Druckschrift 
4 (1860)
Entstehung
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Peter von La Vigne ein Schreiben an die Bürgerſchaft, worin er mit aller Förmlichkeit drei Hauptpunkte feſtſtellte, von deren unbedingter Annahme und unverbrüchlicher Ausführung er ſeinen Entſchluß abhängig machte, Reims mit dem Schloße Porte⸗Mars auf Leben und Kod zu beſchützen?z. Ob und welche Antwort ihm die Bürger darauf ertheilten, iſt nicht bekannt. Nur ſoviel ſteht feſt, daß Wilhelm von Chatillon mit dem Herrn von Saveuſe und von L'Jle⸗ Adam nebſt einer ziemlichen Anzahl von Kriegern gerade zu der Zeit(9. oder 10. ſpäteſtens 11. Juli) vor Reims eintraf, als die ganze Stadt durch die Ubergabe von Troyes in heftiger Gährung war. Die Reiſigen hielten vor den Thoren, die Anführer traten in die Stadt und entboten ſofort die Bürger zu einer Verſammlung. Die Vertheidigung der Stadt war Gegen⸗ ſtand der Berathung. Die Burgundiſchen Herrn brachten darauf bezügliche Eröffnungen und Ermahnungen ihres Herzogs. Die Bürger hielten ihnen zwei Fragen entgegen: Ob ſie ſtark enug wären, die Stadt Reims zu ſchirmen, und wann der Herzog von Burgund eine Armee in's Feld ſtellen könne, welche dem Heere des Dauphin gewachſen ſei. Die Feldherrn erwider⸗ ten, ihre Kräfte allein reichten zwar zum Schutze der Stadt nicht aus, aber wenn die Bürger den guten Willen hätten, ſich zu halten und zur Wehr zu ſetzen, ſo würden ſie binnen fuͤnf bis ſechs Wochen Beiſtand vom Herzog erhalten, denn nach Ablauf dieſer Friſt werde das Burgundiſche Heer ſchlagfertig ſein. Nach ſolchen Verſprechungen aber ſtand den Bürgern nicht der Sinn. Harte Reden wurden von beiden Seiten gewechſelt, die Bürger verweigerten den Reiſigen den Einlaß in die Stadt, und die Burgundiſchen Befehlshaber muſten unverrich⸗ teter Sache mit ihren Leuten wieder nach Chateau⸗Thierry abziehen?s. Die Thatſache der Hul⸗ digung von Troyes war es, welche die Bewohner von Reims zu dieſem entſchiedenen Auftreten und zum Verlaßen ihrer bisherigen unwahren Haltung beſtimmte. Mochten ſich fortan die Anhänger der Engländer und Burgunder in den benachbarten Städten noch ſo große Mühe geben, die Reimſer Bürger auf Seiten der Herzöge zu erhaltens, all' ihr Reden und Schreiben blieb ohne Wirkung, und weder hätte es der brieflichen Ermahnungen des Erzbiſchofs Rein⸗ hold von Chartres bedurft(am 12. Juli von Troyes aus)s«, noch der dringenden Aufforderun⸗ gen der Schweſterſtädte Troyes(11. Juli) und Chalons(16. Juli), welche den Edelſinn und die Sanftmuth des Koͤnigs mit Begeiſterung ſchilderten, um die vaterländiſche Richtung der Reimſer Bürgerſchaft zu offener Bethätigung zu entflammens!. Die Ankunft Karls in Sept⸗ ſaulr, ſo nahe vor Reims, verſetzte alle Gemüther in die äußerſte Spannung. Eine Verſamm⸗ lung aller Bürger ward berufen und in derſelben mit Stimmeneinhelligkeit beſchloßen, Karl VII. als rechtmäßigen Herrn und Gebieter anzuerkennen. Darauf wurde aus den angeſehenſten Weltlichen und Geiſtlichen eine Seſendäſchaſ gewählt und dem König nach Septſaulr entge⸗ gengeſchickt, wie es die Jungfrau vorausgeſagt hatte. Die Geſandten händigten am Morgen des 16. Juli dem Könige die Schlüßel der Krenungaſtadt ein und verſprachen ihm im Namen der Bürger Gehorſam. Karl gab ihnen dafür vollſtändige Amneſtie.*) Noch an demſelben Morgen eilte Reinhold von Chartres, um die Anſtalten zum Empfang des Königs perſönlich zu treffen, in ſeine erzbiſchöfliche Reſidenz, die er ſeit ſeiner Ernennung zum Erzbiſchof nicht geſehen hatte undwahrſcheinlich nimmer betreten haben würde, wenn ſeine Ränke und Tücken gegen Jo⸗

*) Abweichend erzählt Pabſt Pius II., O. IV, 513 sa: Delphinus, jurbi propinquus, caduceatores misit, qui civitatem tradi jubeant coronationemque suam Remis annuncient. IIli primarios cives legant qui tempus consultandi petunt. Puella legatis nihil responderi jubet, nihil morandum in tempore, quod Deus statuisset; cuncta esse gerenda. Paret Delphinus virgini, retentisque legatis et praemissis ordinibus equitum, celeri cursu civitatem petit. Mira res et apud posteros fide caritura! nullus, vel in porta, vel in urbe reperitur armatus; togati cives extra moenia occurrunt. Delphinus sine conditionibus, sine pactis, absque ulla con- tradictione patentes portas ingreditur; nemo reclamat, nemo signum indignationis ostendit; divinum opus cuncti esse fatentur. 3.