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Auf Veranlaſſung des unterzeichneten Ausſchuſſes haben deshalb Ihre in dem anliegenden Verzeichniſſe auf⸗ geführten ehemaligen Schüler und gegenwärtigen wie früheren Kollegen ein Kapital zuſammengebracht, welches zur Zeit 3750 Mark beträgt.
Namens derſelben überreichen wir Ihnen dies Kapital mit der Beſtimmung, daß dasſelbe unter der Bezeichnung
Gideon-Dogt-Stiftung
mit dem hieſigen Friedrichs⸗Gymnaſium verbunden bleibe, und mit der Bitte, Verfügung darüber treffen zu woll⸗ n, zu welchem Zwecke die Zinſen des Kapitals alljährlich verwendet werden ſollen.
Wir hoffen, daß die alljährliche Verwendung der Zinſen, welche aus der nach Ihnen benannten Stiftung lirden. ai dazu beitragen wird, auch bei ſpäteren Generationen die Erinnerung an Ihr geſegnetes Wirken lebendig zu erhalten.
Caſſel, am 1. April 1893.
Den Nunſchußz: Adolf Armbröſter, Pfarrer. Dr. Rudolf Brede, Oberlehrer. Dr. Eduard Harnier, Rechtsanwalt. Dr. Alfred Heußner, Cand. theol. Dr. Oskar Kius, Oberlehrer. Wilhelm Laudgrebe, Rechtsanwalt. Dr. Karl Scherer, Sekretär der ſtänd. Landesbibliothek. Dr. Theodor Schröder, Landesrat. Georg Wiſſemann, Pfarrer. Dr. Karl von Wild, Arzt. Dr. Karl Zuſchlag, Prof. am Friedrichs⸗Gymnaſium.
Nachdem die Stiftung die allerhöchſte landesherrliche Genehmigung erhalten hatte, trat ſie mit nachſtehenden Satzungen in Kraft:
Satzungen für die„Gideon · Vogt·Stiftung am Friedrichs⸗Gymnaſium zu Caſſel.
Vorbemerkungen.
Als Dr. Gi deon Vogt am 31. März 1893 nach faſt 23jähriger Thätigkeit als Direktor des Friedrichs⸗BGymmaſiums zu Caſſel auf ſein Nachſuchen in den Ruheſtand getreten war, wurde ihm tags darauf durch eine Abordnung ehemaliger Schüler und früherer Amtsgenoſſen ein Kapital von 3750 Mark übergeben, als Ertrag einer Sammlung von freiwilligen Gaben, zu der ſowohl ehemalige Schüler desſelben als auch ſolche ſeiner früheren Amtsgenoſſen beigeſteuert hatten, welche als Lehrer unter ſeiner Leitung thätig geweſen waren.
Laut der ihm gleichzeitig überreichten Stiftungsurkunde war dieſe Sammlung mit der Beſtimmung veranſtaltet worden, daß das aufgebrachte Kapital unter der Bezeichnung„Gideon⸗Vogt⸗Stiftung“ mit dem hieſigen Friedrichs⸗ Gymnaſium verbunden bleibe zur Erinnerung an die ſegensreiche Wirkſamkeit des Dr. Gideon Vogt an dieſer Anſtealt.
Das Kapital der Stiftung iſt durch nachträgliche Beiträge und durch Zinſenertrag bis heute auf 4027 Mark 15 Pf. angewachſen.
Die nähere Beſtimmung über die Art der Zinſenverwendung iſt durch die Stiftungsurkunde dem Dr. Gideon Vogt überlaſſen worden.
Nachdem derſelbe in einer an den derzeitigen Direktor des Friedrichs⸗Gymnaſiums gerichteten Zuſchrift ſeine bezüg⸗ lichen Wünſche kundgegeben hat, hat denſelben entſprechend die Lehrerkonferenz des Friedrichs⸗Gymnaſiums über die Ver⸗ waltung und Verwendung dieſer Stiftung nachſtehende Satzungen entworfen.
§. 1.
Das Stiftungskapital wird dem Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſium zu Caſſel übereignet, in den Gymnaſialetat als beſonderer Stiftungsfonds eingeſtellt, nach den für die Verwaltung der Gymnaſialkaſſe beſtehenden Vorſchriften behandelt und nach Maßgabe der Beſtimmungen im§ 39 der Vormundſchaftsordnung vom 5. Juli 1875(G.⸗S. S. 431) angelegt.
Als Vergütung für die mit der Verwaltung des Stiftungskapitals verbundene Mühewaltung erhält der Rechnungs⸗ führer des Friedrichs⸗Gymnaſiums 12 v. H. des zu verwaltenden Kapitals.
§. 2.
Das Stiftungskapital ſoll unberührt erhalten bleiben und teils durch einen Teil der von demſelben aufkommenden Zinſen, nach Maßgabe des§ 3, teils durch etwaige weitere Zuwendungen zunächſt bis zur Höhe von 6000 Mark gebracht werden.
Sobald dasſelbe dieſe Höhe erreicht haben wird, wird Dr. Gideon Vogt oder, falls derſelbe zu der Zeit nicht mehr am Leben ſein wird, die Lehrerkonferenz des Friedrichs⸗Gymnaſiums darüber Beſtimmung zu treffen haben, ob eine noch weitere Vermehrung des Stiftungskapitals angeſtrebt werden ſoll.


