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Die Worte„denn nicht schön ist die Rettung anders, als wenn man den Sieg davonträgt,“ scheinen zu sagen, daſs es Ehrenpflicht war, nunmehr den tapfern Helfer thatkräftig zu unterstützen. Die im Text dann folgenden Worte(§ 16 am Anfang), welche fordern, dals der Aufgesprungene sich nun auslegen und das Schwein auflaufen lassen soll, sind in diesem Zusammenhang der Lage der Dinge nicht entsprechend, denn das wütige Schwein kann nur von demjenigen in der beschriebenen Weise abgefangen werden, den es selbst annimmt, und das ist der zur Rettung herbeigesprungene Genosse. Der sachliche Zusammenhang der Worte mit den vorhergehenden mangelt also an dieser Stelle auf jeden Fall. Wollen wir nicht annehmen, dafs den Xenophon seine weidmännische Erfahrung hier im Stiche gelassen habe, so bleibt nichts anderes übrig, als entweder anzunehmen, dals der ursprüng- liche Text durch Zusätze unberufener oder daſs er durch Umstellung der Reihenfolge der Sätze entstellt sei. Hält man das letztere für möglich, so würde folgende Neuordnung des Textes am leichtesten über die angedeuteten Schwierigkeiten hinwegführen:(§ 8 am Ende:) ν vdo e mππmπ⁵ιã ʒ, ig 10010„ 1n 69yn zxMrςνιέι.(Dann§ 13— 15 einschl.): .ϑοτιια ϑε τοωντο imνμreiν de ενπα στᷣ— odm vdo ν σQãẽ§Sπο˖ãĩέd'ς οασσνmασασκι Die ersten Worte des§ 16 ρσ σιιφτ ς παἀα⁴ιμν τν ατν τοοπαμοων halte ich für einen Zusatz, gemacht, um organisch nicht zusammenhängende Stücke, die fälschlich nebeneinander geraten sind, zu leimen. Andererseits würde dann an den§ 12 sich§ 16 folgendermaſsen anschlieſsen: (§ 12 am Ende:) 710000Gεμόφότpε τ 10090 110„ PMαœιη᷑⁹mRν⁴εένον ⁴ εκμνκέιοοσeν εέαια τνν επεέμαοιέι v eqα εᷣκνeuαas:*„dο Gν ꝛĩꝛ᷑mά srrοες mπν.(§ 16:) x πQπαQυαι Ʒευυα—⁸σ τνςι ⁴eρωοες, 7 ꝓ†σάασwi*. z. 1.
Zur Ergänzung seiner Verhaltungsmaſsregeln mahnt Xenophon für den Fall, daſs eine Bache abzufangen ist, zur Vorsicht, daſs man nicht umgestoſsen werde, weil diese trete und beiſse)). Deshalb dürfe man sich auch nicht freiwillig niederwerfen. Sei man aber umgestoſsen und von der Bache gefährdet, dann müsse wieder ein Weidgeselle in derselben Weise, wie in gleichem Falle dem Keiler gegenüber helfen ¹⁰).
Eine andere Fangart bestand darin, die Netze nur auf die Wechsel zu stellen, an denen man einen Jäger mit dem Fangeisen zurücklieſs. Die andern suchten und hetzten mit den Hunden. Verwickelte sich nun ein Schwein im Netz, so wurde es von dem Posten, der natürlich die nötigen Eigenschaften besitzen muſste, im Netz abgefangen. Vermied es die Netze, so muſste man ihm nachsetzen¹¹), ein Fall, der auch bei dem eingestellten Jagen ein- trat, wenn sich das Schwein durch die Netze geschlagen hatte ¹²).
Aber nicht immer wandte man Netze an, sondern suchte auch nur mit der Hatze der Schweine habhaft zu werden. Diese Jagd konnte natürlich für Jäger und Hunde leichter gefährlich werden, und viele der letzteren fanden ihren Tod auf dem Felde der Ehre. Die Jäger aber muſsten dem Schweine da, wo es sich stellte, im Wasser oder einer Dickung oder wo es sonst war, herzhaft zu Leibe gehen, um es abzufangen. Von der heutigen Fangart,
9) Zwar kann die Bache mit ihren an derselben Stelle wie bei dem Keiler hervorstehenden, aber kürzern und stumpfern Eckzähnen, den sog. Haken durch Schlagen keine Verwundungen beibringen, sie wird aber dadurch viel gefährlicher als das Schwein, weil sie bei dem ereilten Gegenstand ihrer Wut stehen bleibt, mit den Läufen auf ihm herumtritt und beiſsend ganze Stücke Fleisch losreifst. ¹⁰) 10, 18. 1¹) 10, 19 und 20. ¹²) 10, 9.


