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haben. Jetzt wollen wir das Versprechen näher bestimmen; dann lautet etwa der Satz: Hannibal hielt das Versprechen, das er dem Vater gegeben hatte. Von dem zuerst vorhandenen Satze aus fragt man nach dieser näheren Bestimmung mit der Frage: was für ein Versprechen hielt Hannibal? Wir erinnern uns, dass wir auch nach dem Attribut mit„was für ein“ fragten. Aber ein Attribut haben wir hier nicht vor uns; denn ein solches besteht entweder in einem Adjektiv oder in einem Substantiv im Genetiv. Bei aufmerksamer Betrachtung ergibt sich, dass diese nähere Bestimmung ausser einem näheren und entfernteren Objekt vor allem Sub- jekt und Prädikat enthält. Subjekt und Prädikat sind die untrüglichen Kennzeichen eines Satzes. Also ist hier die nähere Bestimmung in der Form eines Satzes gegeben. Dieser Satz ist jedoch nicht selbständig; denn er gibt in der ihm gegebenen Form für sich allein keinen befriedigenden Sinn. Ausserdem fragt man nach ihm von dem ursprünglich gegebenen Satze aus: Was für ein Versprechen hielt Hannibal? Umgekehrt kann man nicht von dem Neben- satz aus nach dem Hauptsatze fragen. Beide Sätze stehen demnach nicht gleichberechtigt neben einander, sondern der eine ist dem anderen übergeordnet, der eine ist von dem anderen abhängig. Den Satz, von dem aus man nach einem anderen Satze fragt, heisst Hauptsatz; der Satz aber, nach dem man von einem anderen fragt, heisst Nebensatz. Nehmen wir noch einen zweiten Satz! Hannibal leistete einen Eid. Es ist dies ein einfacher erweiterter Satz. Wir wollen ihn durch folgende nähere Bestimmung erweitern: als er mit seinem Vater nach Spanien zog. Diese nähere Bestimmung enthält Subjekt und Prädikat, ist also ein Satz. Da man nach ihm von dem anderen Satz aus fragt, so ist es ein Nebensatz. Als Kennzeichen des Nebensatzes ergibt sich dann 1) nach dem Nebensatze fragt man von einem anderen Satze aus; infolgedessen befriedigt uns der Nebensatz für sich allein nicht; 2) in dem Neben- satze steht das konjugierte Verbum am Ende; 3) was die Stellung angeht, so kann der Neben- satz vor oder nach dem Hauptsatze oder auch zwischen den einzelnen Teilen des Haupt- satzes stehen.
Es wird weiter festgestellt: die Nebensätze beginnen entweder 1) mit Relativpronomina oder-adverbia oder 2) mit Interrogativpronomina oder-adverbia(hierbei wird man sich auf die Vorführung solcher Nebensätze beschränken, die von dem Verbum„fragen“ selbst ab- hängig sind) oder 3) mit Konjunktionen. Demgemäss zerfallen die Nebensätze ihrem An- fange nach in 3 Gruppen, in 1) relativische Nebensätze; 2) interrogative Nebensätze oder (abhängige, indirekte) Fragesätze; kommt letztere Benennung in Anwendung, so ist durch Verwandlung der abhängigen Fragesätze in unabhängige und umgekehrt die Bezeichnung zu erläutern; 3) konjunktionale Nebensätze.
Interpunktionsregel: der Nebensatz wird von dem Hauptsatz durch ein, bezw. zwei Kommata abgetrennt.
Quarta.
Entsprechend dem lateinischen Pensum der IV wird in dieser Klasse auf die Bedeu- tung eingegangen, welche die absoluten und präpositionalen Kasus im Deutschen haben. Die lateinische Kasuslehre erfordert es, dass vielfach Erscheinungen, welche in der deutschen Sprache zusammengehören, getrennt werden. Demgegenüber hat der deutsche Unterricht die Verpflichtung, das Zerstreute zu sammeln und wenigstens hin und wieder die Bedeutung der deutschen Kasus geschlossen vorzuführen. Eine zweite Aufgabe des deutschen Unterrichts in IV ist es, die Lehre vom zusammengesetzten Satz insoweit zum Abschluss zu bringen, dass für die lateinische Satzlehre, wie sie das Pensum der Tertia bildet, genügend Anknüpfungs- punkte vorhanden sind.


