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ſind? Vor dieſen und andern Fragen ſtutzten noch immer viele Theologen und ſchüttelten die Köpfe in Ungewisheit, ob ſie Johanna für eine vom Teufel Beſeßene oder von Gott Berufene halten ſollten. Aber es traten auch bereits gefeierte theologiſche Auctoritäten mit ausführ⸗ lichen Abhandlungen hervor, in welchen ſie den Wahrſcheinlichkeitsbeweis für Johannas gött⸗ liche Sendung zu ſahren ſuchten. Die frühſte, unter dem Eindruck der Befreiung von Orleans abgefaßte Vertheidigungsſchrift(14. Mai) iſt höchſt wahrſcheinlich das letzte Werk des berühm⸗ ten Gerſon(+ 12. Juli 1429).*) Den Hauptbeweis für Johannas göͤttliche Erwählung findet Gerſen in der Gerechtigkeit ſowohl ihrer Zwecke als ihrer Mittel.„Ihr Zweck, ſagt er, iſt der gerechteſte, nämlich die Einſetzung ihres Königs in ſein Reich und die Vertreibung ſeiner Feinde. Sie gebraucht bei ihren Unternehmungen keine von der Kirche verbotene Mittel der Zauberei oder des Aberglaubens, keine trügeriſche Sicherungsmittel oder dergleichen ver⸗ dächtige Kunſtgriffe der Menſchen zu ihrem Vortheil, denn ſie ſetzt zum Zeugnis ihres Glau⸗ bens ihren Leib den gröſten Gefahren aus.“ Dem Koͤnig wie ſeinen Räthen und Kriegern hat ſie Vertrauen auf ihre Worte eingeflößt, ſo daß letztere ſich den Kriegsgefahren bloßſtellen, ohne ſich vor der Schande zu fürchten, die ſie treffen müſte, wenn ſie unter eines Weibes Anführung geſchlagen würden. Die Erhebung und frnun Glaubensbegeiſterung des Volkes dient zur Ehre Gottes und zur Einſchüchterung der Feinde. Ungeachtet die Jungfrau ſich von Gott geführt und berathen glaubt, handelt ſie doch mit ihren Anhängern nicht den Regeln menſchlicher Klugheit und der Kriegskunſt zuwider, was Gott verſuchen hieße. Was die Män⸗ nertracht der Jungfrau betrifft, ſo gibt Gerſon zu bedenken, daß das göttliche Verbot(V. Mos. 22,5.) wie das altteſtamentliche Geſetz überhaupt, inſoweit es rein richterlicher(bürgerlicher) Natur ſei, im neuen Bunde ſeine unbedingt verpflichtende Gültigkeit verloren habe, daß daſſelbe nur um ſeines ſittlichen Gehaltes willen noch fortwährend beobachtet werde. Auf die Jungfrau aber ſei jenes Verbot auch ſeiner ſittlichen Seite nach nicht anwendbar, da ſie Gott durch untrügliche Zeichen auserkoren habe, um unter dem Beiſtand der Engel, welchen die Jung⸗ fräulichkeit lieb und verwandt iſt, als ſeine Fahnenträgerin die Feinde der Gerechtigkeit zu bekämpfen. Zum Geſchäfte des Mannes und Kriegers gehöre auch das Kleid des Mannes und Kriegers. Aus demſelben Geſichtspunkte rechtfertige ſich das Schneiden des Haares nach Männer Weiſe. Soltten wider Verhoffen die Erwartungen Frankreichs und der Jungfrau nicht in Erfüllung gehn, ſo dürfe man ſelbſt daraus nicht ſchließen, daß das, was bereits geſchehen ſei, durch einen böſen Geiſt und nicht von Gott gethan ſei; Frankreich könne durch Undank oder Läſterung oder ſonſt etwas der Art ein Gericht des göttlichen Zornes auf ſich laden. So möge denn, ſchließt Gerſon, der Mund derer verſtummen, welche ungerecht über die Jungfrau reden. Frankreich aber ſei einzig darauf bedacht, daß es nicht durch Unglauben, Undankbarkeit oder andere Sünden die ſo deutlich und wunderbar begonnene Hülfe Gottes zu nichte mache, wie es das Volk Israel gethan. Denn Gott ändert, wenn auch nicht ſeinen Rathſchluß, doch ſein(zitweiliges) Urtheil, je nachdem ſich die Verdienſte der Menſchen ändern Deus enim eisi non consilium, sententiam lamen mutat pro mutatione meritorum) 96. Ebenfalls im Monat Mai 1429 nach der Befreiung von Orleans iſt die Denkſchrift des Erzbiſchofs von Embrun, Jakob Gelu, an den König Karl VII. entſtanden. Der Erzbiſchof hat ſich die Aufgabe geſteckt, den König in ſeiner vortheilhaften Anſicht über Johanna zu be⸗ ſtärken. Er iſt ebenſo feſt, wie Gerſon, überzeugt, daß die Jungfrau im Auftrag Gottes gekom⸗ men ſei. Die Engländer haben, trotzend auf ihre Tapferkeit und Gewalt, den König ohne gerechte Urſache ſeines väterlichen Erbes beraubt. Deshalb hat Gott, um ſolchen Frevel des Hochmuths zu beſtrafen und der Welt die Lehre einzuprägen, daß er ein Gott der Gerechtigkeit iſt, der über ſeinen Ordnungen wacht und jeglichem gibt, was ihm gebührt, einer ſchwachen Jungfrau niederen Standes, ohne Bildung und Waffenübung, Macht verlichen, die ſtarken, kriegskundigen Feinde im Kampfe zu überwinden. Daß der Jungfrau dieſe Macht wirklich
*) 0. III, 298, not. 2 und V. 464.


