoch auch noch die Entſcheidung des Königs vom 15. Auguſt gegen ihn ausgefallen war, hielt Schultz in ſeinem Ärger den ihm ſchon am 27. Auguſt überreichten
Bericht des Senats über den Ausfall der am 22. ſtattge⸗
) Dilthev, Aus Schleiermachers Leben, IV. 300.
habten Rektorwahl wenigſtens noch eine Weile zurück; als dann aber der Miniſter auf ſeine Erinnerung am 13. Sep⸗ tember vom Senat den Thatbeſtand erfuhr und Schultz zu ſofortiger Einſendung des Senatberichtes aufforderte, und dieſer ihn endlich am 17. September mit der Randbemerkung einreichte, daß er Raumers Wahl wie jede ſolche ſo betriebene als verderblich für Univerſität und Staat anſehe, erteilte Altenſtein, nachdem auch der König am 26. September ſeine Mißbilligung über jene Verzögerung ausgeſprochen, Schultz am 2. Oktober einen Verweis in der denkbar ſchärfſten Form und mit Androhung ſtrengſter Ahndung, wenn er ſich Ahn⸗ liches wieder herausnehmen ſollte. Die gleichzeitig darin geforderte ungeſäumte Anzeige, was er mit der Art ver⸗ ſtehe, in der die fragliche Wahl betrieben worden ſei, hat Schultz trotz mehrfacher Erinnerungen bis zum Juni 1823 wenigſtens nicht und wahrſcheinlich überhaupt nie erſtattet 1¹).
Noch in den letzten Tagen von Wilkens Rektorat machte dann Schultz einen neuen Angriff auf den Miniſter, indem er in einem Bericht an den König vom 10. Oktober ſich, diesmal freilich in Übereinſtimmung mit dem Senat, der von Altenſtein verfügten Ausnahme zweier Studierenden von der Relegation widerſetzte und glücklich damit durchdrang. Als er dann aber in einem neuen, allerdings ſchon in Raumers Rektorat fallenden Bericht vom 6. Dezember 1822 den entſcheidenden Schlag gegen Altenſtein führen wollte, in⸗ dem er dieſem abermals alle Schuld an den ſtudentiſchen Vergehungen beimaß, da ließ, als der König ſich entſchieden für den Miniſter ausgeſprochen, die Camarilla ihren un⸗ glücklichen Kämpen fallen, und nach mehreren weiteren Zuſammenſtößen und aufregenden Verhandlungen in den Jahren 1823 und 1824 erhielt endlich Schultz durch Kabinettsordre vom 6. Juli 1824 zu ſeinem tiefſten Schmerz ſeine völlige Entlaſſung aus allen Dienſten. Er zog, im Genuß ſeiner Bezüge außer ſeinem Gehalt als Regierungs⸗ bevollmächtigter belaſſen, auf den argliſtigen Vorſchlag Wittgenſteins, der dieſem wandelnden Vorwurf in Berlin nicht weiter begegnen mochte, 1825 nach Wetzlar und 1831 nach Bonn, wo er, litterariſch trotz ſeiner Begabung wegen ſeines trotzig⸗eigenſinnigen Weſens ohne Glück thätig, bis zu ſeinem am 19. Juni 1834 erfolgten Tode lebte. Seiner verwaiſten zahlreichen Familie nahm ſich Altenſtein in alter Treue an ²). Hegel blieb mit Schultz auch nach deſſen
¹) Dieſe Düntzer nicht bekannte, wenigſtens von ihm nicht erwähnte, aber bei Varnhagen a. a. O., II. 226 geſtreifte Epiſode nach den Akten des Kultusminiſteriums. ²) Der bedeutende Mann hat auffallender Weiſe in der Allg. Deutſchen Biographie keinen Platz gefunden; wohl aber hat Düntzer in der Einleitung zu ſeiner Ausgabe des Goethe⸗Schultzſchen Brief⸗ 7*


