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der Circulare. Die Petition ward wie überall ſo auch in Heidelberg von einer großen Anzahl von Bürgern und auch von achtzehn Profeſſoren, darunter von Wilken, unterzeichnet, ohne daß der Stadtdirektor von Polizei wegen etwas dagegen erinnert hätte.„Da ergriff“, ſo ſchreibt Fries ¹),„Thibaut plötzlich die Gegenparthey, ſtellte die Sache als ordnungswidrig und aufwiegleriſch dar, ſprach ſeine Meinung an öffentlichen Orten aus und gewann auch den Curator für ſeine Anſicht. Man forderte uns auf unſere Unterſchriften zurückzuziehen; die Meiſten thaten dies; Wilken und ich blieben Martin treu.“ Auf eine Denunziation des Stadtdirektors in Karlsruhe hin wurde Martin zur Auslieferung der Papiere aufgefordert, und als dieſer ſie wegen mangelnden Rechtsgrundes ver⸗ weigerte, erfolgte am 19. November nachts 11 Uhr auf direkten Kabinetsbefehl eine Hausſuchung bei Martin durch eine Gerichtskommiſſion, welche die Schriftſtücke beſchlag⸗ nahmte; darauf wurde die Unterſuchung gegen Martin er⸗ öffnet. Der berühmte Juriſt wurde über dies alles ſo auf⸗ gebracht, daß er, obwohl er vom Hofgericht gänzlich frei⸗ geſprochen wurde, doch wegen Nichtgewährung der von ihm verlangten öffentlichen Genuathuung die badiſchen Dienſte verließ und nach Jena ging²). Ein gleiches that Fries, den man durch übergehung bei reicher Titelausteilung die Ungnade merken ließ. Nur dem gut angeſchriebenen Wilken hat man die Beteiligung an jenen Schritten nicht weiter nachgetragen³²). Wohl aber hat er für Martin zu ver⸗ mitteln geſucht, z. B. einen mir vorliegenden Miniſterial⸗ beſchluß vom 11. Januar 1816, in dem Martins laller⸗ dings von ihm geforderte) Dienſtentlaſſung und die Siſtie⸗ rung ſeiner Beſoldung vom 23. April ab verfügt war, zurückgehalten und von der Regierung an deſſen Stelle eine mildere Faſſung erwirkt, in der die Unterſuchung keine Erwähnung fand).
Für die Jahre 1816 und 1817 redigierte Wilken zum Seſis für den eingegangenen Hebelſchen„Rheiniſchen Haus⸗
¹) Bei Schleiden, Lebensſkizze von Fries in Weſtermanns Monatsheften, 1857. Nr. 9. S. 275.
²) 1819 wurde er bei einem Beſuch in Heidelberg polizeilich ausgewieſen.
³) Freilich hatte auch Eichrodt, in deſſen Briefen an Wilken dieſe Beteiligung nirgends erwähnt wird, das übereilte und unbe⸗ dachte Verfahren des Kabinets— denn aus dieſem wurde unter Um⸗ gehung des Miniſteriums und beſonders Eichrodts die Sache geleitet — freimütig mißbilligt(Briefe vom 24. 25. 28. Dezember).
⁴) Brief Eichrodts vom 18. Januar 1816.— Den vielfach
angegriffenen, ſich bei ihm rechtfertigenden Thibaut ſuchte Heiſe von
Göttingen aus mit Fries(Brief an ihn bei Henke a. a. O. S. 340) und ſeinen übrigen Kollegen wieder zu verſöhnen.
Hardenberg ²)
freund“ einen beifällig aufgenommenen und ſogar in zweiter Auflage erſchienenen Landwirtſchafts⸗ und Geſchichtskalender, den„Schnellen Bothen aus der Rheinpfalz“ deſſen in luſtigen Stunden von Wilken mit Thibaut und Boiſſerée entworfener Witterungskalender 1816 zufällig faſt völlig zutraf und das Anſehen des Büchleins auf dem Lande nicht wenig erhöhte. Die darin enthaltenen kleinen Aufſätze Wilkens zeigen, daß ihm auch die Gabe populärer Dar⸗ ſtellung nicht abging.—
Inzwiſchen war die Frage der Rückgabe der übrigen
in Rom befindlichen Heidelberger Manuſkripte durch den
badiſchen Miniſter des Außeren im Fluß erhalten und beſonders auf Fürſprache Oſterreichs, das damals viel bei der Kurie vermochte, und Preußens ¹) zu Gunſten Heidelbergs entſchieden worden. Freilich hatte die Kurie nur die Zurückgabe der deutſchen Manuſkripte zu⸗ geſagt, die Verweigerung der übrigen Handſchriften aber in einer ausführlichen, ſonderbaren Note Conſalvis an zu rechtfertigen geſucht. Aber auch dies Zu⸗ geſtändnis war ſchon ungemein wertvoll. Am 7. Februar 1816 teilt Eichrodt Wilken„in unbegrenzter Freude“ mit, daß nach einer Note des öſterreichiſchen Geſandten in Karlsruhe, Grafen von Trautmannsdorff, an Hacke der Papſt ſich zur Herausgabe von 847 deutſchen Handſchriften willfährig erklärt habe*). Ein Brief Humboldts vom 11. Februar an Wilken, welchem auch eine Abſchrift von Conſalvis Brief beilag, macht dieſem privatim ebenfalls Mitteilung davon, und auf Wilkens Bitte überſendet Humboldt ihm nach einigen Tagen mit einem neuen artigen Schreiben einen Empfehlungsbrief an Conſalvi. Einen gleichen empfing er nebſt einem freundlichen Briefe auch von Weſſenberg. Nachdem Wilken nämlich ſchon im Dezember be⸗ deutet worden war, daß er wahrſcheinlich die Reiſe nach Rom zur Abholung der Bücher werde machen müſſen, wurde er von Eichrodt zugleich angewieſen, ſich nunmehr zu derſelben anzuſchicken 4). Seinem in München am 2. März begonnenen
¹) Die Note Hardenbergs an den päpſtlichen Kardinal⸗Staats⸗ ſekretär Conſalvi, datiert vom 31. Oktober 1815, ſ. im Wortlaut bei Wilken a. a. O. S. 549— 52.
²) Abgedruckt und mit einigen Anmerkungen verſehen von Wilken a. a. O. S. 248—56.
²¹) Am 12. Marz meldete ein Schreiben Hardenbergs dem aka⸗ demiſchen Senat, daß der Papſt zur Bezeugung ſeiner Dankbarkeit gegen den König von Preußen die 847 Handſchriften zurückzugeben bereit ſei, es dem König aber überlaſſe, entweder die Univerſität Heidel⸗ berg oder eine beliebige andere Korporation damit zu beſchenken; dieſer habe aber im Gefühle des Rechts und aus beſonderem Wohlwollen für den urſprünglichen Eigentümer entſchieden.
²) Ein beſonderer Wagen war ſchon zur Reiſe nach Paris für ihn beſchafft worden.


