1
weiſen oder die Zuſtimmung ihrer Väter, reſp. Vormünder zu ihrem freiwilligen Eintritt beibringen, ſogleich oder doch unmittelbar nach dem Schluß der gegenwärtigen Ferien, die mündliche Abiturienten⸗Prüfung abzuhalten. Genügen ſie in derſelben den Anforderungen des Reglements, ſo ſoll ihnen ſofort das Maturitäts⸗ zeugniß ausgefertigt und eingehändigt werden, da nicht anzunehmen iſt, daß dieſe Jünglinge unter den gegenwärtigen Zeitverhältniſſen im Stande ſein würden, die zur Anfertigung der reglementmäßigen ſchriftlichen Prüfungsarbeiten unerläßliche Sammlung des Geiſtes zu erlangen. Den auf Grund dieſes Erlaßes ausgefertigten Maturitätszeugniſſen iſt eine Abſchrift deſſelben beizuheften.“ In Folge dieſer Verfügung wurde die mündliche Maturitätsprüfung am 26. Juli mit 2 Ober⸗ primanern und am 29. Juli mit 1 Primaner vorgenommen. Unter dem 26. Juli erfolgte dann noch eine weitere Miniſterialverfügung, durch welche im Hin⸗
blick auf die außerordentlichen Zeitumſtände die Königlichen Provinzialſchulkollegien ermächtigt wurden „von den der Prima eines Gymnaſiums oder einer Realſchule im dritten Semeſter angehörenden Schülern nicht nur die, welche bereits das militärpflichtige Alter erreicht haben, oder welche ſich ganz der militäriſchen Laufbahn widmen wollen, ſondern auch alle diejenigen zu einer Maturitätsprüfung baldigſt zuzulaffen, welche die Abſicht haben, mit Genehmigung ihrer Eltern bei der gegenwärtigen Mobilmachung in die Armee einzutreten. Ein Erlaß der ſchrift⸗ lichen Prüfung kann jedoch in dieſem Fall nicht ſtattfinden, die mündliche iſt aber in möglichſt kurzer Friſt nach der ſchriftlichen abzuhalten.“
Dieſe Verordnung kam hier nicht zur Anwendung.
Noch vor dem Beginne des Unterrichts nach den Sommerferien ſchied nach erfolgter Mobil⸗ machung der Armee der Hülfslehrer Ph. Wagner aus ſeinen Gymnaſialfunctionen zeitweiſe aus, um ſeiner Reſervepflicht im 2. Thüringiſchen Infanterieregiment Nr. 32 zu Meiningen zu genügen.
Am 30. Juli 1870 ſtarb nach längerem Leiden der Secundaner Konrad Baumann aus Bruchköbel bei Hanau, ein treuer, fleißiger und frommer Schüler.
Durch Verfügung K. Prov.⸗Schulkollegiums vom 4. Auguſt 1870 wurde beſtimmt:
„daß dieſelben Prädikate wie bei den Abiturienten⸗ und Abgangszeugniſſen auch für die Semeſtrak⸗ und Quartal⸗ Cenſuren bei der Beurtheilung des Fleißes und der Leiſtungen zu gebrauchen ſeien.“*)
Am 6. Auguſt ſchied der beauftragte Lehrer K. Knoop zeitweiſe aus ſeinen Gymnaſialfunctionen, um zunächſt behufs Ableiſtung ſeines einjährigen freiwilligen Militärdienſtes in das Erſatzbataillon des 82. heſſiſchen Infanterieregiments zu Frankfurt einzutreten und darnach an dem Feldzuge Teil zu nehmen. Der naturgeſchichtliche Unterricht mußte in Folge deſſen einſtweilen ceſſieren, die andern Stunden Knoops wurden durch einen Teil der übrigen Lehrer verſehen.
Durch Miniſterialverfügung vom 6. Auguſt wurde das Königliche Provinzial⸗S chulkollegium ermäch⸗ tigt, am hieſigen Gymnaſium für die drei unteren Klaſſen beſonderen Zeichenunterricht einzurichten. Derſelbe begann Ende Auguſt zunächſt in 2 Doppelſtunden wöchentlich, unter Leitung des Lehrers
*) In Folge deſſen iſt jetzt die Reihenfolge der Prädikate dieſe: Fleiß und Kenntniſſe: 1. ſehr gut, 2. gut, 3. befriedigend, 4. im Allgemeinen befriedigend, 5. nicht völlig befriedigend, 6. nicht befriedigend.— Betragen: 1. ſehr gut, 2. gut, 3. befriedigend, 4. im Allgemeinen befriedigend, 5. nicht immer befriedigend, 6. tadelhaft.


