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„νος 8„νκρυιαιόσια); iam(7 dν*) steht hier, da auf ex eo der Ton liegt, beszer voran: proprium habet iam ex eo nomen. Die andere Stelle ist
24,3 etsi aliquid non necessarium videbitur; der Nachäruck ruht auf necessarium, dem hernach magnum entgegensteht: wenn wir beim genus deliberativum darauf zu achten haben, was unbedingt absolut notwendig ist zum Bestand und zur Freiheit des Staats— necesse enim id est, sine quo salvi liberive esse non possumus— so wird, falls sich etwas als nicht in diesem absoluten Sinn necessarium herausstellt, doch in Betracht zu ziehen sein, welche Bedeutung, welches Interesse es für den Staat hat, ob es also doch als relativ-notwendig(pro necessario) anzusehen ist. Die dritte Stelle endlich ist:
34,11s de incestu tamen et coniuratione, quae facta me consule est, quaerendum putaverunt (sc. in dominos de servis). Durch tamen wird de incestu von et coniuratione getrennt; denn
gesetzlich ist ein peinliches Verhör der Sclaven gegen ihre Herren eben nur beim Incest**). auszerordentlicher Weise wurde es jedoch in Folge eines besonderen Senatsbeschluszes auch in der Catilinarischen Verschwörung gestattet***).
An den übrigen 10 Stellen scheint dagegen
2) die Lesart des Erlangensis beszer zu sein; also:
4,11 cur igitur hoc loco exponis genera causarum: im System ist hier noch nicht der Ort, über die genera causarum zu reden— diese kommen erst, nachdem von der quaestio infinita gehandelt ist, 20,4 fl. an die Reihe. Es waltet also ein besonderer Grund ob, aus dem Cicero hier, wo von der collocatio die Rede ist, das Charakteristische der drei genera berührt; daher die Frage des Sohnes: cur igitur exponis hoc loco genera causarum?
Die zweite Stelle ist
8,2⸗ ab ipsis rebus ordiendum est. Kurz zuvor, wo Cic. nur die Gliederung(partitio) der principia im Allgemeinen angibt, bedarf es dieser nachdrücklichen Stellung von rebus nicht: principia ducuntur aut a personis aut a rebus ipsis; dann aber, wo es sich um die specielle Bestimmung handelt, wird nachdrücklich ab ipsis rebus gesetzt. Wo es gilt, den Zuhörer freundlich gegen uns zu stimmen(ut amice audiamur), und uns sein Wolwollen zu erwerben (ut benevolum faciamus), da kommt unsere oder der Gegner Person in Betracht; wo man aber dem Zuhörer das rechte Verständnis beibringen und wo man ihn feszeln will, dasz er mit gespannter Aufmerksamkeit zuhöre(ut intellegenter et attente audiamus), da musz man von vorn herein unmittelbar auf die Sachen eingehen, denn Verständnis und Spannung wird nur durch klare erschöpfende und lebendige Darlegung der Sachen bewirkt; nicht dadurch, dasz man sich εο τον ‿τιαισαμοο herumtreibt, sondern dadurch, dasz man sich in ipsa re bewegt. Ganz gerade so ist die Stellung von ipse 2,: erst, wo es sich um die allgemeine partitio der
*) Acad. 1 6 2, sed quod ex utroque id iam corpus et quasi qualitatem quandam nominabant. Hand Turs. III p. 128. **) p. Mil. 22,5„ de servis nulla lege quaestio est in dominum nisi de incestu, ut fuit in Clodium. ***) Vgl. Osenbrüggen zu Cic. p. Mil. Einleitung p. 13. not. 25.


