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1 (1889)
Entstehung
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13) Ministerialerlass vom 13. Februar 1889. Das unter den sämtlichen deutschen Bundesregierungen ge- schlossene Übereinkommen, betr. die gegenseitige Anerkennnng der von den Gymnasien, bezw. Realgymnasien u. s. w. ausgestellten Reifezeugnisse tritt für Preussen mit dem 1. März 1889 in Kraft.

14) Verf. K. Prov.-Schulk. 12. März 1889. Auf die Bestrebungen für Knaben-Handarbeit wird aufmerk- sam gemacht.

15) Mitteilung vom 24. März 1889, dass der Oberlehrer Dr. Wolff mit dem Beginn des neuen Schuljahres als erster Oberlehrer an das Kaiser-Friedrichs-Gymnasium zu Frankfurt a. M. versetzt wird.

III. Chronik des Gymnasiums.

Mit dem Schlusse des Schuljahres 1887 88 verliess der seitherige hochverdiente Leiter der Anstalt, Professor Dr. Hartwig, dieselbe, um die Direktion des neu errichteten Staats- gymnasiums in Frankfurt a. M.(Kaiser-Friedrichs-Gymnasium) zu übernehmen. Nur drei Jahre er war Ostern 1885 hierher berufen, nachdem er schon 6 ½ Jahre Direktor des Corbacher Gymnasiums gewesen war hat er der hiesigen Anstalt vorgestanden, aber in dieser kurzen Zeit hat er eine so segensreiche Phätigkeit für dieselbe entfaltet, dass sein Name in der Geschichte der Anstalt stets eine hervorragende Stelle einnehmen wird. Es wäre nicht angemessen und würde wenig seinem Sinne entsprechen, sollten seine Verdienste hier näher erörtert werden. Die Berufung zu der schwierigen Aufgabe eine neue Anstalt in das Leben rufen zu helfen und einzu- richten ist Beweis genug für das hervorragende Vertrauen und die hohe Anerkennung, womit ihn seine vorgesetzte Behörde ehrt. Lehrer und Schüler sowie alle aufrichtigen Freunde der Anstalt haben seinen Weggang von hier in gleicher Weise bedauert. Möge der Geist, in welcher er die hiesige Anstalt leitete, auch fernerhin zum Heile derselben in ihr walten, möge ihm selbst aber die Ver- waltung seines neuen Amtes eine gleich gesegnete sein!

Gleichzeitig schieden aus ihrer hiesigen Lehrthätigkeit die beiden seitherigen unbesoldeten wissenschaftlichen Hülfslehrer Eitel und Menkel, jener, um in gleicher Eigenschaft an das neue Staatsgymnasium zu Frankfurt a. M. überzutreten. Dagegen wurde der seitherige Probe- kandidat Marxhausen auf sein Ansuchen vom neuen Schuljahre an mit einigen Unterrichtsstunden ohne Remuneration an der Anstalt beschäftigt.

Mit der Wahrnehmung der Direktionsgeschäfte wurde nach dem Abgang des Direktors Hart- wig einstweilen der erste Oberlehrer der Anstalt, Prorektor Krause betraut(Verf. Kgl. Prov.- Schulkoll. vom 7. April.)

Das Schuljahr wurde eröffnet am 10. April, nachdem tags zuvor die Aufnahmeprüfung der neuangemeldeten Schüler stattgefunden hatte. Es traten neu ein im ganzen 26 Schüler. An Stelle des etatsmässigen wissenschaftlichen Hülfslehrers Peters, welcher als ordentlicher Lehrer an das neue Staatsgymnasium zu Frankfurt a. M. versetzt war,(vgl. Progr. von 1888, II, 6) trat der wissenschaftliche Hülfslehrer Heinrich Zimmermann, der schon früher als Proband an der An- stalt thätig gewesen und nachher eine Lehrerstelle an der hiesigen Realschule versehen hatte, am hiesigen Gymnasium ein und wurde von dem Stellvertreter des Direktors, Prorektor Krause, eingeführt-

Heinrich Zimmermann, geboren 1858 zu Louisendorf(Reg.-Bez. Cassel), ev. Konfession, Sohn des Pfarrers Zimmermann zu Hanau, trat Ostern 1870 in das Gymnasium zu Hanau ein, das er Ostern 1876 mit dem