Druckschrift 
1 (1866)
Entstehung
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Kayser und Klotz): von den beiden betonten Wörtern steht das eine(haec) am Anfang, das andere(de causis) im Gegensatz von illi eventus noch nachdrucksvoller am Ende.

An den übrigen 7 Stellen dagegen scheint kein Grund vorhanden zu sein, von der üblichen Lesart abzuweichen:

2,, ruht auf beiden Worten der Ton motum und animis, daher die Stellung quemadmodum motum animis eorum adferat wie de or. II 27. 116 ut animos eorum ad quemcunque causa postulabit motum vocemus, oder Brut. 80,2 ,26 duo summe tenuit, ut et rem illustraret et animos eorum qui audirent devinciret voluptate;

2, scheint zwar ista duo genera durch 4.,(in istis tribus generibus) geschützt zu werden; aber bei näherer Betrachtung zeigt sich doch ein wesentlicher Unterschied beider Stellen: 4,14 kommt auf die Zalbezeichnung nicht viel an; die Hauptsache ist: quas res sibi proponet in istis(tribus) generibus; 2. dagegen ist die Hervorhebung der zwei Hauptarten der Be- weise der aioweis vrexroo und der aidreis drεᷣννοι, nach der zwischen eingeschobenen Definition des Begriffs loci und argumentum, wesentlich, daher duo genera ista.

3, würde haec hinter genera gestellt viel zu stark betont werden, während doch der Hauptton auf tria genera ruht:so ergeben sich die drei(bekannten) Redegattungen(Top. 24,2 tria sunt igitur genera causarum).

19,6 in dem abschlieszenden Satz musz haec ähnlich wie 32,,1 gestellt werden: atque haec fere est partitio consultationum. Wie wir schon mehrmals bemerkten: die beiden betonten Wörter(haec und consultationum) umschlieszen das übrige und zwar so. dasz das am stärksten betonte Wort ans Ende gesetzt wird.

24,, musz um des scharfen Gegensatzes zu alterum willen ipse vor iure stehen, iure ent- hält nur eine Modification des laudari.

24,5 verhält sich ähnlich wie 3, 1; die Worte genus und causarum dürfen hier nicht durch hoc getrennt werden; die einfache, natürliche Stellung hoc genus causarum ist die allein richtige, wie 36,12 7.(Anders ist es z. B. de or. II 26, 112 wo genus hoc causarum im Gegensatz zu ab illis causis steht) Endlich auch

33, 14 7eigt der Zusammenhang der Gedanken, dasz eos ipsos, nicht ipsos eos zu lesen ist: »die äuszeren Indicien, wie etwa das Meszer, mit dem der Mord verübt ist oder die Blutspuren und dgl. sind oft entscheidendere Beweismittel, als die Nachweisung der inneren Motive zu einem Verbrechen; denn diese, die causae, erstrecken sich nicht allein auf den eigentlichen Thäter, sondern anch auf alle, die nur irgend ein Interesse an der Ausführung der That gehabt haben; die erwähnten mit der That verbundenen Indicien dagegen treffen speciell gerade die- jenigen, die der That beschuldigt werden eos ipsos, qui arguuntur im Gegensatz von omnes, quorum modo interfuerit aliquid.

Was endlich die zuerst aufgeführte Gruppe(a), die veränderte Stellung des Hülfs- verbs betrifft: so kann ich mich auch hier nur an einigen Stellen für die Lesart des Er- Jlangensis entscheiden, nämlich:

12,,, definiendum saepe est ex contrariis; denn saepe ist ohne besonderen Ton;