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1. Th. (1879)
Entstehung
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jahren verfolgte. Es ist bekannt, daſs Anaxagoras wegen Gottesläugnung gerichtlich belangt wurde. Sieht man nun im zweiten Buche des Herodot oft den krassesten Rationalismus her- vortreten, so wird man zu der unabweisbaren Schluſsfolgerung gezwungen, dieser Theil des herodotischen Werkes habe für die Feinde des Perikles einen ebenso erwünschten Anlaſs zum Anrufen der Gerichte bieten müssen, wie die Schriften jenes Philosophen. Wir lesen aber in der Ueberlieferung auch nicht die Spur von einer gegen Herodot erfolgten Anklage, und dies bietet uns einen triftigen Grund mehr, um seine damalige Anwesenheit in Athen für völlig un- erweisbar zu erklären. Was Bauer aus dem Character des zweiten Buches vermuthet, daſs Herodot nach dem Bekanntwerden desselben zu Athen sich daselbst unmöglich gemacht und deshalb nach Thurioi habe zurückkehren müssen, kann mir schon deshalb nicht wahrscheinlich vorkommen, weil nach meiner Ueberzeugung das zweite Buch überhaupt erst in Italien ge- schrieben ist, sicher aber dort erst seine endgültige Gestalt erhalten hat. Den Einwand Weil's gegen Bauer(in der Révue critique vom 12. Jan. 1878, S. 31 f.), im zweiten Buche fünden sich neben jenem allerdings nicht wegzuleugnenden Rationalismus auch häufig Aeuſse- rungen der tiefsten, oft abergläubischen Gottesfurcht, kann ich, wenigstens mit Anwendung auf diese Frage, nicht gelten lassen. Die hierher gehörigen Stellen des zweiten Buches ³³) haben nemlich sämmtlich Bezug auf ägyptische Geheimlehren, in die bekanrtlich Herodot ein- geweiht war. Seine ganze angebliche Gottesfurcht besteht nun darin, daſs er bei Schilderung ägyptischer Bräuche oder Oertlichkeiten und bei Correctur hellenischer Ueberlieferungen durch ägyptische seine Mittheilungen aus den ägyptischen Mysterien, wie er selbst sagt, aus religiöser Scheu entweder unterdrückt oder plötzlich abbricht, mit der Begründung, hierüber dürfe er nicht reden. Dies Verfahren war aber offenbar für ihn geboten durch das Gelübde des unverbrüch- lichsten Schweigens, das er bei der Aufnahme in den Geheimbund hatte ablegen müssen. Es steht jedoch diese Geheimthuerei deshalb nicht im geringsten Widerspruch zu der Aufklärung, die er den hellenischen Anschauungen gegenüber zeigt, und die ebenfalls einzig und allein eine Folge seiner Bekanntschaft mit den ägyptischen Geheimlehren ist.

Ich glaube also mit gutem Grunde bei der Behauptung verharren zu dürfen, daſs der Aufenthalt Herodots in seinen letzten Lebensjahren zu Athen nicht erweisbar ist. Als sein letztes Domicil Thurioi anzunehmen, liegt am nächsten, wenngleich sich dies natürlich nicht sicher feststellen läſst. Meines Erachtens genügt jedoch jenes negative Resultat vollständig, um in Verbindung ſmit anderen Factoren zu erklären, weshalb nach seinem Tode sein Werk zunächst so wenig bekannt wurde.

lch muls leider hier abbrechen, da der mir zustehende Raum zu Ende ist. Es bedarf wohl keiner besonderen Versicherung, daſs es mir fern liegt, den unseligen Plesir- rhoos von den Todten zu erwecken. Wer weils übrigens, ob die Existenz eines Heraus- gebers nicht schon lüngst eine anerkannte Thatsache wäre, wenn nicht das Gespenst jenes Gehenkten mehr Kopfscheu verursacht hätte, als billig ist. Ich denke aber, daſs die aben- teuerlichste Umkleidung einer Thatsache uns nicht verhindern darf, dieselbe als historisch an- zuerkennen, sobald eine sorgfältige, unabhängige Untersuchung erweist, daſs ein Märchendichter

) II, 3. 45. 47. 61. 65. 86. 132. 170. 171.