9 geschrieben waren, auf dasz wie die Werke der Schöpfung den lebendigen Schöpfer Himmels und der Erden, so auch diese àνιααmν⁴eνοε‧) wie sie die Griechen selbst nennen, geschrieben in ihren Herzen(οσmσανοε εν αꝭς αςσsαmς αάτινν) ihnen den einigen Gesetzgeber, Gott den Herrn, bezeugen sollen,— wie wir diesz alles von dem Apostel, vor dessen Augen auch das tiefste Wesen des antiken Heidentums offenbar war, im 1. u. 2. Capitel seines Römerbriefs dargelegt ſinden. Das ewige Wort des lebendigen Gottes:„du sollst Vater und Mutter ehren“ hatte seinen mächtigen Ruf auch in die Heidenwelt ergehen laszen, und war mit seiner unsicht- baren Rraft als ungeschriebenes Gesetz in ihre Herzen gedrungen.) Und wenn auch die Heiden den Herrn Zebaoth, des Name ist„ich bin, der ich sein werde“ darin nicht erkannten, der überirdische, himmlische Ursprung der ungeschriebenen Gesctze ist ihrem Bewusztsein nicht verborgen geblieben. So hat bekanntlich Sophokles— als wenn die rollenden Donner vom Sinai noch sein Ohr getroffen und die leuchtenden Blitze aus der Höhe ihren hellen Schein bis in sein fernes Auge hätte glänzen laszen— gerade mitten in unserem Drama, in dem die äuszerste menschliche Sündenthat zur Offenbarung kommt, diese hochwandelnden Gesetze geprieszen, die hoch über der Erdenwelt im Aether geboren sind;— kein sterblich Wesen hat sie erzeugt, vom Göttersitz stammen sie her; Vergeszenheit trifft sie nicht, sie altern nicht und mächtig erweist sich in ihnen die Gottheit. Wo nun aber dennoch dieser Gesetze laute, unüberhörbare Donnerstimme durch des übermütigen Sünders Missethat übertäubt und diese höchsten, ewigen Satzungen mit Füszen getreten werden, da müszen offenbar auch die höchsten menschlichen Missethaten zum Vorschein kommen, die wiederum
1) Vgl. K. F. Hermann Lehrb. d. gr. Staatsalterthümer.§. 5, 12 u.§. 35, 4. Es sind die uralten Ge- setze des höchsten Gottes(Zyvòg doοναο νιο Oed. Col. 1382), die daανμννν⁶esoο(Aj. 1130), die unantasthar sind, die dyœmQάσ*dαςσα eεέαεν ⁴dμιαα(Antig. 454), die kein Sterblicher un- gültig machen kann; sie sind nicht von beute oder gestern, sondern leben immer, und niemand weisz, seit wann sie erschienen sind(Antig. 456 f.);—„non seripta, sed nata lex, quam non didicimus, accepimus, legimus, verum ex natura ipsa arripuimus, hausimus, expressimus, ad quam non docti, sed facti, non instituti, sed imbuti sumus,“ wie sich bekanntlich Cicero pro Milone 0. 4, 10 freilich zunächst nur in der sehr beschränkten Beziehung auf das Gesetz der Notwehr ausdrückt.
2) 0. T. v. 863 ff.„⁴⁵αο⁹σ
d*ειαοe odly de a*εοα τεαπιιεέ̈ντeς μν‿mευνειος rraτνο εμ⁴ἀνοο, Oddé vdν Syœrd qudee dέοω Erxre“ Od⁴de ³‿ν πωᷣ doνα ναατιυατοινἀςσεέ udyag ν roτος εds, oude„ndoxee Vgl. auch das Chorl. in d. Electr. 1058 ff. u. Lübker Soph. Theol. u. Ethik. 1. H. p. 48 ff. 2


