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Stande beſeitigt wurde. Der, aus dem Verkauf der Guͤter gebildete allgemeine Schul⸗Fonds, das ſaͤmmtliche Vermögen des Inſtituts in Baarem und Kapitalien umfaſſend, ſollte, wie es von den Guͤtern ſelbſt Friedrich II. wiederholt verheißen hatte, fur ewige Zeiten dieſer Beſtimmung verbleiben und in den Collegien und Seminar⸗ Gebaͤuden das noͤthige Gelaß zu Lehrer⸗Wohnungen eingeraͤumt werden. Das Ober⸗ Curatorium erhielt der jedesmalige ſchleſiſche Finanz⸗Miniſter, und unter ihm ſollte eine Schul⸗Direction ſtehen, an welche die Functionen des fruͤhern Schulen⸗Directors und der Schulen⸗Commiſſion uͤbergehen ſollten. Sie wurde zuſammengeſetzt aus zwei Raͤthen der Kammer(Regierung), zuerſt den Geheimen Raͤthen Wenzel Graf Haugwitz und Friedich Pachali ¹), einem Schul⸗Director, dem Canonicus zum heil. Kreuz Joſeph Sckeyde, welchem eben ſo geiſtvollen als kenntnißreichen Ehrenmanne das katholiſche Schulweſen, dem er bis zu ſeinem Tode am 7. Januar 1827 in verſchiedenen amtlichen Stellungen vorgeſtanden, außerordentlich viel verdankt und deſſen dankbares Andenken bei der aͤltern Generation der jetzigen Lehrer an den katholiſchen Gymnaſien nur mit ihrem Tode erloͤſchen wird?); ferner aus zwei Aſſeſſoren aus der Zahl der Docenten, wozu der mehrgenannte Canzler A. Steiner und der Profeſſor der Theologie Tobias Hoffmann ernannt wurden, dem nach ſeinem Tode 1804 der Profeſſor Jungnitz folgte; endlich aus zwei biſchoͤflichen Aſſeſſoren, wozu der General⸗Vicariats⸗Amts⸗Secretair Johann Libor und der Erzprieſter und biſchoͤfliche Conſiſtorialrath Joſeph Huͤbner vom Biſchof ernannt wurden. Das Amt eines Secreetaͤrs verwaltete mit Eifer und Einſicht der einzige noch lebende aus jener Behoͤrde, der jetzige Regierungs⸗Secretaͤr A. M. Wilde 3). Die feierliche Einfuͤhrung dieſer neuen Behoͤrde erfolgte durch den Miniſter Grafen Hoym den 17. November 1800. Auf den Grund dieſes Reglements nun wurde von der Schulen⸗ Direction ein Studien⸗ und Erziehungsplan fuͤr die Univerſitaͤt Breslau und die katholiſchen Gymnaſien in dem Herzogthum Schleſien und der Grafſchaft Glaz entworfen und unter dem 1. Auguſt 1801 promulgirt.
Hiernach wurde die Zahl der Klaſſen von 5 auf 6 ¹), die der taͤglichen Lehr⸗ ſtunden von 4 auf 6 vermehrt, die Feier der Ordensfeſte aufgehoben und ſo die Unter⸗ richtszeit ausgedehnt. Die Ferien wurden aber zu Weihnachten und Pfingſten auf 6, zu Oſtern auf 14 Tage, am Jahresſchluſſe auf die Zeit vom Montag nach dem 15. Au⸗ guſt bis zum Montag nach dem 10. October verlaͤngert. In aͤhnlicher Art wie die Lehrzeit wurden die Unterrichtsfaͤcher extenſiv und intenſiv erweitert. Das Reglement vom 26. Juli 1800 ruͤgt es im Eingange, daß bisher die genaue Grenzlinie vermißt worden ſey, zwiſchen den eigentlichen Buͤrger⸗ und den gelehrten Schulen in der Art, daß der Knabe, der ſich dem Studiren nicht widmen wolle oder koͤnne, nur genau den Unterricht erhielte, der
1) Nach ſeinem Tode 1804 trat dafür der Geheime Rath und Cammer⸗Director Andreä ein.
2) Ein Denkmal hat ihm im Schulprogramm des Glogauer Gymnaſiums 1830 der damalige Director A. Ender geſetzt.
3) Vergk. deſſen Werk: Reform des katholiſchen Schulweſens im Preuß. Schleſten. Breslau 1803.
4) Da indeß die 5. und 6. Klaſſe alle Stunden gemeinſchaftlich hatten, ſo blieben in der That 5 Klaſſen, deren letzte nur einen zweijährigen Curſus hatte.


