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Nun beschreibt Tacitus, wie mir scheint, die Bewirthschaftung des unter die Einzelnen vertheilten Landes. Diese wechseln jährlich mit dem Ackerland, sodass sie Hafer, Gerste, Roggen und Anderes auf einander folgen lassen, vergl. E. M. Arndt in Schmidts Zeitschr. 3, 246.; zugleich bleibt aber noch vieles Land zur Brache oder zur Weide übrig(et superest ager). Dies letztgenannte Verfahren, manches Grundstück unbe- baut liegen zu lassen, begründet Tacitus dadurch, dass die Germanen die Fruchtbarkeit und den weiten Umfang ihres Besitzthums nicht gehörig zu benutzen verstünden, indem sie weder Obstpflanzungen, noch abgesonderte Wiesen, noch Gemüse-Gärten hätten, sondern sich blos auf Bearbeitung des Ackerlandes beschränkten. Daher nun, weil sie der Gaben des Herbstes an Baumfrüchten und Gemüse entbehrten, sei es gekommen, dass sie für die Jahreszeit des Herbstes gar keinen Namen hätten. Ein Beweis für oder gegen diese Angabe lässt sich nicht beibringen, da wir aus dieser Zeit, abgesehen von einigen Eigen- namen, keine sprachlichen Ueberlieferungen besitzen.— Die Bedeutung: Gemüsegarten erhält „hortus- nur durch den Gegensatz zu-pomaria«.
Vor»contendunt« wird in der bessten Handschrift allerdings-laborare« gefunden und von Kritz vertheidigt, indem er»cum ubertate« als:»bei der Fruchtbarkeit« etc. nimmt. Aber da der Gebrauch des-cum« in dieser Bedeutung meines Wissens durch keine Stelle bei Tacitus unterstützt wird, da andererseits der Ausdruck:-contendere cum aliquo« ein sehr gewöhnlicher ist, so wird man hier mit fast allen Auslegern der Auctorität der minder guten Handschriften folgen und»labore« statt:-laborare⸗ lesen müssen.
Siebenundzwanzigstes Kapitel.
Tacitus, der in diesem Kapitel die Beschreibung der Germanischen Sitten mit der Bestattung der Todten beschliesst, führt zunächst aus, dass dabei von den Germanen— mit einer einzigen Ausnahme— keine Prunksucht an den Tag gelegt werde, und schildert dann deren Verfahren bei Leichenbegängnissen.
Um den Ausdruck, dass bei den Leichen der Germanen keine Prunksucht, kein Streben nach dem Beifall der Menge(nulla funerum ambitio) herrsche, zu würdigen, muss man sich vergegenwärtigen, wie damals zu Rom das Leichenbegängnis eines reichen und angesehenen Mannes(funus indictivum) gehalten wurde. Unter dem Vortritt einer Schaar von Hornbläsern(cornicines oder tubicines), Klageweibern(praeficae), Mimen und solchen Leuten, welche die Wachsmarken der Vorfahren(imagines majorum) und Anderes trugen, was zur Auszeichnung des Verstorbenen gehörte, bewegte sich zu der Zeit, wann die Strassen am belebtesten waren, der Leichenzug auf das Forum, wo in einer Leichenrede die Verdienste des Verstorbenen und seiner Vorfahren gepriesen wurden. Dann führte man die Leiche an den Platz, wo die Verbrennung stattfinden sollte. Der Scheiterhaufe, häufig mit kostbaren Decken(vestes) geschmückt, wurde mit Oel, Wein und Weihrauch besprengt, vergl. Tac. Ann. 3, 2., und während er sammt der Leiche verbrannt wurde.


