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Sechszehntes Kapitel.
In diesem den Wohnungen der Germanen gewidmeten Kapitel redet Tacitus zuerst von den bei ihnen beliebten Wohnplätzen, sodann von dem Bau der Häuser, endlich von unterirdischen den Germanen eigenthümlichen Bauten.
Was die Wohnplätze anlangt, so sagt Tacitus, dass mit Mauern oder Wällen um- schlossene Wohnplätze von stattlichem Aussehen und Umfang— diesen Bexgriff verbindet der Römer mit: urbs— gar nicht vorkämen, ja dass die Germanen aneinander anschliessende Wohnstätten gar nicht duldeten— offenbar, weil sie eine solche Bauart als etwas ihr Freiheitsgefühl Beengendes und Verletzendes ansahen. Vrgl. Tac. hist. 4, 64.(Dass sie sich zeitweise, wenn Feinde einbrachen, hinter Wällen einschlossen, wird weiter unten vorkommen.) Nachdem Tacitus so ausgeführt hat, dass die in seinem Heimathland vor- herrschende Anlage von Wohnplätzen bei den Germanen nicht vorkomme, stellt er diejenige Art der Ansiedelung voran, welche bei den Germanen die gewöhnlichste war und noch jetzt in Westphalen, Oldenburg, überhaupt im alten Sachsenland die vorherrschende ist, die Anlage einzelner Höfe, in weiter Entfernung von einander und ohne Rücksicht auf einander. (Dies wird durch»diversi« d. h. in entgegengesetzter Richtung oder nach allen Welt- gegenden hin— ausgedrückt). Zugleich werden die wichtigsten Erfordernisse solcher An- siedelungen angegeben, nämlich frisches Wasser, Feld und ein hainartiger Wald, in Westphalen Kamp genannt.
Neben dieser gewöhnlichsten Art der Ansiedelung gab es aber noch eine andere, welche von Tacitus der ersteren entgegengestellt wird. Denn die Worte:»colunt discreti etc.- und:»vicos locant« bilden Gegensätze. Diese»vici« oder offenen Orte unterschieden sich jedoch von den offenen Orten Italiens darin, dass in den Germanischen jede einzeme Wohnstätte von den übrigen abgetrennt lag, ohne Zweifel, um dem schon oben angedeuteten Freiheits- und Unabhängigkeitsgefühl möglichst Genüge zu thun. Denn die beiden von Tacitus zu beliebiger Wahl genannten Gründe haben wenig Anspruch auf Glaubwürdigkeit, wie die Ausleger fast einstimmig anerkennen.
Wenn manche Ausleger mit Berufung auf Caesar d. b. Gall. 4, 19., wo»oppida« der Sueven erwähnt werden, und auf die von Ptolemäus erwähnten r⁶ ες der Germanen an- nehmen, die Angabe des Tacitus hinsichtlich der Städte sei nicht richtig, so ist dagegen zu erwidern, dass die von Caesar erwähnten oppida der Sueven entweder nur im Sinn von Ortschaften, wofür der Zusammenhang spricht, oder als Befestigungen für Nothfälle, wie sie d. b. G. 5, 21. bei den Britten beschrieben werden, aufzufassen seien; dass ferner die von Ptolemäus erwähnten rlets sicherlich nur offene Orte gewesen sind, die etwa als Mittelpuncte eines politischen Gemeinwesens dienten. Denn abgesehen von Römischen Städte-Anlagen finden wir dergleichen auch während der folgenden Jahrhunderte nirgends bei den Germanen; und wenn Tacitus(Ann. 1, 56.) von einem Hauptort der Chatten (id genti caput) redet, wenn er(Annal. 2, 62.)-castellum et regia Marobodui« anführt,


