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1 (1856)
Entstehung
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verdeckt werden, die auch hier Offenbarung von heidnischer Anschauung scheidet. Mögen auch einzelne Aeuszerungen aus dem hellenischen Lebenskreisz in überraschender Weise mit dem Wort der Offenbarung übereinstimmen; es kommt doch vor allem auf den geistigen Zusammenhang, auf die gesamte Weltanschauung an, in der jene stehen. Da aber diese in ihrem ganzen Umfang und Inhalt wesentlich durch die Gotteserkenntnis bedingt ist, so leuchtet bei der Grundverschiedenheit dieser auf beiden Gebieten von selbst ein, dasz auch die einzelne und besondere Erscheinung, von der wir reden, hier in einem anderen Lichte steht, als dort. Denn, um gleich den Hauptpunkt hervor zu heben, auf der Seite der Offenbarung ist das ganze Gesetz das Wort des heiligen Gottes selbst, die Rede seines Mundes, des Heiligen in Israel, auf der Seite des Heidentums ist das(innerhalb einer Gemeinschaft geltende) Gesetz Meυπωυν αε ϑρσαάαν d.ακααιν) die0 1ʃN dνοαο schweben als im Aether geborene Ideen neben oder über den Göttern, und ihre Trägerin die himmlische Themis oder Dike w Gνοσ᷑ ⁶ιeνο⁶ε εα Viyνυ&νμανα mλμο⁴ ε&dνναι εσ IO0νmταμαας40 2rrοτσοιοέκ,²) thront neben Zeus. Es ist hier im Grunde dieselbe Ver- kehrung, die den Schöpfer unter das Geschöpf stellt, und in den Theogonieen die Götter aus der Welt entstehen läszt. Eben so erscheinen auch jene höheren Rechtsordnungen nicht als Ausflusz göttlichen Willens, von diesem nach göttlicher Machtvollkommenheit gesetzt, sondern vielmehr als selbständige Wesen neben und über den Göttern, diese selbst unter ihre Macht beugend. Ein Zusammenhang zwischen den Göttern und diesen Gesetzen besteht allerdings insofern, als die Götter ihre Unverletzbarkeit anerkennen und deshalb die Strafe anordnen und vollzichen, die den Uebertreter trifft; aber damit ist doch das Geset⸗ noch lange nicht als Ausdruck des heiligen Gotteswillens selbst erkannt. Als solcher hätte das Gesetz nur aufgefaszt und verstanden werden können, wenn eben in die Gottesferne, in der die Griechen wie alle Heiden standen, das Offenbarungslicht des heiligen Gottes selbst gedrungen wäre. S0 lange aber die undurchdringliche Scheidewand gezogen war, die aller Heiden Seelen von der verborgenen Herrlichkeit des lebendigen Gottes scheidet, so lange konnte es begreiflicher Weise auch zu jener vollen Gesetzeserkenntnis nicht kommen, die eben durch die rechte Gotteserkenntnis bedingt ist. Daher kann auch in dem fluchbeladenen Gemüte des Gesetzesübertreters von einem Tuπέςσασααι εααάαα ϑειν, trotz der unleugbaren Bezie- hung auf die Götter, natürlich nicht die Rede sein.An Dir allein habe ich gesündigt

1) So in dem bekannten Pindarischen Fragment, dessen Plato im Gorgias p. 484 B und Herodot III 58 gedenken, freilich eigentlich nur nach der despotischen Gewalt, durch welche der 10Gαι% das was bei dem einen Volke Recht sei, bei dem andern zum Unrecht mache und umgekehrt(Böckh Pind. Opp. II, 2 p. 642).

2) Wie Solon in der oben angeführten Elegie v. 14 u. 15 die Alzy schildert.