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wie der von Kamptz erfundene Ausdruck lautete, von jeder gut war, ſich gezeigt haben; er war überhaupt keine ſo
Staatsanſtellung ausſchloß 1).
Die nicht einmal immer in regelrechten Verhörsformen erhaltenen, manchmal von Schultz und Krauſe geradezu erpreßten*) Ergebniſſe der Unterſuchungen wurden ſpäter wohl den Gerichten, z. B. in Berlin dem Kriminalſenat des Kammergerichts, übergeben, aber auch von dieſen die ſtrengſten Strafen verhängt 3³).
Wer damals zur Mitwirkung bei ſolchen Verhand⸗ lungen amtlich gezwungen war und dieſe im Herzen doch mißbilligte, mochte wohl freudloſe Tage verbringen. Nach einigen Notizen in Wilkens Papieren ſcheint er ja aller⸗ dings mit vielen anderen durchaus verſtändigen Männern den Glauben an das Vorhandenſein wirklich gefährlicher Verbindungen geteilt zu haben, den die beſtunterrichteten Behörden und zweifellos kluge Männer, wie Kamptz und Tzſchoppe, wenn ſie auch ſelbſt vielleicht nicht daran glaubten, doch wenigſtens überall zu wecken ſuchten ⁴). Wilken hat jedenfalls optima fide bei ſeiner ohnedies pflichtmäßigen ⁵) Anteilnahme an dieſen leidigen Vorgängen gehandelt und ehrlichen Herzens geglaubt, wer die verblendeten jungen Leute lieb habe, der müſſe ſie auch mit Strenge von ihren verderblichen Wegen abzubringen ſuchen. Daher iſt es mir denn auch nirgends entgegengetreten, daß er wegen ſeiner Teilnahme an jenen Verhandlungen bei der Studentenſchaft oder dem Publikum Gegenſtand einer beſonderen Abneigung geworden wäre, wie es Steffens von ſich erzählt).
Allerdings mag Wilken bei der ihm eigentümlichen
ganz beſonders ſtrengen Anſicht von dem Reſpekt, der hoch⸗
ſtehenden Beamten gebühre, dem Regierungsbevollmäch⸗ tigten gegenüber manchmal gefügiger, als gerade nötig oder
¹) Am 6. April 1822 wurde auch Ernſt Förſter aus ſeiner etwa vierwöchigen Haft befreit, und zwar durch zwei kleine Mädchen, die den grimmen Schultz in ſeinem eigenen Hauſe aufſuchten und ihren Freund losbaten. S. die hübſche Geſchichte bei E. Förſter, a. a. O. S. 222 ff.
²) E. Förſter, a. a. O. 221 f.— Schlimmer iſt, was Varnhagen, a. a. O. II. 72 f. und öfter über grauſame und willkürliche Behandlung der Eingekerkerten erzählt.
³) Zur Beurteilung des Verfahrens der Gerichte, unter denen gerade die preußiſchen vermöge der drakoniſchen Strenge des preuß. Landrechts in Hochverratsſachen die allerhärteſten Urteile fällten, vergl. indeſſen Schrader, a. a. O., II. 124 f.
⁴) Umgekehrt hat E. Th. A. Hoffmann zwar über die Demagogen⸗ verfolgungen in ſeinem„Floh“ geſpottet, aber doch an die Gefährlichkeit der Verbindungen geglaubt, ſ. Hippel, a. a. O., S. 148.
⁵) S. Koch, a. a. O., I. S. 22 f.
⁶) Gegen dieſelbe Arminia mußte Steffens damals als Rektor in Breslau die Unterſuchung führen, zu deren Kontrolle und Ver⸗ ſchärfung freilich der bewährte Inquirent Krauſe geſchickt wurde; über den Hergang ſ. Steffens, Was ich erlebte, IX. 81— 97.
ſtahlharte Natur wie Schleiermacher, kein ſo kaltblütiger Frondeur wie Raumer, dem es gar nicht darauf ankam, ob es auch einmal eine heftige Szene mit dem Miniſter abſetze. Zu ſeinem Leidweſen geriet er durch dieſes Ver⸗ halten mit einem ſeiner liebſten Kollegen, Schleiermacher, für eine Weile in ein etwas geſpanntes Verhältnis ¹).
Da Wilken während ſeiner Rektorthätigkeit vielfach die Erfahrung gemacht hatte, daß die Unbekanntſchaft mit den Landesgeſetzen über die ſtudentiſchen Verhältniſſe den Stu⸗ dierenden ſehr nachteilig war, ſo verſchaffte er ſich die Geſetze aller anderen Univerſitäten, deren Erfahrungen er nützen wollte, und beantragte am 20. Juli bei dem Regierungs⸗ bevollmächtigten die Abfaſſung eines geeigneten Geſetzaus⸗ zugs, der den Studierenden bei ihrer Immatrikulation zu behändigen ſei. Dieſer Anregung gab Schultz unter leb⸗ haften Dankesäußerungen ſofort Folge.
Zwiſchen dieſem und dem Miniſter ſetzte ſich inzwiſchen der begonnene Streit während Wilkens Rektorat immer erbitterter fort. Nachdem es am 22. Januar 1822 zwiſchen beiden wieder einmal zu heftigen Erörterungen gekommen war, erklärte Schultz am 8. Auguſt dem Miniſter abermals, daß dieſen eigentlich die Schuld der Mitglieder der geheimen Verbindungen treffe, und der König, dem die Camarilla trotz ſeines Feſthaltens an Altenſtein doch ein gewiſſes Mißtrauen gegen dieſen einzuflößen wußte, gab ſogar dem unbotmäßigen Manne in einer Kabinettsordre vom 18. September 1822 inſofern auch noch recht, als er Altenſtein die Veröffent⸗ lichung der über die Mitglieder der Arminia verhängten Strafen befahl. In der folgenden, gerade auch Wilken be⸗ treffenden Angelegenheit ſtellte ſich dagegen der zwiſchen den Parteien ſchwankende König wieder auf die Seite des Miniſters.
¹) Als Wilken einſt mit dieſem aus der ſogenannten griechiſchen Geſellſchaft nach Hauſe ging und gerade am Schultzſchen Wohnhauſe in der Wilhelmsſtraße hinter den anderen etwas zurückgeblieben war, fragte ihn Schleiermacher boshaft, ob er an jenem Hauſe erſt einen Knie⸗ fall habe thun müſſen. Wilken war frei von dem„Laſter des Übel⸗ nehmens“, wie Buttmann es bezeichnete, und trug es ihm nicht nach, freute ſich vielmehr, vermöge ſeines guten Verhältniſſes zu Alten⸗ ſtein, der übrigens auch nicht etwa Schleiermachers Feind war, dazu beitragen zu können, eine unangenehme Maßregel, welche die Witt⸗ genſteinſche Camarilla gegen den ihr verhaßten, überhaupt lange Jahre verdächtigten Mann etwas ſpäter in Szene ſetzen wollte, von ihm abzuwenden.— Umgekehrt hat auch Schleiermacher, als im Frühjahr 1823 alle Freunde Wilkens abwechſelnd an ſeinem Kranken⸗ bette wachten, ihm dieſen Liebesdienſt erwieſen. Später kamen beide als Sekretäre der Akademie der Wiſſenſchaften ſich noch näher und blieben lebenslang im beſten Einvernehmen.— Wer durch Servilität einmal ſeine Achtung verſcherzt hätte, zu dem hätte ſich ein Schleier⸗ macher nie wieder dauernd ſo freundlich geſtellt.


