von den Marſchällen von Rais und Sainte-Sévere geführt, unter welchen La Hire und Poton von Saintrailles nebſt andern commandierten?s. An die Städte, welche die Armee auf dem Marſch berührte, ſandte der König Herolde voraus und ließ ſie zu freiwilliger Unterwer⸗ fung auffordern. Bis in die Nähe von Aurerre leiſteten alle Städte, insbeſondere Saint⸗ Fargeau, Cravant, Coulange⸗La-Vineuſe unbedingten Gehorſam. Der König ertheilte ihnen Verzeihung für alles geſchehene, wogegen die Bürger Nahrungsmittel, Frachtwagen und was das Heer ſonſt bedurfte nach Vermögen liefertene. Am 1. Juli war Auxerre erreicht. Dieſe damals wohlbefeſtigte Stadt, welche dei dem 21. Juni 1424 unter Botmäßigkeit des Herzogs von Burgund ſtand,*) ſperrte aus Anhaͤnglichkeit an letzteren dem König die Thore. Karl verlangte Einlaß als rechtmäßiger Oberherr. Die Bewohner waren nicht ſo verblendet, daß ſie ſich mit dem Wahne betrogen hätten, der Übermacht nachhaltigen Widerſtand entgegenſetzen zu können; lediglich in der Hoffnung, auf dem Wege des Unterhandelns der Geſahr eines Angriffs zu entgehen, gaben ſie anfangs abſchlägige Antwort. Johanna rieth, wie viele Hauptleute, die Stadt zu beſtürmen und verbürgte ſich im voraus fuͤr den Erfolg. Anders die Räthe des Königs. Den Herzog von Burgund nicht durch Einnahme ſeiner Stadt noch mehr zu reizen, ſondern durch Schonung ſeines Beſitzſtandes zu begütigen und auf dieſe Weiſe allmählich vom Bunde mit England abzuziehen, ſchien dem Herrn von La Trémouille die ge⸗
ſcheideſte Politik. Er ſchenkte deshalb den Abgeordneten, welche von Auxerre mit der Bitte an
ihn geſchickt wurden, die Neutralität der Stadt beim Könige zu befürworten, um ſo lieber Gehör, als ihm der Dank für ſeine Vermittlung in klingender Münze mit 2000 Thalern ent⸗ richtet wurde. Nachdem Karl hinlänglich vorbereitet war, traten die Geſandten mit dem Geſuche vor ihn, für diesmal ohne Feindſeligkeit an den Mauern der Stadt vorbeizuziehen, wogegen ſie ſich erboten, der Armee Lebensmittel zu ſtellen. Der König willigte unter der Bedingung ein, daß Auxerre ſich verpflichte, ihm nachträglich denſelben Gehorſam zu leiſten, welchen er in Troyes, Chalons, Reims zu finden erwarte. Ein ſchmählicher Vergleich, der dem Koͤnig, wenn der Zug nach Reims glücklich von ſtatten ging, nichts weiter ſicherte, als was ihm ohnehin zu Theil werden muſte, im Falle des Mislingens daggen einen ſtoͤrrigen Feind dem Heere im Rücken ließ. Brechen muſte der König den erſten Trotz, der ihm auf ſeinem Wege begegnete, um allen Widerſpenſtigen ein ernſtes Beiſpiel der Warnung vorzuhalten, waͤhrend er durch ſein ſchüchternes Auftreten jedes Widerſtandsgelüſte ermuthigte. Ein tiefer Unwille bemächtigte ſich des Heeres und die Hauptleute brachen in lautes Murren gegen La Trémouille ſammt Genoßen aus, insbeſondere war Johanna voll Entrüſtung über das Un⸗ würdige eines ſolchen Verfahrens. Königlicher fühlend als der Koͤnig, forderte ſie, daß Frank⸗ reichs Städte dem Könige Frankreichs ihre Thore öffneten, ſei's aus freien Stücken, ſei's ge⸗ zwungen durch Gewalt. Wer tief blickte muſte us Neſer erſten Probe die Ahnung mitnehmen, daß die Anweſenheit des Königs und ſeines Rathes beim Heere das Ende war Pur jede ent⸗ ſcheidende Waffenthat. Was Johanna bisher großes im Felde vollbracht hatte, das war ihr weſentlich durch die unbeſchränkte Geltung ihres Willens gelungen, deſſen gottbegeiſterte Energie ebenſo jede Berechnung und Gegenwehr der Feinde zu Schanden machte, wie die Gegen⸗ beſtrebungen der Freunde in Schranken wies; durch die Gegenwart des mächtigeren Fürſten⸗ willens ward von jetzt an ihre beſte Kraft gleichſam mit Ketten gebunden, und wenn deſſen ungeachtet ihre nächſten Schritte noch mit glänzenden Erfolgen bezeichnet wurden, ſo war es keineswegs die Schärfe ihres Schwertes, ſondern der Schrecken ihres gefürchteten Namens, womit ſie dem Könige ſeine Widerſacher zu Füßen legteso.
*) Le Brun de Charm. II, 260: Des le 21 juin 1424, Henri V, roi d'Angleterre, qui se por-
tait pour héritier et régent du royaume de France, avait engagé an duc de Bourgogne les comtés d'Auxerre et de Mcon, avec la chätellenie de Bar sur Aube, comme équivalens de certaines sommes dont il lui était redevable, et le duc, en vertu de cet arrangement, en
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avait provisoirement pris possession.


