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7. Schluss des Schuljahres. Am 28. Juni wurde das Schuljahr mit Gesangsvorträgen, Deklamationen, Prämienverteilung und einer Rede des Schülers der VII. Gymnasialklasse Konrad Arz von Straussenburg über das Thema:»Wohl dem der seiner Väter gern gedenkt« feierlich geschlossen. Die öffentlichen Prüfungen fielen mit Genehmigung des Presbyteriums und des Landeskonsistoriums»wegen der ungünstigen Termine der Maturitätsprüfungen« aus.
Das Schuljahr 1910/11 beginnt Donnerstag den 1. September. Zur Aufnahme der in das Gymnasium und die Realschule eintretenden Schüler ist Mittwoch der 31. August von 7—12 Uhr vormittags angesetzt. Ihre Anmeldung hat vorschriftsmässig durch die Eltern oder deren Stell- vertreter zu geschehen, wobei Tauf- und Impfschein sowie das letzte Schulzeugnis vorzulegen ist.
Bei der Aufnahme hat jeder Schüler eine Einschreibgebühr von 2 K und die Taxe von 6 K für die Pensionsanstalt der Landeskirche zu zahlen. Dieselbe Zahlung ist auch von den Schülern zu leisten, welche bereits im Vorjahre Schüler unserer Anstalt waren. In besonders berücksichtigenswerten wenigen Fällen kann der Direktor von der Hälfte dieser Gebühr eine Befreiung gewähren, bei gänzlicher Mittellosigkeit auch ganze Befreiung.
Das jährliche Schulgeld beträgt:
a) für evangelische Schüler A. B., deren Eltern(Vater oder Mutter) oder beide nach Nagyszeben (Hermannstadt) zuständig sind und(Vater oder Mutter) die Kirchen- beziehungsweise Schul- steuer zahlen
im Untergymnasium und der Unterrealschule 36 K im Obergymnasium und der Oberrealschule 60 K
b) für Schüler, die nicht dem evangelischen Glaubensbekenntnis A. B. angehören, aber deren Vater oder Mutter oder beide nach Nagyszeben(Hermannstadt) zuständig sind und für die auswärtigen evangelischen Schüler A. B.
im Untergymnasium und der Unterrealschule 54 K im Obergymnasium und der Oberrealschule 80 K
c) für alle andern Schüler
im Untergymnasium und der Unterrealschule 72 K im Obergymnasium und der Oberrealschule 100 K
Die Schüler der vier Oberklassen haben für die Schülerbibliothek der Oberklassen den Betrag von 1 K 40 h pro Semester zu zahlen.
Das Schulgeld kann in vierteljährlichen Raten gezahlt werden; als Termine für die- selben gelten der 10. September und der 1. Dezember, der 1. März und der 1. Juni. Tritt ein Schüler aus, so hat er auch nur bis zum Schlusse des betreffenden Vierteljahres, in welchem der Austritt ordnungsgemäss erfolgte, das bis zu dieser Zeit entfallende Schulgeld zu zahlen.
Die Befreiung vom Schulgeld und Bibliotheksbeitrag kann über Beschluss des Pres- byteriums ganz oder teilweise eintreten, wenn dieselbe innerhalb des ersten Monates des Schuljahres von den Eltern oder Vormündern in einer an das evangelische Presbyterium A. B. gerichteten, mit einem authentischen Armutszeugnis versehenen Eingabe, welche bei der Direktion einzureichen ist, angesucht wird.


