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1 (1857)
Entstehung
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ſöhnung durch den gemeinſchaftlichen Beſuch der Meſſe und Empfang des Abendmahls den Schein der Aurichtigkeit gegeben, kaum vor zwei Monaten hatten in Pouilly Johann und der Dauphin ſich über dem Evangelium und dem Crueifix die Hände zum Frieden gereicht, und wie vormals nach vollbrachtem Mord der Herzog von Burgund ſchamlos genug geweſen war, ſeine That als ein Verdienſt um das Reich zu rechtfertigen, ſo durfte jetzt die Rache im voraus auf völlige Strafloſigkeit rechnen. Nach dem Falle von Rouen und der Einnahme von Pontoiſe lag die Hauptſtadt den Engländern offen. Der Dauphin, welcher mit 20000 Streitern nach Montereau geeilt war, entbot den Herzog durch du Chatel zu einer Unterredung auf die Yonnebrücke, um über des Reiches und die eigene Sicherheit zu berathen. Nach einiger Zögerung fand ſich Jo⸗ hann am 10. September 1419 in Begleitung von 500 Gendarmen und 200 Bogenſchützen in Montereau ein*). Bei ſeiner Ankunft wurde er von mehreren ſeiner Anhänger, die in der Stadt geweſen waren, gewarnt, auf ſeiner Hut zu ſein und ſich nicht in die Gewalt des Dau⸗ phins und der Anhänger deſſelben zu geben. Die Meinungen ſeiner Räthe waren getheilt, al⸗ lein, da auch die Frau von Giac ihn dringend bat, ſich zu der verabredeten Zuſammenkunft zu begeben, ſo entſchloß er ſich dazu noch an demſelben Tage. Das Mistrauen zeigte ſich darin, daß man die Brücke durch doppelte Barrieren ſo geſperrt hatte, daß zwiſchen den mittleren ein Raum für beide Fürſten und je zehn ihrer Begleiter verblieb. Im Gefolge des Dauphins be⸗ fand ſich du Chatel nebſt andern Anhängern Armagnacs. Johann beugte das Knie vor dem Dauphin zu ehrfurchtsvollem Gruße, aber kaum waren einige Worte zwiſchen ihnen gewechſelt, als einer der Begleiter des Dauphins dem Herzog mit einer Streitaxt einen Hieb ins Geſicht verſetzte und ihm das Kinn abhieb, ſo daß er niederfiel. Darauf wurde er durch andere getödtet ſowie auch einer ſeiner Begleiter, der Herr von Navailles; die übrigen derſelben wurden zum Theil verwundet und mit Ausnahme des Herrn von Montagn, welcher über die Barriere ſprang, ge⸗ fangen genommen. Ueber die Einzelnheiten der Ausführung dieſes Meuchelmords weichen die gleichzeitigen Berichte von einander ab. Du Chatel wird von den Anhängern des Herzogs als der genannt, welcher das Zeichen zur Mordthat gab und den erſten Streich führte, während von den Anhängern des Dauphins angegeben wird, daß er dieſen in ſeine Arme genommen und aus dem auf der Mitte der Brücke eingeſchloßenen Raum herausgetragen habe, und er ſich ſelbſt bereit erklärte, in einem Zweikampfe zu beweiſen, daß er nicht den Herzog verwundet habe. Von dieſen wird ferner behauptet, der Herzog habe vom Dauphin gebieteriſch gefordert, daß er ſich zu ſeinem Vater begebe, er habe die linke Hand gegen ihn ausgeſtreckt und mit der rechten das Schwert zur Hälfte aus der Scheide gezogen, und dies habe bie Begleiter des Dauphins veranlaßt, ihn zu tödten. Jene berichten, daß er nur das Schwert, welches beim Niederknieen ſich zurückgeſchoben, angefaßt habe, um es vorzuziehen, daß du Chatel, Johann Louvet, Präſident der Provence, der Vicomte von Narbonne und Robert von Loir ſich ſchon vor längerer Zeit zur Ermordung des Herzogs verſchworen hätten, und daß nur die zahlreiche Kriegsmacht, von welcher derſelbe zu Pouilly⸗le⸗Fort begleitet geweſen ſei, ſie zurückgehalten habe, ſchon damals die That auszuführen. Manche waren der Meinung, daß drei von den Möͤrdern, unter ihnen der Vicomte von Narbonne, den Mordplan gefaßt haͤtten, um den Herzog von Orleans, in deſſen Dienſten ſie früher geſtanden, zu rächen. Während die Anhänger des Dauphins behaupten, daß er nichts von der Abſicht des Mordes gewußt habe, wurde er in einem Schreiben Carls VI. an die Einwohner von Paris angeklagt, daß er die Mordthat mit den Vollführern derſelben ver⸗ abredet und bei der Panin nntt ihnen ſelbſt das Zeichen gegeben habe. Der Verdacht des Verraths unter den Umgebungen des Herzogs ſelbſt wurde dadurch erregt, daß die Frau von Giae ſich ſogleich nach ſeiner Ermordung zum Dauphin begab, und die allgemeine Meinung klagte ſie der Mitwißenſchaft um den Mordplan an. Nicht zu bezweifeln ſcheint, daß dieſe That nicht das Werk eines Augenblicks, ſondern die Ausführung eines früher gefaßten Entſchlußes war, und daß, wenn die Mörder auch nicht vorher die Billigung und Beiſtimmung des Dau⸗

*) Meiſt wörtlich nach Schmidt 1. 1. S. 273 274.