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2 (1864)
Entstehung
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Treue und Hingebung, welche zwischen dem Dienstherrn und seinen Dienstmannen, wie Kap. 14. lehrt, stattfand, in noch tieferer und innigerer Weise entgegen.

Tacitus führt zum Lobe der ehelichen Treue bei den Germanen erstlich aus, dass Vielweiberei fast ohne Ausnahme verschmäht werde, sodann, dass dort die Ehe veit entfernt zur Bereicherung des Mannes zu dienen durch gegenseitige Gaben besonders von Waffen geschlossen werde, und gibt endlich eine Erläuterung, was durch jene Gaben in Betreff der Ehe angedeutet werde.

Die ersten Worte des Kapitels werden von Orelli treffend dahin erläutert, dass vor ihnen ein Satz zu ergänzen sei; etwa des Inhalts: Aus der vorausgehenden Beschreibung der weiblichen Kleidung könnte man auf schlaffe Sitten schliessen. Diesem Schluss be- gegnen nun die ersten Worte: Gleichwol sind u. s. W.

Die Worte:»qui non libidine... ambiuntur« haben verschiedene Deutung erfahren. Döderlein will»ambiuntur« im Sinn von»se circumdant« nehmen. Dagegen bemerkt Ritter mit Recht, dass»ambiri« so nirgends gebraucht werde, sondern in tropischem Sinn nur in der Bedeutung»umworben werden« aufgefasst werden könne; dass ferner, wenn man auch ambiuntur im Sinn von se circumdant nehmen wollte, der Ausdruck:»plurimis nuptiis« doch sehr auffallend sein würde. Er will deshalb:»plurimis nuptiis« als Dativ nehmen und die Stelle so verstehen, dass Männer von hohem Adel für sehr viele Hochzeiten oder Ehen umworben werden und einige dieser Ehen auch eingehen. In der Hauptsache halte ich diese Erklärung für durchaus richtig, jedoch die Annahme, dass nuptiis Dativ sei, wird aufgegeben werden müssen, da Tacitus das Wort: ambiri hist. 4, 51., wo es denselben Sinn, wie an unserer Stelle hat, mit dem Ablativ verbindet. Die Worte bei Tacitus heissen: magnificum laetumque tantis sociorum auxiliis ambiri. Man hat also die Verbindung von ambiuntur zu libidine als Zeugma anzusehn und die Worte: plurimis... ambiuntur etwa so aufzufassen: sie werden mit Sehr vielen Heirathen oder Heiraths-Anträgen umworben. Zu dieser Annahme einer ziemlich beschränkten Vielweiberei passen denn auch die geschichtlichen Nachrichten z. B. von Ariovist(Caesar d. b. G. 1, 53). Unter den Germanen im Süden oder den Südmannen war übrigens Viel- weiberei weit weniger herrschend als unter den Nordmannen, namentlich den Schweden. Siehe Weinhold D. Frauen S. 284.

Den zweiten Hauptgedanken des Kapitels beginnt Tacitus mit einem tadelnden Seitenblick auf die Römischen Sitten, nach welchen häufig nur grosse Mitgift der Frau für den Mann ein Beweggrund zum Heirathen war.

Die Worte:»in haec munera« kann man wol:»auf diese Gaben hin- übersetzen, darf sie aber, wenn man dem Sinn des Tacitus, der einen Brautkauf verwirft, treu bleiben will, nur so, wie Kritz, erklären, nämlich:»mit Rücksicht auf diese Gaben«.

Den Satz:-hoc maximum... arbitrantur« hat Döõderlein treffend erklärt, dass nämlich Tacitus die einfache germanische Sitte in ihrer Wirksamkeit damit weit über das Geheimnisvolle und Feierliche der Römischen confarreatio(der feierlichsten Eheschliessung)setze.