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von Nicolovius unterfertigten Miniſterialſchreiben kund⸗
gethan und eine baldige Erklärung über die Annahme erbeten.
Wenn nun auch die gehoffte Verbeſſerung ſeiner äußeren Lage den Erwartungen Wilkens nicht voll ent⸗ ſprach, zumal da ihm auf die Kunde ſeiner Berufung nach Berlin auch von der badiſchen Regierung eine Gehalts⸗ erhöhung von 300 Gulden angeboten worden war, ſo erklärte er doch am 14. Juni auf de Wettes Rat ¹) ſich damit begnügen zu wollen, wenn ihm nur eine Erhöhung ſeiner Bezüge innerhalb einer angemeſſenen Zeit zugeſichert werde; auch bat er um eine gewiſſe Entſchädigung für den bei dem raſchen Verkauf ſeines Hauſes zu erwartenden Verluſt, wie ſie ihm etwa durch frühere Anweiſung ſeines Gehalts zugewandt werden könne, und machte endlich noch die Vor⸗ teile geltend, die ſeine Heidelberger Stellung für den Fall ſeines Todes ſeinen Hinterbliebenen verbürge, für die er ſchon das Recht auf Bezug von 400 Thalern erworben habe. Auch ſei es nicht angängig, daß er, dem Wunſche des Miniſters folgend, ſchon im Herbſt 1816 ſein neues Amt antrete, da er von der badiſchen Regierung zu gut behandelt worden ſei, als daß er ſie durch einen ſo plötz⸗ lichen Abgang in Verlegenheit bringen dürfe, die um ſo ſtärker ſein würde, als durch den Abgang von Fries auch das philoſophiſche Fach im nächſten Winter verwaiſt ſein werde. Ferner habe er wegen ſeiner Reiſen nach Paris und Rom ſchon in drei Halbjahren ſeine Vorleſungen nicht vollſtändig halten können und müſſe dies noch aus⸗
indeſſen die 1794 ihm übertragene Aufſicht über die Sammlungen der Münzen und der Antiken weiter. S. Gelehrtes Berlin, 1825, S. 102 f.
Liäno wurde 1822 aus dem Dienſt entlaſſen und zog nach Neuwied, wo er erſt nach Wilkens Tode geſtorben iſt. Dieſer hatte bis zu deſſen Abgang viele Not mit dem ſpaniſchen Kollegen, der an keine Ordnung zu gewöhnen war; einmal mußte derſelbe ganze Waſchkörbe voll Bücher aus ſeinem Hauſe wieder in die Bibliothek ſchaffen, da er über dieſelben keine Entleihſcheine ausgeſtellt hatte.— Varnhagen, Blätter aus der preuß. Geſch. II. 237 erzählt darüber:„Herr Liagno iſt mit Genuß ſeines Gehaltes auf mehrere Jahre nach Paris gegangen; er hatte 1800 Bände von der Bibliothek zu ſich nach Hauſe genommen, viele ſind verſchleppt, vielleicht verloren. Wilken hat ihn mehrmals bei der Behörde verklagt, aber niemand wollte ihm etwas anhaben, da man ihn ſehr in der Gunſt des Königs wußte; der Kronprinz ſoll fortwährend ſein großer Gönner ſein; dabei iſt Liagno ein heftiger Liebhaber der ſpaniſchen Revolution und Conſtitution und ſpricht offen in dieſem Sinn.“— Er ſchied im Zorn von Wilken, ſah aber ſpäter ſein Unrecht ein und ſuchte ſich der Familie wieder zu nähern.
¹) In einem Briefe vom 2. Juli, in dem er ihm auch rät die unmittelbare Unterſtellung unter das Miniſterium zu verlangen und ihm über die Bibliothekare die nötigen Mitteilungen macht, ſo z. B., Buttmann ſei ſelbſt ſo vernünie zu wünſchen, daß Wilken das Direktorium erhalte.
zugleichen ſuchen; zudem habe er auch noch einige Biblio⸗ theksarbeiten angefangen, die er weder unvollendet liegen laſſen noch auch vor dem nächſten Winter beendigen könne. Endlich bedingte er ſich aus, als Bibliothekar hinſichtlich der Neuanſchaffungen ſelbſtändig verfügen zu dürfen, in der Leitung der Anſtalt nicht an eine Kommiſſion gebunden, vielmehr direkt dem Departement des öffentlichen Unter⸗ richts unterſtellt zu werden. Daß dagegen ein Mann wie Buttmann, auf deſſen Rat und Beiſtand er ſehr rechne, die unmittelbare Direktion mit ihm teile, ſei ſein dringendſter Wunſch.
Darauf ſchrieb Schuckmann, dem de Wette auch dieſes Schreiben Wilkens vorgelegt hatte, am 15. Auguſt, daß durch Einkauf in die Univerſitäts⸗Witwenkaſſe ſeiner Witwe eine jährliche Penſion von 240 Thalern geſichert ſei, die er ſelbſt durch Eintritt in die Allgemeine Witwenverpfle⸗ gungsanſtalt nach Belieben erhöhen und auch auf ſeine Kinder ausdehnen könne. Ein Verſprechen künftiger Zulagen könne er nicht erteilen, werde aber Wilkens Verdienſte nach Möglichkeit gern berückſichtigen; doch müſſe er bitten, wegen des Zuſtandes der Bibliothek mit Beginn des Winter⸗ halbjahres in Berlin einzutreffen, wogegen er ihm ſein Gehalt ſchon vom 1. Juli 1816 ab anweiſen wolle ¹).
In einem Schreiben vom 24. Auguſt an den Miniſter ſelbſt, den er ſchon vorher perſönlich kannte ²), nahm Wilken zwar die Stelle unter den genannten Bedingungen an, erklärte es aber für unmöglich, vor Oſtern 1817 ſein Amt anzutreten, da die badiſche Regierung, wie er ſowohl aus vielfältiger Erfahrung, die auch Boeckh beſtätigen werde,
¹) Wilken reichte dann ſpäter in Berlin, am 17. April 1817, noch einmal eine Vorſtellung ein, in der er beſonders geltend machte, daß er beim Verkauf ſeines Hauſes in Heidelberg 800 Gulden einge⸗ büßt, auf den Erlös aus ſeinem Mobiliar in Heidelberg bei deſſen Neubeſchaffung in Berlin etwa 400 Thlr. habe zulegen müſſen, daß er, obwohl er viele Bücher zur Erſparung der Koſten um geringen Preis verkauft, für Transport ſeiner Effekten und ſeine Reiſe allein ſchon 292 Thlr. bezahlt und daß das ihm verwilligte Reiſegeld ſomit kaum ausgereicht habe; daß er ſodann an Bieſters Wittwe etwa 60 Thlr. für zu übernehmende Einrichtungen in deſſen Amtswohnung zu vergüten habe, daß er weiter infolge ſeines Weggangs von Heidelberg nur eine ſehr unvollſtändige Entſchädigung für ſeine Reiſe nach Rom, die ihm ſchon zugeſagte Gehaltserhöhung von 300 Gulden und die gleich⸗ falls von Eichrodt am 9. Juli 1816 ihm verheißene Belohnung von 100 Dukaten überhaupt nicht erhalten habe. Auf dieſe Eingabe hin wies Schuckmann am 1. Mai 1817 Wilken ſein Gehalt ſchon auf den 1. Januar 1817 an.
²) Woher, kann ich nicht feſtſtellen; am 18. April 1812 ſchreibt Arnim an Wilken, aus einer Unterredung mit Schuckmann habe er erſehen, daß Wilken auf diefen als auf einen Freund rechnen könne, wenn er in Berlin etwas wünſchen ſolle.


