— Iv—
2. Ostern 1882.
a. Was verdankte Goethe seinem Aufenthalte in Strassburg?
b. De antiquissimis Graecorum expeditionibus communiter susceptis.
c. Eine gegebene Strecke 4(c) soll so in drei Theile getheilt werden, dass der mittlere Theil das arithmetische Mittel der beiden äusseren, und die Summe der Quadrate der beiden äusseren gleich(‿²⁵ ist.
Die Seitenlinie eines abgestumpften geraden Kegels ist= s, die Summe der Radien der Grundkreise= t, und die Summe der Flächen dieser Kreise ist a mal so gross als die Mantel- fläche. Die Radien der Grundkreise und die Höhe zu berechnen.
In einem Dreiecke kennt man den Inhalt F, den Winkel an der Spitze und das Ver- hältniss der Höhe zur Halbirungslinie des Winkels an der Spitze m: n. Die beiden anderen Winkel und die Seiten zu berechnen.
„ 115 æ+h— 22 *2+ 2= 322— 4 ar*)ſ= 322— 142— 4.
II. Verfügungen.
1. Vom 17. März 1881. In jedem Falle, wo ungetaufte Kinder christlicher Eltern dem Gymnasium zugeführt werden, ist zu berichten und dem ersten Geistlichen der Stadt Mitthei- lung zu machen.
2. Vom 20. März. Den in ihrem ersten Militärpflichtjahre stehenden Schülern dürfen Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährigen Dienste in dringenden und geeig- neten Fällen auch schon vor dem völligen Ablaufe des einjährigen Besuchs der Secunda zuer- kannt werden.
3. Vom 1. April. Die Personal- und Einkommensveränderungen bei dem Lehrercolle- gium sollen in Zukunft bis zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres nachgewiesen, dabei auch die verliehenen Titel und Allerhöchsten Auszeichnungen erwähnt werden. Ausserdem ist am 15. Mai, jedoch nur alle drei Jahre(1883, 1886 u. s. w.) im Anschluss an den Verwaltungs- bericht eine nach vorgeschriebenem Schema aufzustellende Nachweisung einzureichen.
4. Vom 19. April. Bei mehrstelligen Zahlen ist das Komma ausschliesslich zur Abtren- nung der Decimalstellen von den Einerstellen anzuwenden, anderweite Abtheilung derselben durch Gruppirung zu je drei Ziffern, insbesondere in den Etats und Rechnungen zu bewirken.
5. Vom 21. April. Bei der Ausstellung von Zeugnissen für den einjährigen Militärdienst sind die Bestimmungen der im Centralblatt 1881 p. 188 abgedruckten Ministerial-Verfügung vom 9. Februar zu beachten.
6. Vom 24. Mai. Es wird Bericht darüber erfordert, ob alle verheiratheten Lehrer der Anstalt Mitglieder der allgemeinen Wittwenkasse sind.
7. Vom 30. Juli. Mittheilung eines Exemplars von dem Regulativ über die Dienstwoh- nungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880, das mit dem 1. April 1881 in Kraft tritt.
8. Vom 8. August. Wenn ein Schüler vor vollendetem 14. Lebensjahre die Anstalt ver-


