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2. Abth. (1845)
Entstehung
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Es iſt bereits geſagt worden, daß den Prieſtern des Koͤnigl. Schulen⸗Inſtituts der Beſitz und die Verwaltung ihrer Guͤter geblieben waren und ſie daraus verpflegt und beſoldet wurden. Das Einkommen des einzelnen Lehrers belief ſich außer ſei⸗ ner Verpflegung auf 120 40 Rthl. jaͤhrlich. Koͤnigliche Beſtimmungen waren indeß uͤber die Grundſaͤtze ihrer Verwaltung und uͤber die Mittel, dieſelben von der auf ihnen haftenden Schuldenlaſt zu befreien, gegeben worden. Als aber Friedrich der Große geſtorben war, zog es die Regierung ſeines Nachfolgers, Koͤnig Friedrich Wilhelm des Zweiten vor, die Guͤter zu verkaufen. Dies geſchah bereits am 16. No⸗ vember 1787. Die Haͤlfte des abgeſchaͤtzten Werthes blieb als Canon auf den Guͤtern ſtehen, der Ueberſchuß des gebotenen Preiſes wurde baar eingezahlt. Wenn nun auch dieſer Verkauf unter der Aufſicht und Mitwirkung des Directors des Inſtitutes erfolgte, und dieſer den Zuſchlag mit zu ertheilen hatte; ſo mußte der Verkauf einer ſo großen Menge von Guͤtern auf einmal den Preis herabdruͤcken und einen bedeutend geringeren Er⸗ loͤs bedingen 1). Die Verwaltung des aus dem Verkauf gebildeten Fonds ging an die Koͤnigl. Kammer uͤber..

Fünfte Periode, das Wirken des Gymnaſiums von 18011811 nach dem 4 Studienplan vom 1. Auguſt 1801.

Nach dem Tode Friedrich Wilhelm II. ließ ſein Nachfolger ſich die Sorge für die Schulen in Schleſien beſonders angelegen ſein und wie dem niedern, ſehr vernach⸗ laͤßigten Schulweſen, ſo wurden auch der Univerſitaͤt und den mit ihr zuſammenhaͤngen⸗ den Gymnaſien eine neue Verfaſſung zu Theil. Man fand die Urſachen der bisherigen unzulaͤnglichen Erfolge hauptſaͤchlich darin, daß die Corporation der Prieſter des Schu⸗ leninſtituts, im Beſitz eigner Guͤter und einer daher ruͤhrenden Unabhaͤngigkeit, ſich gegen die Fortſchritte und Forderungen der Zeit verſchloͤſſe und im alten Geiſte und der fruͤher hervorgebrachten Methode fortgewirkt haͤtte. Beſonders erſchien die Einrichtung ſchaͤdlich, daß jede Klaſſe nur einen Lehrer haͤtte, welcher uͤberdieß ſeine Schuͤler 2 3 Jahre fortfuͤhrte und daher, da kein Lehrer alles zu wiſſen vermoͤchte, auch nicht fuͤr alle Faͤcher gleiche Neigung und Liebe haͤtte, einzelne Gegenſtaͤnde im Unterrichte bevorzugte, andere hinten anſetzte und daher die Schuͤler nur mit luͤckenhafter Vorbereitung zur Univerſitaͤt foͤrderte. Dazu kaͤme, daß bei einem Gymnaſialkurſus von nur 5 Jahren um ſo weniger geleiſtet wuͤrde, als woͤchentlich nur 5 Schultage, taͤglich nur 4 Schulſtunden waͤren und zahlreiche Feſttage noch ſtoͤrend eintraͤten. Man meinte auch, daß der Zwang der klo⸗ ſterlichen Einrichtung manchen guten Kopf abſchreckte, ſich dem Lehrfache zu widmen. Demnach erſchien das bereits erwaͤhnte Reglement dd. Charlottenburg den 26. Juli 1800, wodurch die Corporation der Prieſter des Schuleninſtituts aufgehoben und jeder Lehrer zu einem beſoldeten Diener des Staats erklaͤrt, auch die Verpflichtung zum geiſtlichen

1) Vergl. Manſo Geſchichte des preußiſchen Staats I. S. 146 ff. J. Müller, im Programm des Gläzer Gymnaſiums vom Jahre 1842 giebt den Erlös für alle Güter nur auf 338,760 Rthl. an.