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2 (1864)
Entstehung
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wie Grund und Boden bei ihnen erworben, sodann, wie er von den Einzelnen bewirthschaftet werde.

Wenn Tacitus den Ausdruck:»fenus agitare« von der Betreibung des Gelderwerbs gebraucht, so meint er damit eine Erwerbsquelle, die, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Schranken getrieben wurde, in der Zeit der Kaiser 12 vom Hundert als jährlichen Gewinn abwarf, aber sehr häufig mit den ärgsten Misbräuchen verbunden und darum nicht ehren- voll war. Vergl. Walter Röm. R. G. S. 634 636.

In den nächstfolgenden Worten:»et in usuras extendere« ist wahrscheinlich, worauf Friedr. Thiersch zuerst aufmerksam gemacht hat, ein sehr häufig vorkommender Mis- brauch bezeichnet, den man Anatocismus nannte, wonach die unbezahlten Zinsen zum Capital geschlagen und so mitverzinst wurden. Wollte man nämlich jene Worte nicht in diesem Sinn verstehen, so würden sie dasselbe ausdrücken, was schon durch sfenus agitare« gesagt ist, und würden also ganz überflüssig sein.

Die nächstfolgende Stelle:»ideoque magis servatur« ist sehr dunkel, denn»servatur würde, wenn man es auf»agitare« bezöge, das Gegentheil von dem ausdrücken, was der Schriftsteller beabsichtigt. Wenn dagegen»servatur«, wie Ritter am bessten erklärt. dem Sinn des Tacitus gemäss auf ein aus»ignotum« abgeleitetes Wort, wie: ignorantia oder: abstinentia agitandi bezogen und im Sinn von observatur genommen wird, so bekommt die Stelle einen guten Sinn.

Die nun folgenden Worte:»agri pro numero cultorum ab universis in vices occu- pantur« sind wol in der ganzen Germania diejenigen, über welche die Ausleger am meisten streiten, weil es von der Deutung dieser Worte hauptsächlich abhängt, wie man sich die Verhältnisse des Grundeigenthums, des Feldbaues und damit der gesammten gesellschaft- lichen Zustände bei den Germanen zu denken hat.

Zunächst ist Streit darüber, welche Lesart hinsichtlich der oben angeführten Worte zu billigen sei. Massmann und Orelli lesen: suniversis in vices«, womit Döderlein im Wesentlichen übereinstimmt, da er»in vicis« liest. Ritter liest:»in vicos«; Waitz und Kritz lesen:»ab universis vicis«..

Um von der zuletzt genannten Lesart zu beginnen, so hat dieselbe zwei Bedenken gegen sich. Erstlich stützt sie sich auf die Auctorität einer sehr wenig glaubwürdigen Handschrift, des Codex Bamberg., und hat die Auctorität der guten Handschriften gegen sich; sodann passt der Ausdruck: ⸗vici« nicht zu derjenigen Erklärung, zu deren Unter- stützung Waitz u. A. diese Lesart vorziehen. Denn dass die Besitzergreifung von Land durch Bauernschaften stattgefunden hätte, wird weder irgendwo berichtet, noch passt es in die Verhältnisse des Germanischen Alterthums.

Die Lesart:-in vicos« hat auch nicht einmal die Auctorität einer einzigen Handschrift für sich; aber abgesehen von diesem Hauptmangel lässt sich auch durch die von Ritter angeführte Stelle»in hos artus excrescunt⸗(Germ. 20.) nicht nachweisen, dass »in vicos« bei Tacitus den Sinn habe:»damit- oder:»sodass Bauernschaften daraus

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